33. Ertrag­steuern

Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.

Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.

Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und ‑verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,1 Prozent und 16,1 Prozent.

Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 19,0 Prozent und 27,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 19,0 Prozent und 27,0 Prozent).

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern

TEUR

 

2025

 

2024

Laufende Steuern

 

 

 

 

Steueraufwand der Periode

 

7.859

 

9.133

Steueraufwand für Vorperioden

 

1.909

 

584

Erträge aus Steuererstattungen

 

-1.478

 

-775

Summe laufende Steuern

 

8.290

 

8.942

davon

 

 

 

 

Steueraufwand Inland

 

9.012

 

8.728

Steuerertrag Inland

 

-1.478

 

-775

Steueraufwand Ausland

 

756

 

989

 

 

8.290

 

8.942

Latente Steuern

 

 

 

 

Latente Steuern auf temporäre Differenzen

 

3.050

 

-908

Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge

 

149

 

-2.059

Summe latente Steuern

 

3.199

 

-2.967

davon

 

 

 

 

latente Steuern Inland

 

3.154

 

-2.946

latente Steuern Ausland

 

45

 

-21

 

 

3.199

 

-2.967

Gesamt

 

11.489

 

5.975

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem Ansatz latenter Steuern auf Zinsvorträge.

Latente Ertragsteuern

Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.

Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 7.896 (Vorjahr: TEUR 11.779) als kurzfristig und in Höhe von TEUR 1.180 (Vorjahr: TEUR 1.129) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR 515 (Vorjahr: TEUR 47) mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 12) in den Gewinnrücklagen erfasst.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern – 2025

 

 

31.12.2024

 

Veränderungen

 

31.12.2025

TEUR

 

 

 

in der GuV erfasst

 

im Eigen­kapital erfasst

 

 

Aktive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung von Sachanlagevermögen

 

6.348

 

-288

 

0

 

6.060

Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva

 

56.514

 

-12.022

 

-346

 

44.146

Ansatz von Leasingverbindlichkeiten*

 

80.492

 

4.753

 

0

 

85.245

Bewertung personalbezogener Rückstellungen

 

1.682

 

-1.228

 

-7

 

447

Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen

 

2.963

 

-1.787

 

40

 

1.216

Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva*

 

6.253

 

-3.415

 

-61

 

2.777

Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen

 

-7.122

 

-8.112

 

0

 

-15.234

Berücksichtigung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge

 

2.059

 

149

 

0

 

2.208

Brutto latente Steuern

 

149.189

 

-21.950

 

-374

 

126.865

Saldierung

 

-136.281

 

 

 

 

 

-117.109

Bilanzierte latente Steuern

 

12.908

 

 

 

 

 

9.755

*

Anpassung des Vorjahres aufgrund Korrektur der aktivierten Leasingverhältnisse und -verbindlichkeiten

Aktive latente Steuern – 2024

 

 

31.12.2023

 

Veränderungen

 

31.12.2024

TEUR

 

 

 

in der GuV erfasst

 

im Eigen­kapital erfasst

 

 

Aktive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände

 

0

 

0

 

0

 

0

Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

 

0

 

0

 

0

 

0

Bewertung von Sachanlagevermögen

 

6.685

 

-334

 

-3

 

6.348

Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva

 

43.116

 

13.814

 

-416

 

56.514

Ansatz von Leasingverbindlichkeiten

 

71.084

 

9.408

 

0

 

80.492

Bewertung personalbezogener Rückstellungen

 

2.621

 

-906

 

-33

 

1.682

Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen

 

3.203

 

-240

 

0

 

2.963

Ansatz derivativer Finanzinstrumente

 

26

 

-26

 

0

 

0

Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva

 

3.204

 

3.039

 

10

 

6.253

Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen

 

-5.024

 

-1.899

 

-199

 

-7.122

Berücksichtigung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge

 

3.177

 

-1.118

 

0

 

2.059

Brutto latente Steuern

 

128.092

 

21.738

 

-641

 

149.189

Saldierung

 

-118.210

 

 

 

 

 

-136.281

Bilanzierte latente Steuern

 

9.882

 

 

 

 

 

12.908

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR 44.146 (Vorjahr: TEUR 56.514) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen

  • Ausleihungen an Beteiligungen

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • Sonstige Vermögensgegenstände

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

  • Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR 2.777 (Vorjahr: TEUR 6.253) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

  • Zuwendungen aus der öffentlichen Hand (kurz- und langfristig)

Passive latente Steuern

Passive latente Steuern – 2025

 

