Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus sechzehn Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2024 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:
Mit Wirkung zum 30. Juni 2025 hat Herr Ralph Werner sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Als Nachfolger ist Herr Ingo Tebje durch das Amtsgericht Bremen am 2. Juli 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Zusammensetzung des Vorstands
Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.
In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2024 folgende Änderungen ergeben:
In seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat Herrn Matthias Magnor zum neuen Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2025 für die weitere Laufzeit seiner Bestellung bis zum 30. September 2029 ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Frank Dreeke an, der das Unternehmen zum Ende des Jahres 2024 verlassen hat, da er die Regelaltersgrenze von Vorstandsmitgliedern erreicht hat, die BLG LOGISTICS nach Vorgabe des DCGK eingeführt hatte.
Bei der Berufung von Herrn Magnor auf die zentrale Position des Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG im Frühjahr 2024 war es der Wille aller Beteiligten, dass Herr Magnor bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 bestellt wird. Dies war wegen zwingender aktienrechtlicher Vorgaben zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich. In seiner Sitzung am 20. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses daher beschlossen, im Einvernehmen mit Herrn Matthias Magnor, die Bestellung als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands aufzuheben und ihn sodann erneut mit Wirkung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 als Mitglied des Vorstands der BLG AG zu berufen und sogleich für die Dauer dieser Bestellung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 zum Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG ernannt.
Für die Nachfolge von Herrn Matthias Magnor als COO (Chief Operating Officer) hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 15. August 2024 Herrn Axel Krichel mit Wirkung zum 1. Januar 2025 als neues Mitglied des Vorstands ernannt. Er ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 bestellt.
In einer außerplanmäßigen Sitzung am 1. Juli 2025 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Michael Blach um fünf Jahre zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Mai 2031.
Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat
Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
TEUR |
|
2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
Fixe Bezüge |
|
180 |
|
179 |
Sitzungsgelder |
|
75 |
|
76 |
Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate |
|
19 |
|
27 |
Gesamt |
|
274 |
|
282 |
Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat teilweise ein reguläres Gehalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis in der Gruppe, wobei die Höhe einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit der Gruppe entspricht. Sie haben diesbezüglich im Berichtsjahr TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 34) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.
Bei der Vergütung des Aufsichtsrats handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen.
Die Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate werden von anderen Gesellschaften der BLG-Gruppe übernommen.
Zum 31. Dezember 2025 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.
Vergütung des Vorstands
Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Absatz 1 Nummer 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 TEUR 3.758 (Vorjahr: TEUR 3.785). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen. Darüber hinaus wurden handelsrechtlich für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2025 zum 31. Dezember 2025 TEUR 1.046 (Vorjahr: TEUR 1.063) zurückgestellt. Der jeweilige Anspruch für das Berichtsjahr ist mit der Zielerreichung im Berichtsjahr in den Rückstellungen abzubilden. Dieser Betrag fließt in die Bewertung der mehrjährigen Vergütungskomponenten für das Berichtsjahr 2025 ein (Langfristkomponente). Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich jedoch aufgrund der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung über die zu bewertende mehrjährige Periode von vier Jahren (Langfristkomponente). Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologischer und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien. Bei der Bemessung der Rückstellungen für langfristige, variable Vergütungen werden im Jahr der Rückstellungsbildung Schätzungen in Bezug auf den voraussichtlichen Zielerreichungsgrad der einzelnen Leistungskriterien für die mehrjährige Periode von vier Jahren vorgenommen. Diese Schätzungen sind mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Der voraussichtliche Zielerreichungsgrad wird jedes Jahr bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der langfristigen, variablen Vergütung aktualisiert und die Rückstellungshöhe entsprechend laufend angepasst. Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen für variable Vegütungsbestandteile in Höhe von TEUR 5.310 (Vorjahr: TEUR 5.020 — handelsrechtlich in Höhe von TEUR 5.410; Vorjahr: TEUR 5.128).
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2025 insgesamt TEUR 6.229. Zum 31. Dezember 2025 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen. Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2025 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 311 gewährt.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Personen.
Zum 31. Dezember 2025 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2025 aktiven Vorstände TEUR 3.619 (Vorjahr: TEUR 4.041). Das dazugehörige Planvermögen beträgt TEUR 6.199 (Vorjahr: TEUR 6.043).
Die Versorgungszusagen sehen eine Alters- und Invalidenrente in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts vor. Weiterhin ist eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Altersrente vorgesehen. In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen der Gruppe umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.
Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:
TEUR |
|
2025 |
|
2024 |
|---|---|---|---|---|
Kurzfristig fällige Leistungen |
|
3.728 |
|
3.784 |
Andere langfristig fällige Leistungen |
|
997 |
|
1.010 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
|
45 |
|
1.399 |
Gesamt |
|
4.770 |
|
6.193 |
Die anderen langfristig fälligen Leistungen betreffen die Vorsorge für die langfristigen, variablen Vergütungskomponenten des Vorstands.
Vergütungsbericht und Vergütungssystem
Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.
Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Bereich Corporate Governance abrufbar.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen. Dies gilt dann, wenn der Wert der Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von EUR 5.000,00 erreicht oder übersteigt.
Das gilt auch für Führungskräfte der Ebene 1 und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen.
Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie diesen nahestehende Personen im Geschäftsjahr 2025 keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BLG AG mitgeteilt. Der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beträgt wie im Vorjahr weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.