Gruppenstruktur und Konsolidierungsgrundsätze
38. Konsolidierungskreis
Der Gruppenabschluss umfasst neben der BLG AG und der BLG KG die in der folgenden Tabelle aufgeführten
Unternehmen:
Vollkonsolidiert
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|
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Inländisch
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14
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15
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Ausländisch
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5
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6
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At Equity bilanziert
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|
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Inländisch
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39
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40
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Ausländisch
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19
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19
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Drei Gesellschaften werden wegen Unwesentlichkeit trotz Stimmrechtsmehrheit at Equity in den Gruppenabschluss
einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage von BLG LOGISTICS nur von untergeordneter Bedeutung sind. Bemessungsgrundlage für die
Bestimmung der Wesentlichkeit ist die Bilanzsumme. Die kumulierte Bilanzsumme der drei at Equity einbezogenen
Gesellschaften betrug in 2021 TEUR 1.097 (Vorjahr: TEUR 784).
Insgesamt werden elf Gesellschaften, an denen eine
Anteils- und Stimmrechtsmehrheit besteht, wegen Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidiert. Es handelt sich hierbei um
Komplementärgesellschaften mit nur geringer
Geschäftstätigkeit sowie zwei weitere Gesellschaften ohne bzw. nur mit geringer Geschäftstätigkeit und eine
Gesellschaft in Liquidation. Diese Gesellschaften sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von BLG LOGISTICS nur von untergeordneter Bedeutung und
werden daher nicht in den Gruppenabschluss einbezogen. Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Wesentlichkeit ist
das Jahresergebnis. Das kumulierte Jahresergebnis der nicht einbezogenen Tochterunternehmen beträgt TEUR -15 (Vorjahr:
TEUR -426).
Die Struktur von BLG LOGISTICS mit den Geschäftsbereichen AUTOMOBILE, CONTRACT und dem at Equity einbezogenen
Geschäftsbereich CONTAINER ist in
Erläuterung Nummer 3 dargestellt.
Eine vollständige Aufstellung der Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen
Beteiligungen ist diesem Gruppenanhang als Anlage beigefügt.
Im Folgenden werden die Annahmen zur Beherrschung bei Gesellschaften dargestellt, bei denen die Beteiligungsquote 50
Prozent nicht überschreitet.
BLG AutoRail GmbH, Bremen (Beteiligungsquote: 50 Prozent)
Die Anteile an der BLG AutoRail GmbH werden von der BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG gehalten. Durch
gesellschaftsvertragliche Stimmrechtsbindungen übt BLG LOGISTICS die Kontrolle über diese Gesellschaft aus. Die
Gesellschaft wird daher durch die Vollkonsolidierungsmethode erfasst.
BLG RailTec GmbH, UebigauWahrenbrück
(Beteiligungsquote: 50 Prozent)
Die BLG RailTec GmbH wurde als 100-prozentige Tochter der BLG AutoRail GmbH, Bremen, gegründet. Der mittelbare
Anteilsbesitz beträgt 50 Prozent. Es ist Beherrschung an der BLG AutoRail GmbH, Bremen, gegeben, sodass mittelbar
ebenfalls Beherrschung an der 100-prozentigen Tochter BLG RailTec GmbH gegeben ist. Da die unternehmerische Führung
dieser Gesellschaft aufgrund eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags übernommen wurde, erfolgt die Berücksichtigung im Wege der
Vollkonsolidierung.
39. Konsolidierungsgrundsätze
Der Erstkonsolidierungszeitpunkt wird auf den Tag abgestellt, an dem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise
erstmals die Voraussetzungen gemäß IFRS für das Vorliegen eines Tochterunternehmens, eines assoziierten Unternehmens
oder eines Gemeinschaftsunternehmens gegeben sind. Ebenso bestimmt sich der Entkonsolidierungszeitpunkt nach dem
Wegfall der Beherrschung, der gemeinsamen Führung oder des maßgeblichen Einflusses.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die von
BLG LOGISTICS beherrscht werden.
BLG LOGISTICS beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder ein Anspruch auf
schwankende Renditen aus dem Beteiligungsengagement gegeben ist und die Verfügungsgewalt über die
Beteiligung zur Beeinflussung der Höhe der Rendite eingesetzt werden kann.
Alle wesentlichen Tochterunternehmen sind in den Gruppenabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 10 vollkonsolidiert. Abweichend davon werden bestimmte
Gesellschaften von BLG LOGISTICS aus Wesentlichkeitsaspekten nicht konsolidiert (siehe Erläuterung Nummer 38).
Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen dem Gruppenanteil
am gemäß IFRS 3 neu bewerteten Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft gegenübergestellt. Dabei werden
Vermögenswerte und Schulden mit ihren Zeitwerten angesetzt und bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte,
die nach IFRS bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert
beziehungsweise passiviert. Im Rahmen der Folgekonsolidierungen werden die so aufgedeckten stillen Reserven und
Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben
beziehungsweise aufgelöst. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte
der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden
(positiver Unterschiedsbetrag), der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Firmenwert aktiviert und
einem jährlichen Impairment-Test unterworfen (siehe Erläuterung Nummer 12).
Bei Verbleib eines negativen Unterschiedsbetrags erfolgt eine erneute Überprüfung der Identifikation und Bewertung
der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sowie der Ableitung des Kaufpreises.
Verbleibt nach dieser Überprüfung weiterhin ein negativer Geschäftswert, wird dieser sofort erfolgswirksam
vereinnahmt.
Unternehmen, die nach der Equity-Methode
einbezogen werden
Die nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten
Unternehmen.
Gemeinschaftsunternehmen liegen bei Vereinbarungen vor, bei denen BLG LOGISTICS die gemeinschaftliche Führung mit
mindestens einem Partnerunternehmen ausübt, wobei der Gruppe anstelle von Rechten an den
Vermögenswerten und Verpflichtungen aus den Verbindlichkeiten der Vereinbarung Rechte an deren Nettovermögen
zustehen. Dies betrifft insbesondere den Geschäftsbereich CONTAINER, der über die Beteiligung an der operativen
Führungsgesellschaft EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, Bremen, at Equity einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen BLG LOGISTICS einen maßgeblichen Einfluss auf die
Finanz- und Geschäftspolitik hat, aber keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung ausübt.
Die Buchwerte von nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden jährlich um die auf
BLG LOGISTICS entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des Joint Ventures oder assoziierten Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert. Auf die Zuordnung und
Fortschreibung eines in dem Beteiligungsansatz enthaltenen Unterschiedsbetrags zwischen den Anschaffungskosten der
Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft werden die für die Vollkonsolidierung geltenden
Grundsätze entsprechend angewendet.
Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochterunternehmen.
Nicht beherrschende Anteile an erworbenen Unternehmen werden anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des
erworbenen Unternehmens erfasst.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern von
BLG LOGISTICS behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag
zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des
Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst.
Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im
Eigenkapital erfasst.
Übrige Beteiligungen
Übrige Beteiligungen werden zu Marktwerten gemäß
IFRS 9 angesetzt. Sofern weder ein aktiver Markt vorliegt noch der Marktwert anhand von Bewertungsverfahren
zuverlässig ermittelt werden kann, stellen die Anschaffungskosten einen angemessenen Näherungswert für den
beizulegenden Zeitwert dar.
Verlust der Beherrschung
Wenn BLG LOGISTICS entweder die Beherrschung
oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert
neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist
der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen
Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert.
Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so
bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt
veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital
ins Ergebnis umgegliedert wird.
Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes
Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne
beziehungsweise Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Eliminierung von Transaktionen im Rahmen
der Konsolidierung
Die Auswirkungen gruppeninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert:
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet,
Zwischengewinne und -verluste im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert. Gruppeninterne
Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung
werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Die Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
40. Veränderungen im Konsolidierungskreis
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 liegen vor, wenn ein Unternehmen durch den Erwerb von Anteilen
oder andere Ereignisse die Beherrschung über einen oder mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Geschäftsbetriebe im Sinne
des IFRS 3 sind integrierte Gruppen von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel geführt werden, Erträge,
Kostenreduzierungen oder andere wirtschaftliche Nutzen für die Anteilseigner oder andere Eigentümer,
Gesellschafter oder Teilhaber zu erzielen. Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und der Zusammenschluss von
Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung stellen keinen Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 dar.
Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit
dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust
ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Im Berichtsjahr fanden keine Unternehmenszusammenschlüsse statt.
Sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis
Geschäftsbereich CONTRACT
Vollkonsolidierte Unternehmen
(Tochterunternehmen)
Die BLG Handelslogistik GmbH & Co. KG, Bremen, hat mit Vertrag vom 23. Februar 2021 ihre Anteile an der BLG
Logistics Solutions Italia S.r.l., Mailand, Italien, mit Wirkung zum selbigen Datum veräußert. Infolge der damit
verbundenen Entkonsolidierung ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 63, die unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen im neutralen Ergebnis ausgewiesen werden.
Mit Vertrag vom 11. Februar 2021 hat die BLG International Forwarding GmbH & Co. KG, Hamburg, im Rahmen eines Asset
Deals ihr operatives Geschäft mit Wirkung zum 1. April 2021 veräußert. Im Zuge der nachfolgenden Umstrukturierung
schied die Gesellschaft durch Anwachung auf die BLG KG mit Wirkung zum 6. Oktober 2021 aus dem Konsolidierungskreis
aus.
Zur Ausweitung der Dienstleistungstiefe hat die BLG
Logistics, Inc., Atlanta, USA, im Berichtsjahr die BLG Freight, LLC, Hoover, USA, gegründet. Gegenstand der
Gesellschaft ist die Erbringung von Distributions- und Transportdienstleistungen. Aufgrund des geringen
Geschäftsumfangs wurde die Gesellschaft zunächst nicht in den Gruppenabschluss einbezogen.
41. Nicht einbezogene strukturierte Unternehmen
BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen
(Beteiligungsquote: 100 Prozent)
Die BLG KG hält 100 Prozent der Anteile an der BLG
Unterstützungskasse GmbH, Bremen. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung laufender Unterstützungen an
ehemalige Mitarbeitende und ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG sowie an Hinterbliebene dieser Personen. Die dazu
notwendigen Mittel werden der Gesellschaft von der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zur Verfügung gestellt,
da diese die Verpflichtungen aus den Pensionsansprüchen übernommen hat. Eine Risikobelastung durch oder ein Anspruch
auf schwankende Renditen aus dem Beteiligungsengagement ist damit ebenso wie eine Einflussnahme auf die Tätigkeit der
BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen, vertraglich ausgeschlossen. Demnach ist eine Beherrschung trotz des
Stimmrechtsanteils von 100 Prozent nicht gegeben, sodass keine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt.
Der Buchwert der Anteile beträgt TEUR 30 (Vorjahr:
TEUR 30) und entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der Ausweis erfolgt innerhalb der sonstigen finanziellen
Vermögenswerte unter den sonstigen Finanzanlagen. Das maximale Verlustrisiko entspricht dem Buchwert der Anteile.
42. Währungsumrechnung
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach
dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen Gesellschaften der BLG-Gruppe ist
die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihre Geschäfte in
finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Entsprechend werden die
Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den
Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral
im Eigenkapital erfasst.
Zum 31. Dezember 2021 werden Währungsumrechnungsdifferenzen von TEUR 9.441 (Vorjahr: TEUR 10.895) im Eigenkapital
ausgewiesen (vergleiche hierzu auch die Eigenkapitalveränderungsrechnung). Der Währungsumrechnung liegen die der Tabelle zu entnehmenden Wechselkurse zugrunde.
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden
erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Nicht-monetäre
Vermögenswerte, die auf der Grundlage der Anschaffungskosten bewertet werden, werden zum Umrechnungskurs am Tag der
Transaktion bewertet.
