Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus 16 Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Beschäftigten, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2024 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:
Mit Wirkung zum 30. Juni 2025 hat Herr Ralph Werner sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Als Nachfolger ist Herr Ingo Tebje durch das Amtsgericht Bremen am 2. Juli 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten. Die Zugehörigkeitsdauer und die Mitgliedschaften in den Ausschüssen sind der Erklärung zur Unternehmensführung zu entnehmen, die auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Download-Bereich abrufbar ist.
Zusammensetzung des Vorstands
Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.
In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2024 folgende Änderungen ergeben:
In seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat Herrn Matthias Magnor zum neuen Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2025 für die weitere Laufzeit seiner Bestellung bis zum 30. September 2029 ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Frank Dreeke an, der das Unternehmen zum Ende des Jahres 2024 verlassen hat, da er die Regelaltersgrenze von Vorstandsmitgliedern erreicht hat, die BLG LOGISTICS nach Vorgabe des DCGK eingeführt hatte.
Bei der Berufung von Herrn Magnor auf die zentrale Position des Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG im Frühjahr 2024 war es der Wille aller Beteiligten, dass Herr Magnor bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 bestellt wird. Dies war wegen zwingender aktienrechtlicher Vorgaben zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich. In seiner Sitzung am 20. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses daher beschlossen, im Einvernehmen mit Herrn Matthias Magnor, die Bestellung als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands aufzuheben und ihn sodann erneut mit Wirkung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 als Mitglied des Vorstands der BLG AG zu berufen und sogleich für die Dauer dieser Bestellung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 zum Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG ernannt.
Für die Nachfolge von Herrn Matthias Magnor als COO (Chief Operating Officer) hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 15. August 2024 Herrn Axel Krichel mit Wirkung zum 1. Januar 2025 als neues Mitglied des Vorstands ernannt. Er ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 bestellt.
In einer außerplanmäßigen Sitzung am 01. Juli 2025 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Michael Blach um fünf Jahre zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Mai 2031.
Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat
Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2025 Bezüge in Höhe von TEUR 274 (Vorjahr: TEUR 282), die mit TEUR 166 (Vorjahr: TEUR 165) auf fixe Bestandteile entfielen. Die Sitzungsgelder trugen mit TEUR 75 (Vorjahr: TEUR 76) und feste Bezüge für Ausschusstätigkeiten mit TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14) zur Gesamtvergütung bei. Die Bezüge für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate betrugen TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 27).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die die Arbeitnehmerseite vertreten, haben im Berichtsjahr TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 34) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.
Bei der Vergütung des Aufsichtsrats handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen.
Die Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate werden von anderen Gesellschaften der BLG-Gruppe übernommen.
Zum 31. Dezember 2025 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen. Reisekosten wurden im üblichen Maße erstattet.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 TEUR 3.758 (Vorjahr: TEUR 3.785). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen.
Darüber hinaus wurden für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2025 zum 31. Dezember 2025 TEUR 1.046 (Vorjahr: TEUR 1.063) zurückgestellt. Der jeweilige Anspruch für das Berichtsjahr ist mit der Zielerreichung im Berichtsjahr in den Rückstellungen abzubilden. Dieser Betrag fließt in die Bewertung der mehrjährigen Vergütungskomponenten für das Berichtsjahr 2025 ein. Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich jedoch aufgrund der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung über die zu bewertende mehrjährige Periode von vier Jahren. Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologischen und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien. Bei der Bemessung der Rückstellungen für langfristige, variable Vergütungen werden im Jahr der Rückstellungsbildung Schätzungen in Bezug auf den voraussichtlichen Zielerreichungsgrad der einzelnen Leistungskriterien für die mehrjährige Periode von vier Jahren vorgenommen. Diese Schätzungen sind mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Der voraussichtliche Zielerreichungsgrad wird jedes Jahr bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der langfristigen, variablen Vergütung aktualisiert und die Rückstellungshöhe entsprechend laufend angepasst.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Unternehmen. Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern richten sich ebenfalls gegen nahestehende Unternehmen.
Zum 31. Dezember 2025 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2025 aktiven Vorstände nach HGB TEUR 5.916 (Vorjahr: TEUR 5.855).
Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach HGB für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2025 insgesamt TEUR 8.337 (Vorjahr: TEUR 8.253). Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2025 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 311 gewährt.
Zum 31. Dezember 2025 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Bereich Corporate Governance abrufbar.
Director´s Dealings
Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen.
Der Aktienbesitz dieses Personenkreises beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Angabepflichtige Käufe und Verkäufe haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden.
Stimmrechtsmitteilungen
Folgende Stimmrechtsmitteilungen von direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der BLG AG sind dem Vorstand der BLG AG gemeldet worden:
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG zum 31. Januar 2019 50,42 Prozent (entsprechend 1.936.000 Stimmrechten) betrug.
Herr Peter Hoffmeyer hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Panta Re AG, Bremen, an der BLG AG am 31. Januar 2019 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG Herrn Peter Hoffmeyer zuzurechnen.
Die Waldemar Koch Stiftung, Bremen, hat uns am 18. November 2016 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG (a.F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 15. November 2016 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23 Prozent (entsprechend 200.814 Stimmrechten) betrug.
Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 WpHG (a.F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 1. April 2002 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug.
Weitere Detailinformationen sind auf unserer Homepage unter www.blg-logistics.com/de/investor-relations/aktie veröffentlicht.
Gewinnverwendungsvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 folgende Gewinnausschüttung vor: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,50 für jede auf den Namen lautende Stückaktie (das entspricht rund 19,2 Prozent je Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2025, entsprechend dem Bilanzgewinn von TEUR 1.920.
Konzernabschluss
Die Gesellschaft hat gemeinsam mit der BLG KG als gemeinsames Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2025 einen freiwilligen Gruppenabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Absatz 3 HGB i.V.m. § 315e Absatz 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Weiter hat sie einen Abschluss zur Erfüllung der eigentlichen Konzernrechnungslegungspflicht (Abschluss nach § 315e HGB) aufgestellt. Der Abschluss nach § 315e HGB ist im Unternehmensregister bekannt gemacht und am Sitz der Gesellschaft in Bremen erhältlich.
Corporate Governance Kodex
Der Vorstand hat am 18. November 2025 und der Aufsichtsrat der BLG AG hat am 11. Dezember 2025 die 26. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben.
Nachtragsbericht
Zwischen dem Abschluss des Berichtsjahres und der Aufstellung des Jahresabschlusses am 31. März 2026 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf den 31. Dezember 2025 ergeben.
Bremen, 31. März 2026
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
Matthias Magnor
Michael Blach
Christine Hein
Axel Krichel
Ulrike Riedel