An der Spitze der BLG-Gruppe (BLG LOGISTICS) stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT ‑Aktiengesellschaft von 1877‑, Bremen (BLG AG), und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG), zwei Unternehmen, die aufgrund der Organidentität und der besonderen Eigentümerstruktur rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Da die BLG AG eine Beherrschung der BLG KG i.S.d. IFRS 10 als nicht gegeben ansieht, erstellt sie gemeinsam mit der BLG KG einen Gruppenabschluss (kombinierter Abschluss) unter der Bezeichnung BLG LOGISTICS mit der BLG AG und der BLG KG als einheitliches Mutterunternehmen.
Der Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS für das Geschäftsjahr 2025 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten, zum 31. Dezember 2025 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die veröffentlicht und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der Europäischen Union übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind für alle im Gruppenabschluss angegebenen Perioden konsistent von allen Gruppengesellschaften angewendet worden.
Die Geschäftsjahre der BLG AG und der BLG KG sowie deren einbezogener Tochterunternehmen entsprechen dem Kalenderjahr. Der Stichtag des Gruppenabschlusses entspricht dem Abschlussstichtag der aufstellenden Gesellschaften.
Die in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragenen Gesellschaften BLG AG (HRB 4413) und BLG KG (HRA 21448) haben ihren Sitz in Bremen/Deutschland, Präsident-Kennedy-Platz 1.
Der Gruppenabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen in TEUR, sofern nicht anders angegeben.
Der Gruppenabschluss wurde grundsätzlich auf der Grundlage historischer Anschaffungskosten aufgestellt; Ausnahmen ergeben sich lediglich bei derivativen Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten der Kategorien „erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“.
Der Vorstand der BLG AG hat den Gruppenabschluss am 31. März 2026 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat und zur Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Gruppenabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Gruppenabschluss billigt.
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Abschlusserstellung in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und die Ausübung von Ermessen hinsichtlich einzelner Sachverhalte durch das Management, die Auswirkungen auf die im Gruppenabschluss ausgewiesenen Werte haben können.
Ermessensentscheidungen
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Gruppenabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Erläuterungen enthalten:
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Bestimmung, ob Beherrschung vorliegt (Erläuterungen Nummern 38 und 39)
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Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen (Erläuterungen Nummern 15 und 39)
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Darstellung von Factoring (Erläuterung Nummer 32)
Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, betreffen insbesondere folgende Erläuterungen:
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Ermittlung der Nutzungsdauern bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Kosten für Abbruchverpflichtungen bei Sachanlagen (Erläuterungen Nummern 12 und 13)
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Überprüfung von Vermögenswerten auf Wertminderung und Bewertung des Goodwill (Erläuterung Nummer 12)
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Schätzungen bei der Bestimmung der Laufzeit und Zinssätze von Leasingverhältnissen (Erläuterung Nummer 14)
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Bilanzierung aktiver latenter Steuern (Erläuterung Nummer 33)
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Einschätzung der Parameter für Wertminderungen bei Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und auf finanzielle Vermögenswerte (Erläuterungen Nummern 4, 12, 14, 16 und 18)
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Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen (Erläuterung Nummer 26)
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Ermessensspielräume bei der Bemessung von Rückstellungen und ungewissen Verbindlichkeiten (Erläuterungen Nummern 24 und 29)
Die vorgenommenen Schätzungen wurden weitgehend auf Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Fortführungsprämisse vorgenommen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen.
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente der Gruppe werden basierend auf den verwendeten Bewertungsverfahren in verschiedene Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, die wie folgt definiert sind:
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Stufe 1: notierte (nicht berichtigte) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
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Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
-
Stufe 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren
Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in Erläuterung Nummer 32 enthalten.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Darüber hinaus hat die Gruppe den folgenden neuen/überarbeiteten und für die BLG LOGISTICS relevanten Standard angewandt, welcher im Geschäftsjahr 2025 erstmalig verbindlich anzuwenden war:
Standard |
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Anwendungspflicht für Geschäftsjahre ab |
|---|---|---|
Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ (Mangel an Umtauschbarkeit) |
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1. Januar 2025 |
Auswirkungen der Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der neue/überarbeitete Standard hatten keine wesentlichen Auswirkungen zur Folge. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge ist insoweit nicht erfolgt.
Nicht verpflichtende Anwendung neuer oder geänderter Standards und Interpretationen
Die in der Tabelle dargestellten, bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten oder neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend anzuwenden.
Standards |
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Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab1 |
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Übernahme durch |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) |
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1. Januar 2026 |
|
Ja |
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Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) |
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1. Januar 2026 |
|
Ja |
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IFRS 18 „Darstellung und Anhangsangaben in Abschlüssen“ |
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1. Januar 2027 |
|
Ja |
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IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ |
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1. Januar 2027 |
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Nein |
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Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ |
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1. Januar 2027 |
|
Nein |
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Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ (Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung) |
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1. Januar 2027 |
|
Nein |
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Diverse Standards: Annual Improvements Volume 11 |
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1. Januar 2026 |
|
Ja |
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BLG LOGISTICS plant, die neuen Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt der erstmalig verpflichtenden Anwendung im Gruppenabschluss zu berücksichtigen. Die für die Geschäftstätigkeit der Gruppe relevanten neuen Standards und Interpretationen werden Einfluss auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen der Gruppe haben; wesentliche Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden oder die Darstellung der Ertragslage im Gruppenabschluss werden sich hieraus jedoch mit folgender Ausnahme nicht ergeben:
IFRS 18 „Darstellung und Angaben in Abschlüssen“
Der Standard ersetzt die heute geltenden Bestimmungen von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Primäres Ziel des IFRS 18 ist es, die Beurteilung der Leistung eines Unternehmens durch erhöhte Vergleichbarkeit in der Darstellung zu verbessern. Dazu werden für die Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtende Zwischensummen eingeführt, die auf einer Einteilung der Aufwendungen und Erträge in fünf festgelegte Kategorien basieren. Hierzu gehören neben einer neu definierten operativen, investiven und finanzierungsbezogenen Kategorie unverändert die Ertragsteuern sowie die aufgegebenen Geschäftsbereiche. Der Standard wirkt sich nicht auf das Periodenergebnis aus, jedoch können sich durch die neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung Verschiebungen zwischen dem operativen Ergebnis und den übrigen Erträgen und Aufwendungen ergeben. IFRS 18 verlangt zudem Angaben zu bestimmten vom Management definierten Leistungskennzahlen und führt neue Leitlinien zur Gruppierung von Informationen innerhalb des Abschlusses ein. Darüber hinaus entfallen Ausweiswahlrechte in der Kapitalflussrechnung.
BLG LOGISTICS hat im aktuellen Geschäftsjahr mit der Analyse der Auswirkungen auf den Gruppenabschluss hinsichtlich der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie der zusätzlichen Angabepflichten für unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen begonnen. Die Übergangsvorschriften sehen vor, dass in Bezug auf die Vorjahresbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Überleitungsrechnung zwischen den zuvor unter Anwendung des IAS 1 ausgewiesenen Beträgen und den in Übereinstimmung mit IFRS 18 ermittelten angepassten Beträgen vorzunehmen ist. Es wird erwartet, dass sich insbesondere aus den Zinserträgen aus Leasingforderungen, die im Zusammenhang mit Kundenverträgen stehen, ein positiver Effekt auf das operative Ergebnis ergeben wird.