Reporting 2021

CSR-Index

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, erstellen als gemeinsames Mutterunternehmen einen freiwilligen Gruppenabschluss und integrieren bereits seit einigen Jahren einen nichtfinanziellen Gruppenbericht (NFB) mit den nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz geforderten Informationen in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Nachhaltigkeitsbericht 2021 wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards (Option Kern) erstellt.

Untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung und die Zuordnung der nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz ermittelten zu berichtenden Aspekte (gemäß § 315c HGB).

Der nichtfinanzielle Gruppenbericht behandelt die nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz als wesentlich identifizierten Inhalte für die vollkonsolidierten BLG-Gesellschaften. Der Geschäftsbereich CONTAINER wird verantwortet durch das Joint Venture EUROGATE, bei dem die CSR-relevanten Themen getrennt von BLG LOGISTICS gesteuert werden. Inhalte zum nichtfinanziellen Bericht für das at Equity eingebundene Unternehmen EUROGATE werden daher separat dargestellt.

Bestandteile des NFB Relevante Inhalte Seitenzahl im Nachhaltigkeitsbericht
Geschäftsmodell Kurze Beschreibung des Geschäftsmodells von BLG LOGISTICS 7 bis 9
Nachhaltigkeitsmanagement Verantwortlichkeiten (Steuerung und Zuständigkeiten) 12 bis 13
Wesentlichkeitsanalyse Auswahl der relevanten Berichtsinhalte 18 bis 19
Risikomanagement Darstellung der hinsichtlich CSR relevanten wesentlichen Risiken 20
Umweltbelange Klimaschutz 24 bis 28
Energiemanagement 29 bis 31
Arbeitnehmerbelange Faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte 36 bis 38
Aus- und Weiterbildung 39 bis 40
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement 41 bis 43
Achtung der Menschenrechte Faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte 36 bis 38
Compliance 50 bis 52
Bekämpfung von Korruption und Bestechung Compliance 50 bis 52
Sozialbelange Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde kein im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes wesentlicher Sachverhalt identifiziert. Sozialbelange sind demnach nicht Inhalt des NFB.

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