Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (BP-1)
Der bislang separat veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht wird ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals als integrierter Teil des Lageberichts veröffentlicht und folgt damit den künftig für BLG LOGISTICS verbindlichen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die vorliegende Nichtfinanzielle Erklärung (im weiteren Verlauf auch synonym mit Nachhaltigkeitsbericht verwendet) wird erstmalig in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemäß Technical Advice der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Stand vom November 2025 erstellt. Die Anwendung der ESRS erfolgt im Berichtsjahr auf freiwilliger Basis, da für BLG LOGISTICS als sogenanntes „Wave 2“-Unternehmen derzeit noch keine gesetzliche Anwendungspflicht besteht. Eine Übersicht der berichteten Angabepflichten befindet sich im ESRS-Index im Kapitel Weitere Inhalte. Die CSRD-Berichterstattung löst die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI-Standards ab.
Die Grundlage dieses Berichts stellt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (eng. Double Materiality Assessment, kurz: DMA) dar, die 2024 im Rahmen eines umfassenden Prozesses erstmals in Übereinstimmung mit dem ESRS Set 1 aus dem Jahr 2023 durchgeführt und im Berichtsjahr aktualisiert wurde. Zentraler Teil der DMA ist die Identifikation potenzieller und tatsächlicher positiver wie negativer Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality). Gleichzeitig werden Chancen und Risiken betrachtet, die sich durch externe Nachhaltigkeitsfaktoren für uns und den langfristigen Unternehmenserfolg ergeben (Financial Materiality). Im Zuge der DMA haben wir sowohl unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch unsere vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Aus den Ergebnissen leiten sich die zu berichtenden Datenpunkte gemäß ESRS ab, die den inhaltlichen Rahmen für den Nachhaltigkeitsbericht 2025 bilden. Die Ergebnisse werden in diesem Bericht erstmalig vorgestellt und weisen eine hohe inhaltliche Übereinstimmung mit den bisher fokussierten Nachhaltigkeitsthemen auf. Weitere Informationen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse finden sich in den Unterkapiteln Prozess zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu berichtende Informationen (IRO-1) und Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Angabepflichten, die in der Nachhaltigkeitserklärung enthalten sind (IRO-2).
Gegenstand und Grenzen des Berichts
Der Konsolidierungskreis des Nachhaltigkeitsberichts entspricht grundsätzlich dem des finanziellen Konzernabschlusses und umfasst damit die vollkonsolidierten Gesellschaften der BLG LOGISTICS GROUP in den Geschäftsbereichen AUTOMOBILE und CONTRACT. Diesem Ansatz entsprechend wurden zunehmend auch wesentliche Informationen aus den drei vollkonsolidierten Auslandsstandorten in Polen, Südafrika und den USA berücksichtigt. Unser aktueller Nachhaltigkeitsbericht fokussiert jedoch weiterhin auf die inländischen BLG-Gesellschaften, die mit 89,9 Prozent der Beschäftigten und 95,4 Prozent des Erlöses der vollkonsolidierten Standorte den maßgeblichen Teil der Geschäftstätigkeiten repräsentieren. Im Sinne einer transparenten und umfassenden Berichterstattung erweitern wir die Datenerhebung und ‑verfügbarkeit für unsere ausländischen Gesellschaften kontinuierlich. So sind die Verbräuche der relevanten Auslandsstandorte bereits seit mehreren Jahren in unsere Energie- und Treibhausgasbilanz integriert. Zudem erfassen und berichten wir seit 2024 auch die Compliance-Schulungsquoten der Auslandsgesellschaften.
Automobil- und Kontraktlogistik
** Seit Februar 2022 ist die Geschäftstätigkeit aufgrund des aktuellen Konflikts eingeschränkt.
*** Strategischer Kooperationspartner
Der dritte Geschäftsbereich CONTAINER wird durch die EUROGATE-Gruppe vertreten, an der BLG LOGISTICS eine 50-prozentige Beteiligung hält. EUROGATE ist Europas führende reedereiunabhängige Containerterminal-Gruppe und verantwortet die für den Nachhaltigkeitsbericht wesentlichen Bereiche – darunter Energie, Umwelt, Personal und Compliance – eigenständig. Aus diesem Grund werden die für den Geschäftsbereich CONTAINER relevanten Themen im Kapitel EUROGATE gesondert dargestellt.
Spezifische Angaben bei der Nutzung von Übergangsbestimmungen (BP-2)
Die vorliegende Nichtfinanzielle Erklärung wurde in Anlehnung an die ESRS gemäß Technical Advice der EFRAG mit Stand November 2025 erstellt. Diese Version der ESRS beinhaltet Phase-in-Optionen/Übergangsbestimmungen ausschließlich für sog. „Wave 1“-Unternehmen. Eine Entscheidung zum Umgang mit Phase-in-Optionen für weitere Berichterstatter, darunter „Wave 2“-Unternehmen, lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor. Entsprechend weisen wir diese nicht gesondert aus.