Nachhaltigkeits-Governance

Nicht geprüft

Die Rolle der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane (GOV-1)

Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT ‑Aktiengesellschaft von 1877‑ (BLG AG) ist eine Gesellschaft deutschen Rechts und nimmt als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG (BLG KG) die Geschäftsführung wahr. Vorstand und Aufsichtsrat sind personell getrennt und arbeiten im Rahmen des dualen Führungssystems eng zusammen.

Ein Kompetenzprofil stellt sicher, dass alle für unser Geschäft relevanten Kenntnisse und Erfahrungen im Aufsichtsrat abgebildet sind. Das Profil schließt ausdrücklich Nachhaltigkeits-/ESG-Themen ein, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Energiemanagement, Vielfalt und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung, Faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sowie Compliance. Bei Neubesetzungen wird systematisch geprüft, welche Kompetenzen weiter gestärkt werden sollten.

Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Gremien, ihren Ausschüssen sowie zu weiteren governancebezogenen Angaben sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die unter www.blg-logistics.com/investoren/ir-download-bereich öffentlich einsehbar ist.

Verankerung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und Prozessen

Die Verantwortung für Nachhaltigkeit auf Vorstandsebene liegt bei unserer Finanzvorständin, Christine Hein. Gesamtvorstand und Aufsichtsrat überwachen die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Geschäftsbetriebs und prüfen die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Je nach Zuständigkeitsbereich sind einzelne Vorstandsmitglieder in die Entwicklung nachhaltigkeitsorientierter Strategien, Richtlinien und Ziele eingebunden; die Freigabe erfolgt durch den Gesamtvorstand. Im Rahmen der letzten Wesentlichkeitsanalyse war der Gesamtvorstand an der Auswahl der im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Themen beteiligt und genehmigt den Bericht jährlich vor Veröffentlichung. Auf Einladung der Stadt Bremen, unseres größten Anteilseigners, nimmt der Vorstand regelmäßig an Informationsveranstaltungen und Workshops zu Nachhaltigkeitsthemen wie Diversity und Klimaschutz teil und integriert die gewonnenen Erkenntnisse in die Unternehmensführung. Alle operativen und strategischen Nachhaltigkeitsaktivitäten sind in der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit gebündelt, die direkt an den Vorstand berichtet. Seit 2023 ist das Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht durch die Rolle der Menschenrechtsbeauftragten zusätzlich in dieser Abteilung verankert. Die Verantwortung für soziale Nachhaltigkeit, insbesondere für die Anliegen unserer Mitarbeitenden, liegt beim Zentralbereich Personal. Auf Vorstandsebene wird der Zentralbereich Personal durch unsere Arbeitsdirektorin vertreten.

Nachhaltigkeitsmanagement

Die Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit trägt die Verantwortung für Steuerung, Weiterentwicklung und Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsmanagements und ist zudem für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung zuständig. Neben der Gesamtstrategie für Nachhaltigkeit betreut die Abteilung das Managementsystem nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), berechnet die Energie- und CO2-Bilanzen und begleitet das bereichsübergreifende Energiemanagement.

Das Team verankert Nachhaltigkeitsthemen und ‑initiativen im Unternehmen und fungiert als zentrale Schnittstelle. Im Fokus stehen die Festlegung, Umsetzung und Messung von Nachhaltigkeitszielen, inklusive einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung. Seit 2024 erfolgt ein quartalsweises Reporting zum Status der Zielerreichung: Im Rahmen des Finanzreportings werden Vorstand und Führungskräfte über den Fortschritt unserer quantitativen Nachhaltigkeitskennzahlen informiert, was eine zielgerichtete Steuerung ermöglicht. Zur Unterstützung der Zielerreichung wird auch das Sustainability Board eingebunden. Es vereint Vertreter:innen der Zentralbereiche Nachhaltigkeit, Legal, Insurance & GRC, Einkauf, Financial Services/Investor Relations, Personal, Sicherheit & Umweltschutz sowie Quality Regulatory Management. Auch im Berichtsjahr wurde die Ausweitung des ursprünglich in den deutschen Gesellschaften etablierten Reportings auf die drei vollkonsolidierten ausländischen Gesellschaften weiter vorangetrieben. Eine Übersicht unserer Nachhaltigkeitsziele sowie der bis 2025 erzielten Fortschritte befindet sich in den jeweiligen Themenkapiteln.

Einbeziehung der Nachhaltigkeitsleistung in Anreizsysteme (GOV-2)

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die langfristige variable Vergütung enthält auch nachhaltigkeitsbezogene Zielgrößen. Die ESG-Komponente macht 30 Prozent dieser Vergütungskomponente aus. Berücksichtigt werden dabei sowohl ökologische als auch soziale Zielsetzungen: die Reduzierung der CO2-Emissionen, die Erreichung eines festgelegten Anteils von Auszubildenen an der Gesamtbelegschaft sowie die Senkung der LTIFR (Lost Time Injury Frequency Rate).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine ausschließlich erfolgsunabhängige Vergütung.

Weitere Details zur konkreten Ausgestaltung der Vergütungssysteme sind im jährlichen Vergütungsbericht öffentlich einsehbar: www.blg-logistics.com/investoren/ir-download-bereich.

Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-3)

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Abschnitt

Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

GOV-1

GOV-2

SBM-3

Einbindung betroffener Interessenträger

SBM-2

Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

IRO-1

IRO-2

Maßnahmen zur Bewältigung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

E1-5

E5-2

S1-3

S2-3

G1-2

Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen

E1-6

E5-3

S1-4

S2-4

G1-3

Risikomanagement und interne Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-4)

Informationen zu unserem Risikomanagement sowie unseren internen Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befinden sich im Kapitel Chancen- und Risikobericht.

Compliance
Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für ein Unternehmen relevanter gesetzlicher Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie der Corporate Governance. Durch Compliance soll außerdem eine Übereinstimmung von unternehmerischem Handeln und gesellschaftlichen Wertvorstellungen erreicht werden.
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LTIFR
Die Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR) ist eine internationale Kennzahl im Arbeitsschutz. Sie misst die Häufigkeit von arbeitsbedingten Verletzungen, die zu Ausfalltagen führen, im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden. Sie gibt an, wie viele Vorfälle (die zu mindestens einem Tag Arbeitsausfall führen + Todesfälle) im Verhältnis zu einer definierten Anzahl von Arbeitsstunden auftreten. Für die BLG LOGISTICS wird die in Deutschland am häufigsten verwendete Formel angewandt: LTIFR (pro 1.000.000 Stunden) = (Anzahl LTI / Gesamtarbeitsstunden) × 100.000.
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Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG)
Qua 1. Januar 2023 in Deutschland gültiges Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette.
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Vollkonsolidierung
Verfahren zur Berücksichtigung von Tochtergesellschaften, die mit allen Aktiva und Passiva in den Konzernabschluss einbezogen werden.
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