Reporting 2021

Ertragsteuern

33. Ertragsteuern

Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.

Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.

Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,3 Prozent und 16,1 Prozent.

Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 15,0 Prozent und 28,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 15,0 Prozent und 28,0 Prozent).

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2021 2020
Laufende Steuern    
Steueraufwand der Periode 4.112 4.358
Steueraufwand für Vorperioden 162 98
Erträge aus Steuererstattungen
-1.542 -3
Summe laufende Steuern 2.732 4.453
davon    
Steueraufwand Inland 4.126 4.364
Steuerertrag Inland -1.542 -3
Steueraufwand Ausland 148 92
  2.732 4.453
Latente Steuern    
Latente Steuern auf temporäre Differenzen
-1.116 -491
Latente Steuern auf Verlustvorträge
44 85
Summe latente Steuern -1.072 -406
davon    
latente Steuern Inland -1.106 -508
latente Steuern Ausland 34 102
  -1.072 -406
Gesamt 1.660 4.047

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus der Rücknahme von Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge.

Latente Ertragsteuern

Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.

Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 8.244 (Vorjahr: TEUR 11.251) als kurzfristig und in Höhe von TEUR -6.106 (Vorjahr: TEUR -9.060) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR -734 (Vorjahr: TEUR -5) mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR -392 (Vorjahr: TEUR -107) in den Gewinnrücklagen erfasst.

  31.12.2020   31.12.2021
TEUR   in der­
GuV­
erfasst
im Eigen-­
kapital­
erfasst
 
Aktive latente Steuern        
Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände 859 -790 35 104
Bewertung von Sachanlagevermögen 3.964 -376 0 3.588
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva 64.527 -12.125 88 52.490
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten 73.783 365 0 74.148
Bewertung personalbezogener Rückstellungen 4.887 -122 -517 4.248
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen 2.008 143 0 2.151
Ansatz derivativer Finanzinstrumente 2.155 32 -759 1.428
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva 2.403 -194 106 2.315
Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen -16.049 1.060 -581 -15.570
Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge 131 -44 0 87
Brutto latente Steuern 138.668 -12.051 -1.628 124.989
Saldierung -135.900     -122.633
Bilanzierte latente Steuern 2.768     2.356
  31.12.2020 Veränderungen 31.12.2021
TEUR   in der­
GuV­
erfasst
im Eigen-­
kapital­
erfasst
 
Passive latente Steuern        
Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände -492 76 16 -400
Bewertung von Sachanlagevermögen -54.183 5.232 5 -48.946
Aktivierung von Leasingverhältnissen -31.663 -2.899 0 -34.562
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva -7.057 1.056 29 -5.972
Bewertung personalbezogener Rückstellungen -3.037 -1.315 452 -3.900
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen -118 -34 0 -152
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva -39.927 11.008 0 -28.919
Brutto latente Steuern -136.477 13.124 502 -122.851
Saldierung 135.900     122.633
Bilanzierte latente Steuern -577     -218

Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:

TEUR 2021 2020
Abziehbare temporäre Differenzen
15.570 16.049
Verlustvorträge 48.310 44.759
Gesamt 63.880 60.808

Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Drei-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.

Für Tochterunternehmen, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erlitten haben, wurden aufgrund der verbesserten Ergebnisaussichten aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.339) ausgewiesen.

Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2021 über steuer-liche Verlustvorträge von TEUR 296.140 (Vorjahr: TEUR 275.400). Zum 31. Dezember 2021 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 295.706 (Vorjahr: TEUR 274.853) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.

Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2021 und zum 31. Dezember 2020 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.

Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands:

TEUR   2021   2020
Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS 52.226 -116.127
Gruppensteuersatz in Prozent 16,10%   16,10%  
Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr   8.408   -18.696
Überleitungspositionen        
Auswirkungen von Steuersatzänderungen   42   593
Steuerfreie Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen   -12.889   -1.380
Nichtabziehbare Betriebsausgaben/gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Effekte aus der Zinsschranke   4.674   10.980
Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben   153   -724
Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag   -1.377   94
Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag   -953   403
Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze   961   352
Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge   -293   -82
Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste   4.859   4.811
Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen   -1.060   2.452
Sonstige Auswirkungen   -865   5.244
Summe der Überleitungspositionen -12,9% -6.748 -19,6% 22.743
Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand 3,2% 1.660 -3,5% 4.047

34. Ertragsteuern auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

  2021 2020
TEUR Bruttowert Steuer-­
aufwand/­
-ertrag
Nettowert Bruttowert Steuer-­
aufwand/­
-ertrag
Nettowert
Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden            
Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen -370 -734 -1.104 1.195 -4 1.191
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden
1.043 -169 874 629 -107 522
  673 -903 -230 1.824 -111 1.713
Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können            
Währungsumrechnung -47 0 -47 -1.273 0 -1.273
Bewertungsänderung von Finanzinstrumenten 4.718 -25 4.693 -4.157 -20 -4.177
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können
1.668 0 1.668 -2.897 0 -2.897
  6.339 -25 6.314 -8.327 -20 -8.347
Gesamt 7.012 -928 6.084 -6.503 -131 -6.634

35. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern

Die Steueransprüche betreffen Erstattungsansprüche für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 1.169 (Vorjahr: TEUR 292) sowie Erstattungsansprüche für Vorjahre in Höhe von TEUR 1.675 (Vorjahr: TEUR 930).

Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.

36. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Körperschaft- und Gewerbesteuer des Berichtsjahres
370 2.646
Körperschaft- und Gewerbesteuer für Vorjahre
1.272 3.414
Gesamt 1.642 6.060

Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.