TEUR |
|
31.12.2025 |
|
31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|
Geschäftsbereich AUTOMOBILE |
|
1.513 |
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1.622 |
Geschäftsbereich CONTRACT |
|
342 |
|
552 |
Gesamt |
|
1.855 |
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2.174 |
TEUR |
|
31.12.2025 |
|
31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|
Geschäftsbereich AUTOMOBILE |
|
95 |
|
81 |
Geschäftsbereich CONTRACT |
|
26 |
|
11 |
Gesamt |
|
121 |
|
92 |
Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden bilanziell berücksichtigt, sofern eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuschüsse werden nach der Bruttomethode unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt zeitanteilig nach Maßgabe der Abschreibungen der bezuschussten Vermögenswerte.
Bei den in den obigen Tabellen dargestellten Sachverhalten handelt es sich um Abgrenzungen für vermögenswertbezogene Zuwendungen. In den Zuwendungen des Geschäftsbereichs AUTOMOBILE sind TEUR 1.046 (Vorjahr: TEUR 1.099) für Zuwendungen des Eisenbahn-Bundesamtes für Ersatzerneuerungen in die Schieneninfrastruktur enthalten. Die Abgrenzungsposten werden analog zu den Abschreibungen der bezuschussten Vermögenswerte aufgelöst. Für das Jahr 2025 sind insgesamt Erträge aus der Auflösung der Abgrenzungsposten von TEUR 295 (Vorjahr: TEUR 202) vereinnahmt worden.
Darüber hinaus wurden unterjährig weitere Erträge in Höhe von TEUR 430 (Vorjahr: TEUR 480) erfasst, die in voller Höhe erfolgswirksame Zuwendungen betreffen.