25. Abge­grenzte Zuwendun­gen der öffent­lichen Hand

Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand – langfristig

TEUR

 

31.12.2025
langfristig

 

31.12.2024
langfristig

Geschäftsbereich AUTOMOBILE

 

1.513

 

1.622

Geschäftsbereich CONTRACT

 

342

 

552

Gesamt

 

1.855

 

2.174

Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand – kurzfristig

TEUR

 

31.12.2025
kurzfristig

 

31.12.2024
kurzfristig

Geschäftsbereich AUTOMOBILE

 

95

 

81

Geschäftsbereich CONTRACT

 

26

 

11

Gesamt

 

121

 

92

Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden bilanziell berücksichtigt, sofern eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuschüsse werden nach der Bruttomethode unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt zeitanteilig nach Maßgabe der Abschreibungen der bezuschussten Vermögenswerte.

Bei den in den obigen Tabellen dargestellten Sachverhalten handelt es sich um Abgrenzungen für vermögenswertbezogene Zuwendungen. In den Zuwendungen des Geschäftsbereichs AUTOMOBILE sind TEUR 1.046 (Vorjahr: TEUR 1.099) für Zuwendungen des Eisenbahn-Bundesamtes für Ersatzerneuerungen in die Schieneninfrastruktur enthalten. Die Abgrenzungsposten werden analog zu den Abschreibungen der bezuschussten Vermögenswerte aufgelöst. Für das Jahr 2025 sind insgesamt Erträge aus der Auflösung der Abgrenzungsposten von TEUR 295 (Vorjahr: TEUR 202) vereinnahmt worden.

Darüber hinaus wurden unterjährig weitere Erträge in Höhe von TEUR 430 (Vorjahr: TEUR 480) erfasst, die in voller Höhe erfolgswirksame Zuwendungen betreffen.

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