1 amerikanischer Dollar
|
0,8829
|
0,8455
|
0,8149
|
0,8755
|
1 brasilianischer Real
|
0,1585
|
0,1568
|
0,1569
|
0,1697
|
1 britisches Pfund
|
1,1901
|
1,1633
|
1,1123
|
1,1240
|
1 chinesischer Renminbi Yuan
|
0,1390
|
0,1311
|
0,1246
|
0,1270
|
1 indische Rupie
|
0,0119
|
0,0114
|
0,0112
|
0,0118
|
1 malaysischer Ringgit
|
0,2119
|
0,2040
|
0,2027
|
0,2085
|
1 polnischer Zloty
|
0,2175
|
0,2190
|
0,2193
|
0,2251
|
1 russischer Rubel
|
0,0117
|
0,0115
|
0,0109
|
0,0121
|
1 südafrikanischer Rand
|
0,0554
|
0,0572
|
0,0555
|
0,0533
|
1 ukrainischer Griwna
|
0,0323
|
0,0310
|
0,0288
|
0,0325
|
43. Angaben über Beziehungen zu
nahestehenden Personen
Identifikation nahestehender Personen
Nach IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen, die BLG LOGISTICS beherrschen oder von ihr beherrscht werden oder auf die
BLG LOGISTICS einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, angegeben werden.
Nahestehende Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, Tochterunternehmen, sofern sie nicht
bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Gruppenabschluss einbezogen werden, Gemeinschaftsunternehmen,
assoziierte Unternehmen oder zwischengeschaltete Unternehmen dar.
Des Weiteren stellen auch Vorstand und Aufsichtsrat der BLG AG sowie Führungskräfte der Ebene 1 nahestehende Personen
im Sinne des IAS 24 dar; hierzu zählen auch
Familienangehörige des vorgenannten Personenkreises. Eine Aufstellung der Zusammensetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat sowie weitere Informationen zu diesen Personengruppen sind in Erläuterung Nummer 45 aufgeführt.
Berichtspflichtige Geschäftsvorfälle zwischen Vorstand, Aufsichtsrat, Führungskräften der Ebene 1, deren
Familienangehörigen und BLG LOGISTICS lagen im Geschäftsjahr 2021 nicht vor.
Wesentliche Transaktionen mit Gesellschaftern:
Beziehungen mit der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist zum
31. Dezember 2021 Mehrheitsgesellschafterin der
BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,42 Prozent (Vorjahr: 50,42 Prozent). Die Freie
Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020 eine
Dividende in Höhe von EUR 11,3 Mio. (Vorjahr: EUR 11,0 Mio.) erhalten. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten
Einflüsse sowie erheblicher Einmalaufwendungen im Vorjahr hat die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zur
Stabilisierung des Eigenkapitals der BLG LOGISTICS eine Dotierung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 53,0 Mio.
beschlossen. Die Zahlung ist im Berichtsjahr erfolgt. Im Rahmen eines Private-Investor-Tests wurde festgestellt, dass
die Kapitalerhöhung nicht die Merkmale einer staatlichen Beihilfe erfüllt. In diesem Zusammenhang wurde ein
Maßnahmenpaket definiert, um eine marktübliche Rentabilität der BLG LOGISTICS sicherzustellen.
