Das Geschäftsjahr 2025 war, wie bereits das Jahr zuvor, ein herausforderndes Jahr für die Logistikwirtschaft. Für ein schwieriges Geschäftsumfeld sorgten die anhaltende Konjunkturschwäche, nur langsam steigende Transportvolumina und ein insgesamt anspruchsvolles Marktumfeld (vgl. SCI Verkehr, SCI Logistikbarometer, Dezember 2025).
Bericht zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Im Berichtsjahr hat die BLG AG von der BLG KG eine Haftungsvergütung (TEUR 1.191, Vorjahr: TEUR 1.097) und eine Geschäftsführungsvergütung (TEUR 2.500, Vorjahr: TEUR 2.500) erhalten. Aufgrund der weiterhin hohen Beteiligungserträge aus den handelsrechtlichen Ergebnissen der BLG KG erreichte die Geschäftsführungsvergütung auch im Berichtsjahr den maximal möglichen Betrag. Damit liegen die Vergütungen insgesamt leicht über dem Niveau der Vorjahres.
Vergütungen, die für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats anfallen, werden von der BLG KG vollständig erstattet und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Der Personalaufwand, der sowohl laufende Gehaltszahlungen als auch Aufwendungen für die Altersversorgung enthält, ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass im Berichtsjahr keine neuen Pensionszusagen erteilt wurden. Gegenläufig stiegen die laufenden Gehälter aufgrund von Gehaltsanpassungen geringfügig an.
Entsprechend ihrer Funktion hat die BLG AG sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG KG, in das die BLG AG einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen, wobei die Konditionen des Cash Managements oberhalb einer Mindestverzinsung variabel sind und im Berichtsjahr einmal nach unten angepasst wurden. Aufgrund des unter dem Vorjahr liegenden Zinsniveaus und der daraus bedingten niedrigeren Verzinsung der Guthaben im Cash Management sanken die Zinserträge hieraus gegenüber dem Vorjahr deutlich um TEUR 293.
Ergebnis je Aktie von EUR 0,77 (handelsrechtlich; Abschluss nach § 315e HGB: EUR 0,75)
Das Ergebnis je Aktie wird errechnet durch Division des Jahresüberschusses durch den Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Im Geschäftsjahr 2025 waren unverändert 3.840.000 Namensaktien im Umlauf.
Vergleich der Ertragslage für das Geschäftsjahr 2025 mit der Prognose
Im Prognosebericht zum 31. Dezember 2024 wurde für das Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis vor Steuern (EBT) spürbar unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 prognostiziert.
Im Zwischenbericht zum 30. Juni 2025 wurde diese Prognose aktualisiert und es wurde ein Ergebnis vor Steuern (EBT) auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 erwartet.
In der Ad-hoc-Meldung vom 20. August 2025 ging der Vorstand weiterhin davon aus, dass das Ergebnis vor Steuern (EBT) für das Geschäftsjahr 2025 auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 oder aufgrund des rückläufigen Zinsergebnisses leicht darunter liegen wird.
Letztlich sank das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr leicht um TEUR 264 (handelsrechtlich: TEUR 202). Dies ist im Wesentlichen – wie bereits ausgeführt – auf gesunkene Zinserträge aus dem Cash Management gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.
Refinanzierung für Pensionen/Marktbewertung
Die Pensionszusagen für Mitglieder des Vorstands sind durch eine insolvenzsichere Rückdeckungsversicherung abgesichert. Mit Erhalt der Pensionszusage erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe des ermittelten Barwertes der Zusage in ein Beitragsdepot, das die jährlichen Versicherungsprämien finanziert. Zum 31. Dezember 2025 ist der Bilanzwert dieses Beitragsdepots trotz positiver Marktwertbewertung und unterjährigen Zuführungen aufgrund der Beitragsentnahmen für 2025 leicht zurückgegangen. Ertragsseitig führte dies nicht zu Mehr- oder Minderertrag für die BLG AG, da alle Aufwendungen und Erträge hieraus von der BLG KG übernommen werden.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2025 ergab, dass der saldierte Wert von Pensionsverpflichtung und Aktivwert – wie im Vorjahr – auf der Aktivseite ausgewiesen wird. Aufgrund unterschiedlicher Zinssätze kommt es zu Bewertungsunterschieden nach HGB und IFRS. Im Abschluss nach § 315e HGB wurde eine Anpassung des bilanzierten Erfüllungsbetrags (Verpflichtung) gegenüber der BLG KG vorgenommen, der die Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS abbildet.
Rückstellungen für variable Vergütungen
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde nach den Vorgaben des ARUG II mit kurzfristig sowie langfristig bemessenen, variablen Vergütungskomponenten ausgestattet. Der mehrjährige Aufbau der langfristigen Zielkomponenten führt zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen im Berichtsjahr.
Aufgrund der Neubewertung zum 31. Dezember 2025 wurden die bereits bestehenden Rückstellungen für langfristige, variable Vergütungen für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 auf Basis des aktuellen Abzinsungsfaktors und auf Basis der aktuell erwarteten Zielerreichung angepasst. Des Weiteren wurden für variable Vergütungen auf Basis der bisher erreichten Zielkennziffern für das Geschäftsjahr 2025 Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.203 (handelsrechtlich TEUR 2.253) neu gebildet bzw. erhöht. Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS werden als Erfüllungsbetrag (Verpflichtung) gegenüber der BLG KG ausgewiesen und führen nicht zu einem Ergebnisunterschied.
Weitere, wesentliche Veränderungen der Aufwands- und Ertragslage sowie der Vermögens- und Finanzlage haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben.