Reporting 2021

Sonstige Erläuterungen

44. Stimmrechtsmitteilungen

Folgende Stimmrechtsmitteilungen von direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der BLG AG sind dem Vorstand der BLG AG gemeldet worden:

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG zum 31. Januar 2019 50,42 Prozent (entsprechend 1.936.000 Stimmrechten) betrug.

Herr Peter Hoffmeyer hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Panta Re AG, Bremen, an der BLG AG am 31. Januar 2019 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG Herrn Peter Hoffmeyer zuzurechnen.

Die Waldemar Koch Stiftung, Bremen, hat uns am 18. November 2016 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG (a. F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 15. November 2016 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23 Prozent (entsprechend 200.814 Stimmrechten) betrug.

Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 WpHG (a. F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 1. April 2002 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug.

Weitere Detailinformationen sind auf unserer Homepage veröffentlicht: www.blg-logistics.com/investor-relations/informationen-zur-aktie

45. Aufsichtsrat und Vorstand

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus sechzehn Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2020 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

Mit Wirkung zum 30. Juni 2021 hat Herr Karl-Heinz Dammann sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist Herr Jörn Schepull nachgerückt. Herr Jörn Schepull ist im Jahre 2018 als Ersatzmitglied für Herrn Karl-Heinz Dammann gewählt worden.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 hat Herr Klaus Pollok sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist Herr Fabian Goiny nachgerückt. Herr Fabian Goiny ist im Jahre 2018 als Ersatzmitglied für Herrn Klaus Pollok gewählt worden.

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 hat Frau Vera Visser ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Für die Nachfolge ist Herr Martin Peter durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 11. März 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Zusammensetzung des Vorstands

Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 folgende Änderungen ergeben:

Herr Jens Wollesen (ursprünglich bestellt bis 30. Juni 2024), Mitglied des Vorstands für den Geschäftsbereich CONTRACT, hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 30. September 2021 verlassen, um sich einer neuen Herausforderung zu widmen. Er war seit dem 30. Juni 2021 freigestellt. Seine Nachfolge hat zum 1. Oktober 2021 Herr Matthias Magnor angetreten, der in der Sitzung des Aufsichtsrats am 14. Juni 2021 für drei Jahre bestellt wurde.

In seiner Sitzung am 24. Februar 2022 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Frank Dreeke um zwei Jahre, bis zu Erreichung der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder, zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Dezember 2024.

Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

TEUR 2021 2020
Fixe Bezüge 179 179
Sitzungsgelder 63 52
Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate 44 39
Gesamt 286 270

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat teilweise ein reguläres Gehalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis in der Gruppe, wobei die Höhe einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit der Gruppe entspricht. Sie haben diesbezüglich im Berichtsjahr TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 31) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

Zum 31. Dezember 2021 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 TEUR 3.892 (Vorjahr: TEUR 2.575). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen (inklusive im Rahmen von Austrittsvereinbarungen vereinbarte Vergütungen). Darüber hinaus wurden für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2021 zum 31. Dezember 2021 TEUR 1.748 (Vorjahr: TEUR 0) zurückgestellt. TEUR 699 betreffen hiervon die Übergangsregelung für vor dem Jahr 2020 bestellte Vorstandsmitglieder. Der jeweilige Anspruch ist mit der Tätigkeit im Berichtsjahr vollständig erdient, wobei sich die tatsächliche Auszahlung anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung bemisst und im Jahr 2023 (Übergangsregelung) bzw. 2025 (Langfristkomponente) erfolgt. Die Festlegung erfolgt aus Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologisch und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Personen.

Zum 31. Dezember 2021 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2021 aktiven Vorstände TEUR 5.752 (Vorjahr: TEUR 5.811).

Die Versorgungszusagen sehen eine Alters- und Invalidenrente in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts vor. Weiterhin ist eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Altersrente vorgesehen. In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen der Gruppe umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

TEUR 2021 2020
Kurzfristig fällige Leistungen 3.867 2.575
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 5.305
Andere langfristig fällige Leistungen 1.748 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 25 241
Gesamt 5.640 8.121

Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (service cost) ausgewiesen. Die anderen langfristig fälligen Leistungen betreffen die Vorsorge für die langfristigen, variablen Vergütungskomponenten des Vorstands.