Der Bremer Senat ist gemäß Artikel 148 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen zugleich Landesregierung und
gesetzliches Organ der Stadtgemeinde Bremen. Aufgrund der Identität der Organe der Freien Hansestadt
Bremen (Stadtgemeinde) und der Freien Hansestadt Bremen (Land) sind diese demzufolge als nahestehende Person
beziehungsweise oberstes beherrschendes Unternehmen im Sinne des IAS 24 zu beurteilen. Die Freie Hansestadt Bremen
(Stadtgemeinde) hat der BLG KG Erbbaurechte mit einer Restlaufzeit von bis zu 27 Jahren an den von der Gesellschaft
und ihren Tochtergesellschaften genutzten Grundstücken bestellt. Zum 31. Dezember 2021 bestehen
Leasingverbindlichkeiten für Erbbaurechte in Höhe von EUR 290,4 Mio. (Vorjahr: EUR 303,0 Mio.) gegenüber der Freien
Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde). Von der BLG-Gruppe wurden für das Jahr 2021 insgesamt
EUR 15,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.) Erbbauzinsen entrichtet. Im Vorjahr wurden Erbbauzinsen in Höhe von
EUR 11,1 Mio. gestundet, welche im Berichtsjahr zusätzlich zu den EUR 15,8 Mio. zurückgezahlt wurden. Die
Erbbauzinsen unterliegen alle fünf Jahre turnusmäßigen Erhöhungen auf Basis des Verbraucherpreisindex. Die für das
Vorjahr vorgesehene Erhöhung wurde zur Unterstützung der bremischen Hafen- und Logistikwirtschaft im Zusammenhang mit
der Corona-Krise ausgesetzt und im Berichtsjahr nachgeholt. Weiterhin besteht für BLG LOGISTICS die Möglichkeit zur
Teilnahme am Cash-Pooling der Freien Hansestadt Bremen in Höhe von bis zu EUR 50 Mio. sowie zur Aufnahme eines
langfristigen Darlehens in Höhe von EUR 50 Mio. über eine Landesbürgschaft über die Bremer Aufbau-Bank zusammen mit
einer Partnerbank.
Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und (Land)
Einzelne Unternehmen von BLG LOGISTICS unterhalten laufende Geschäftsverbindungen zu der Freien Hansestadt Bremen
(Stadtgemeinde) verbundenen Unternehmen.
Bei der BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen, hat die BLG KG verschiedene Darlehen aufgenommen. Die
Darlehensverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2021 TEUR 25.600 (Vorjahr: TEUR 25.600). Im Berichtsjahr wurden
weder Darlehensverbindlichkeiten getilgt noch neu aufgenommen. Es wurden Zinsen in Höhe von TEUR 505 (Vorjahr: TEUR
505) gezahlt. Zusätzlich ist die BLG Unterstützungskasse GmbH seit dem 1. September 2012 in das zentrale Cash
Management der BLG KG einbezogen. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten
Konditionen. Zum Bilanzstichtag betrugen die Verbindlichkeiten aus Cash Management TEUR 2.195 (Vorjahr: Forderungen
aus Cash Managament TEUR 7.429).
Beziehungen zu nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen
Die Transaktionen der Gruppenunternehmen mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und nicht
konsolidierten verbundenen Unternehmen sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der jeweils beteiligten
Gesellschaften zuzurechnen. Die Erbringung von Dienstleistungen an diese nahestehenden Unternehmen fand auf Basis der
jeweils auch für Dritte geltenden Preise und Bedingungen statt. In den Forderungen sind Leasingforderungen in Höhe von
TEUR 180.317 (Vorjahr: TEUR 183.835) enthalten. Die ausstehenden Salden sind, mit Ausnahme von langfristigen
Leasingforderungen in Höhe von TEUR 176.314 (Vorjahr: TEUR 174.320), unbesichert und kurzfristig fällig. Der Umfang
der Geschäftsbeziehungen der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen ist in der folgenden Übersicht
dargestellt:
Verbundene Unternehmen
|
|
|
Erträge
|
0
|
1
|
Aufwendungen
|
10
|
12
|
Forderungen
|
17
|
26
|
Verbindlichkeiten
|
449
|
226
|
Gemeinschaftsunternehmen
|
|
|
Erträge
|
21.730
|
21.572
|
Aufwendungen
|
18.998
|
20.631
|
Forderungen
|
186.530
|
192.067
|
Verbindlichkeiten
|
4.162
|
5.148
|
Assoziierte Unternehmen
|
|
|
Erträge
|
1.857
|
1.971
|
Aufwendungen
|
1.508
|
1.385
|
Forderungen
|
156
|
142
|
Verbindlichkeiten
|
660
|
34
|
Für erwartete Ausfälle bei den Forderungen gegen Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen wurden nach dem
vereinfachten Ansatz Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 36) erfasst. Weiterhin wurden im
Berichtsjahr Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 0) ausgebucht und
Ausleihungen an Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 1.410) wertberichtigt.
Forderungen gegen nicht konsolidierte verbundene Unternehmen wurden wie im Vorjahr weder wertberichtigt noch
ausgebucht.