24. Sonstige Finanz­verbindlich­keiten

Finanzielle Verbindlichkeiten sind zu passivieren, sobald die BLG-Gruppe Vertragspartei geworden ist. Die Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt mit Ausnahme der Derivate zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bewertung der Derivate ist in Erläuterung Nummer 32 beschrieben.

Für die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf Erläuterung Nummer 14.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Verbindlichkeiten sind nach Abgeltung, Erlass oder Auslauf auszubuchen.

Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

TEUR

 

31.12.2025
kurzfristig

 

31.12.2025
langfristig

 

31.12.2024
kurzfristig

 

31.12.2024
langfristig

Leasingverbindlichkeiten

 

63.510

 

465.961

 

65.966

 

433.985

Darlehen BLG Unterstützungskasse GmbH

 

25.600

 

 

 

25.600

 

 

Kurzfristiger Anteil langfristiger Darlehen

 

8.582

 

 

 

29.274

 

 

Verpflichtungen aus Erlösschmälerungen

 

23.781

 

 

 

21.067

 

 

Sonstige Finanzkredite

 

11.978

 

42.413

 

11.246

 

54.433

Kontokorrentkredite gegenüber Kreditinstituten

 

238

 

 

 

542

 

 

Cash Management gegenüber Beteiligungen

 

4.138

 

 

 

3.006

 

 

Soziales Zukunftskonzept

 

1.795

 

5.404

 

1.610

 

4.575

Derivate mit negativem Marktwert

 

0

 

 

 

79

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Factoringgesellschaft

 

5.593

 

 

 

2.920

 

 

Übrige

 

4.735

 

0

 

3.196

 

0

Gesamt

 

149.951

 

513.778

 

164.505

 

492.993

Die durchschnittlichen Effektivzinssätze zum Bilanzstichtag der Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen 3,1 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent).

Die (undiskontierten) künftigen Zahlungsströme aus Leasingverbindlichkeiten und sonstigen Finanzkrediten sind in Erläuterung Nummer 32 im Abschnitt „Liquiditätsrisiko“ dargestellt.

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