 

31.12.2024

 

Veränderungen

 

31.12.2025

TEUR

 

 

 

in der GuV erfasst

 

im Eigen­kapital erfasst

 

 

Passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

 

-471

 

83

 

0

 

-388

Bewertung von Sachanlagevermögen

 

-44.206

 

-3.618

 

-182

 

-48.006

Aktivierung von Leasingverhältnissen*

 

-39.333

 

4.362

 

0

 

-34.971

Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva*

 

-27.074

 

20.952

 

37

 

-6.085

Bewertung personalbezogener Rückstellungen

 

-14.763

 

4.670

 

-29

 

-10.122

Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen

 

-3.438

 

-2.236

 

-3

 

-5.677

Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva

 

-6.996

 

-5.462

 

-83

 

-12.541

Brutto latente Steuern

 

-136.281

 

18.751

 

-260

 

-117.790

Saldierung

 

136.281

 

 

 

 

 

117.109

Bilanzierte latente Steuern

 

0

 

 

 

 

 

-681

*

Anpassung des Vorjahres aufgrund Korrektur der aktivierten Leasingverhältnisse und -verbindlichkeiten

Passive latente Steuern – 2024

 

 

31.12.2023

 

Veränderungen

 

31.12.2024

TEUR

 

 

 

in der GuV erfasst

 

im Eigen­kapital erfasst

 

 

Passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

 

-512

 

41

 

0

 

-471

Bewertung von Sachanlagevermögen

 

-46.494

 

2.301

 

-13

 

-44.206

Aktivierung von Leasingverhältnissen

 

-35.221

 

-4.112

 

0

 

-39.333

Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva

 

-6.374

 

-20.704

 

4

 

-27.074

Bewertung personalbezogener Rückstellungen

 

-8.695

 

-5.961

 

-107

 

-14.763

Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen

 

-174

 

-3.264

 

0

 

-3.438

Ansatz derivativer Finanzinstrumente

 

-837

 

21

 

816

 

0

Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva

 

-19.903

 

12.907

 

0

 

-6.996

Zwischenergebniseliminierung

 

0

 

0

 

0

 

0

Brutto latente Steuern

 

-118.210

 

-18.771

 

700

 

-136.281

Saldierung

 

118.210

 

 

 

 

 

136.281

Bilanzierte latente Steuern

 

0

 

 

 

 

 

0

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR -6.085 (Vorjahr: TEUR -27.074) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Kurzfristige Finanzforderungen

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR -12.541 (Vorjahr: TEUR -6.996) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Langfristige Darlehen

  • Kurzfristiger Anteil langfristiger Darlehen

  • Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:

Nicht aktivierte latente Steuerguthaben

TEUR

 

2025

 

2024

Abziehbare temporäre Differenzen

 

8.055

 

6.818

Verlustvorträge

 

54.796

 

49.181

Zinsvorträge

 

4.289

 

3.831

Gesamt

 

67.140

 

59.830

Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerlicher Ergebnisse der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Fünf-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 verfügt das steuerliche Treuhandmodell über nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 148.348 zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Weiter bestehen temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 47.903 aus Neubewertungsrücklagen auf Rückstellungen für Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für soziale Zukunftskonzepte sowie von Erbbaurechten, von denen wir ausgehen, dass diese ebenfalls aufgrund der o. g. Effekte genutzt werden können.

Aus diesen Gründen haben wir zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 auf die temporären Differenzen (TEUR 47.903) mit einem Steuersatz von 15,77 Prozent latente Steuern in Höhe von TEUR 7.552 (Vorjahr: TEUR 7.883) gebildet.

Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2025 über steuerliche Verlustvorträge von TEUR 338.437 (Vorjahr: TEUR 314.414). Zum 31. Dezember 2025 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 337.514 (Vorjahr: TEUR 301.619) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.

Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2025 und zum 31. Dezember 2024 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.

Die Zinsvorträge der Gruppe betragen zum 31. Dezember 2025 TEUR 35.520 (Vorjahr: TEUR 31.725). Hiervon wurden für TEUR 35.520 (Vorjahr: TEUR 31.725) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da das hierfür erforderliche EBITDA von den jeweiligen Gruppenunternehmen in den nächsten fünf Jahren nicht erzielt wird.

Die Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands ist in der Tabelle dargestellt.

Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands

TEUR

 

 

 

2025

 

 

 

2024

Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS

 

 

 

77.417

 

 

 

91.791

Gruppensteuersatz in Prozent

 

16,10%

 

 

 

16,10%

 

 

Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr

 

 

 

12.464

 

 

 

14.778

Überleitungspositionen

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen von Steuersatzänderungen

 

 

 

387

 

 

 

1.132

Steuerfreie Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen

 

 

 

-15.269

 

 

 

-6.182

Nicht abziehbare Betriebsausgaben/gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Effekte aus der Zinsschranke

 

 

 

4.891

 

 

 

14.531

Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben

 

 

 

-1

 

 

 

-1

Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag

 

 

 

611

 

 

 

335

Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag

 

 

 

-7.730

 

 

 

-41.003

Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze

 

 

 

1.281

 

 

 

172

Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge

 

 

 

-1.282

 

 

 

-7.593

Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste

 

 

 

18.967

 

 

 

12.576

Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen

 

 

 

-1.511

 

 

 

-1.598

Sonstige Auswirkungen

 

 

 

-1.318

 

 

 

18.828

Summe der Überleitungspositionen

 

-1,3%

 

-975

 

-9,6%

 

-8.803

Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

14,8%

 

11.489

 

6,5%

 

5.975

Mindestbesteuerung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindeststeuergesetz – MinStG) vom 21. Dezember 2023 ist die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtet, die Bestimmungen der globalen Mindeststeuer („Pillar 2“) anzuwenden. Die Verpflichtung ergibt sich für die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG als Gruppenträger einer international agierenden Unternehmensgruppe, da die Gruppe in mindestens zwei von vier dem Geschäftsjahr 2025 vorhergehenden Geschäftsjahren jährliche Umsatzerlöse von mindestens 750 Mio. EUR ausweist (§ 1 Absatz 1 MinStG).

Die internationale Geschäftstätigkeit der BLG-Gruppe beschränkt sich auf insgesamt vier für das MinStG relevante Steuerhoheitsgebiete (Deutschland, Südafrika, Polen und die USA). Die weiteren Steuerhoheitsgebiete, in denen die BLG-Gruppe tätig ist, bleiben aufgrund der Bestimmungen des MinStG zu Joint Ventures bzw. At-Equity-Beteiligungen unberücksichtigt. Aufgrund der im MinStG enthaltenen Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit ist die BLG-Gruppe voraussichtlich bis einschließlich des Geschäftsjahres 2028 von den Regelungen, die nicht den sog. Primärergänzungssteuersatz gemäß §§ 8 bis 10 MinStG betreffen, befreit (§ 83 Absatz 1 i.V.m. Absatz 2 Nummer 1 und 2 MinStG). Die Voraussetzungen der Übergangsregelung sind für das Geschäftsjahr 2025 erfüllt, weil die BLG-Gruppe in weniger als sechs Steuerhoheitsgebieten vertreten war und der Gesamtwert der materiellen Vermögensgegenstände aller Geschäftseinheiten in ausländischen Steuerhoheitsgebieten weniger als 50 Mio. EUR betragen hat (31. Dezember 2025: 15,35 Mio. EUR; Vorjahr: 19,97 Mio. EUR).

Als Folge der Verlustsituation der Gruppengesellschaften in den USA sowie eines effektiven Steuersatzes der Gruppengesellschaft in Südafrika von über 15Prozent (21,2 Prozent; Vorjahr: 24,6 Prozent) im Geschäftsjahr 2025 ist für diese Steuerhoheitsgebiete im Inland kein Primärergänzungssteuersatz zu berücksichtigen.

Für das polnische Hoheitsgebiet ist mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 eine nationale Ergänzungssteuer im Rahmen der Einführung des Pillar-2-Abkommens eingeführt worden. Diese ist vorrangig vor Ergänzungssteuern im Mitgliedsstaat des Gruppenträgers zu erheben und zu deklarieren. Aufgrund der effektiven Ertragssteuerquote von 0 Prozent in 2025 ist bei der polnischen Tochterunternehmung eine Rückstellung in Höhe von TEUR 175 gebildet worden. Auf der Ebene des Gruppenträgers ist entsprechend für 2025 keine Rückstellung zu bilden.

EBITDA
Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization = operatives Ergebnis vor Abschreibungen
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IAS
International Accounting Standards (siehe auch „IFRS“).
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IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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Liability-Methode
Methode zur Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden. Eine Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des Steuersatzes, der im Zeitpunkt zu erwarten ist, in dem die zukünftige Steuerbelastung oder -entlastung entsteht.
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Thesaurieren
Einbehalten von Gewinnen.
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