Zum 31. Dezember 2021 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

Den (am 31. Dezember 2021) früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 175 gewährt. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2021 insgesamt TEUR 5.108.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.

Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Bereich Corporate Governance abrufbar.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offen zulegen. Dies gilt dann, wenn der Wert der Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von EUR 5.000,00 erreicht oder übersteigt.

Das gilt auch für Führungskräfte der Ebene 1 und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie diesen nahestehende Personen im Geschäftsjahr 2021 keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BLG AG mitgeteilt. Der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beträgt wie im Vorjahr weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

46. Inanspruchnahme von Befreiungsmöglichkeiten durch Tochterunternehmen

Die folgenden Tochterunternehmen, die in den vorliegenden Gruppenabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen sind, nehmen die Möglichkeit von Befreiungen nach § 264 Absatz 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB in Anspruch:

  • BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen
  • BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG Industrielogistik GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG AutoRail GmbH, Bremen
  • BLG AutoTec GmbH & Co. KG, Bremerhaven
  • BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven
  • BLG AutoTerminal Cuxhaven GmbH & Co. KG, Cuxhaven
  • BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG AutoTransport GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG Cargo Logistics GmbH, Bremen
  • BLG Handelslogistik GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG Logistics Solutions GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG RailTec GmbH, Uebigau-Wahrenbrück
  • BLG Sports & Fashion Logistics GmbH, Hörsel

47. Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der im Februar 2022 begonnen wurde, wird sich erneut auf die Weltwirtschaft, globale Handelsströme und Lieferketten auswirken. Insbesondere gestörte Lieferketten hinsichtlich Vorleistungsgütern für die Produktionen unserer Kunden, steigende Energiepreise und ein noch stärker werdender Mangel an Lkw-Fahrern und anderen Fachkräften können sich negativ auswirken. Aufgrund der verschiedenen Geschäfte und Dienstleistungen, die wir mit unseren Kunden vereinbart haben, können insbesondere Energiepreiserhöhungen nicht immer vollumfänglich weiterbelastet werden, was zu einer deutlich höheren Fixkostenbelastung führt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass sich für die Regionen Ukraine und Russland bestimmte Volumina reduzieren bzw. ganz ausfallen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können die genauen Auswirkungen noch nicht beurteilt werden. Ein wesentlicher negativer Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist wahrscheinlich.

Des Weiteren ist es möglich, dass wir unser Geschäft an den Standorten in Russland und der Ukraine temporär oder langfristig einstellen müssen oder den Zugriff verlieren. Die Geschäftsgrundlage ist gefährdet. Es ist daher möglich, dass das Nettovermögen und der Firmenwert der BLG Logistics Automobile St. Petersburg Co. Ltd., St.Petersburg/Russland (100% - Beteiligung) sowie der Beteiligungsbuchwert der BLG VIDI LOGISTICS TOW, Kiew/Ukraine (50%-Beteiligung, Equity-Bewertung) wertberichtigt werden müssen. Der Umsatz der russischen Gesellschaft beträgt 2021 weniger als 1 Prozent des Gruppenumsatzes.

48. Honorar des Gruppenabschlussprüfers

Das Honorar des Gruppenabschlussprüfers nach § 314 Absatz 1 Nummer 9 HGB für das Geschäftsjahr 2021 gliedert sich wie folgt auf:

TEUR 2021
Abschlussprüfungen 389
davon für Vorjahre 25
Andere Bestätigungsleistungen 8
Sonstige Leistungen 38
Gesamt 435

49. Corporate Governance Kodex

Der Vorstand hat am 31. August 2021 und der Aufsichtsrat der BLG AG hat am 16. September 2021 die 21. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 abgegeben. Die Erklärung ist durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.blg-logistics.com/ir dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.


Bremen, 29. März 2022

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND