Bericht des Aufsichts­rats 2025

Einzelportrait Dr. Klaus Meier, Vorsitzender des Aufsichtsratsmgr (Foto)
Dr. Klaus Meier
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der andauernde Krieg in der Ukraine und die Gewalt im Nahen Osten hielten die Welt auch 2025 weiter in Atem. Dazu sorgten eine geopolitisch unsichere Lage und eine lahmende Konjunktur sowie strukturelle Probleme der Industrie für ein erneut herausforderndes Jahr. Trotz dieser Rahmenbedingungen konnten wir das Geschäftsjahr 2025 über unseren Erwartungen abschließen. Den Mitarbeitenden von BLG LOGISTICS gilt daher ein besonderer Dank, da sie wesentlich hierzu beigetragen haben.

Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT ‑Aktiengesellschaft von 1877- (BLG AG) die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben engagiert wahrgenommen und sich regelmäßig sowie ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens befasst. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands. Außerdem stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand, sodass der Aufsichtsrat stets zeitnah und umfassend über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung, die Nachhaltigkeitsziele, die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die Lage der Gesellschaft und der BLG-Gruppe informiert wurde.

Den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der Satzung entsprechend, unterstützte der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Geschäftsführung und beriet ihn in Fragen der Unternehmensleitung.

Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats – gegebenenfalls vorbereitet durch seine Ausschüsse – die Beschlussvorlagen in den Sitzungen geprüft oder aufgrund von schriftlichen Informationen verabschiedet. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK tagt der Aufsichtsrat zeitweise auch ohne Teilnahme des Vorstands. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für BLG LOGISTICS war der Aufsichtsrat frühzeitig und intensiv eingebunden.

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2025 zu insgesamt fünf turnusmäßigen und einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden in aller Regel als Präsenzsitzung mit Möglichkeit zur Videozuschaltung statt. Im Berichtsjahr fanden von insgesamt 15 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse zwei Ausschusssitzungen und eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats als Videokonferenz statt, die übrigen in Präsenz. Bei den als Videokonferenz durchgeführten Sitzungen handelte es sich um kurzfristig anberaumte Sitzungen von geringer Dauer.

Sitzungsteilnahmen 2025

 

 

Aufsichtsrat

 

Investitions­ausschuss

 

Personal­ausschuss

 

Prüfungs­ausschuss

 

Gesamt in Prozent

Dr. Klaus Meier

 

6/6

 

1/1

 

6/6

 

 

 

100,0

Christine Behle

 

6/6

 

1/1

 

6/6

 

 

 

100,0

Sonja Berndt

 

6/6

 

1/1

 

6/6

 

 

 

100,0

Björn Fecker

 

5/6

 

1/1

 

 

 

1/2

 

77,8

Ralf Finke

 

6/6

 

 

 

6/6

 

 

 

100,0

Melf Grantz

 

5/6

 

 

 

5/6

 

 

 

83,3

Peter Hoffmeyer

 

5/6

 

 

 

5/6

 

 

 

83,3

Olof Jürgensen

 

6/6

 

1/1

 

6/6

 

 

 

100,0

Tim Kaemena

 

6/6

 

 

 

 

 

 

 

100,0

Mücahit Kara

 

6/6

 

 

 

 

 

2/2

 

100,0

Wybcke Meier

 

6/6

 

 

 

 

 

 

 

100,0

Dr. Tim Nesemann

 

5/6

 

 

 

 

 

2/2

 

87,5

Thorsten Ruppert

 

6/6

 

 

 

 

 

2/2

 

100,0

Ingo Tebje (ab 02.07.2025)

 

2/2

 

 

 

 

 

1/1

 

100,0

Kristina Vogt

 

4/6

 

1/1

 

4/6

 

 

 

69,2

Dr. Patrick Wendisch

 

6/6

 

 

 

 

 

2/2

 

100,0

Ralph Werner (bis 30.06.2025)

 

3/3

 

 

 

 

 

1/1

 

100,0

Gesamt in Prozent

 

93,7

 

100,0

 

91,7

 

91,7

 

93,2

Die Präsenzquote betrug insgesamt 93,2 Prozent; kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Teilnahmequote (physisch bzw. virtuell) bei den Ausschusssitzungen lag 2025 bei 92,4 Prozent. Die von den Aktionär:innen und die von den Beschäftigten gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Sitzungen zum Teil in getrennten Besprechungen vorbereitet. Die Details der Sitzungsteilnahmen sind der Tabelle zu entnehmen.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über welche die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.

Der DCGK empfiehlt, vor der Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere externer Aufsichtsratsmandate, durch Mitglieder des Vorstands die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Bei den übernommenen Mandaten waren keine Interessenkonflikte erkennbar, sie lagen vielmehr durchweg im Interesse von BLG LOGISTICS.

Beratungspunkte im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats in seinen Sitzungen im Jahr 2025 standen immer wieder die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Herausforderungen, die sich durch die allgemein angespannte weltpolitische und wirtschaftliche Lage ergaben. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich in seinen einzelnen Sitzungen weiter schwerpunktmäßig mit strategischen Themen und geopolitischen Einschätzungen, wie dem Ausbau der Geschäftsfelder sowie dem weiteren Wachstum von BLG LOGISTICS, der aktuellen Risikolage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagementsystems und der risikobewussten Steuerung der Unternehmensentwicklung.

Im Speziellen befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. Februar 2025 auch mit der Restrukturierung am BLG AutoTerminal Bremerhaven. Weitere wesentliche Themen der genannten Sitzung waren Entscheidungen zu Investitionen sowie die Risikoberichterstattung.

Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 24. April 2025 auch mit der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024, dem Jahres- und Gruppenabschluss, mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung 2025 sowie der nichtfinanziellen Gruppen-Erklärung.

Nach der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 fand ebenfalls eine Sitzung des Aufsichtsrats statt. In dieser wurde im Wesentlichen über anstehende Investitionen entschieden.

In der außerordentlichen Sitzung am 1. Juli 2025 hat der Aufsichtsrat über Personalthemen beraten.

Des Weiteren wurde in der Sitzung am 11. September 2025 über den Zwischenbericht der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT ‑Aktiengesellschaft von 1877- und diverse Investitionen sowie strategische Entscheidungen beraten.

Die Entsprechenserklärung zum DCGK wurde in der Sitzung am 11. Dezember 2025 verabschiedet. In der Sitzung wurden darüber hinaus die Unternehmensplanung sowie die kurzfristige Ergebnis- und Finanzplanung eingehend diskutiert. Zusätzlich berichtete die Leitung der Abteilung Compliance.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2024 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

Mit Wirkung zum 30. Juni 2025 hat Herr Ralph Werner sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Als Nachfolger ist Herr Ingo Tebje durch das Amtsgericht Bremen am 2. Juli 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten.

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich im Geschäftsjahr 2025 folgende Änderungen ergeben:

Bei der Berufung von Herrn Magnor auf die zentrale Position des Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG im Frühjahr 2024 war es der Wille aller Beteiligten, dass Herr Magnor bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 bestellt wird. Dies war wegen zwingender aktienrechtlicher Vorgaben zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich. In seiner Sitzung am 20. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses daher beschlossen, im Einvernehmen mit Herrn Matthias Magnor, die Bestellung als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands aufzuheben und ihn sodann erneut mit Wirkung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 als Mitglied des Vorstands der BLG AG zu berufen, und ihn sogleich für die Dauer dieser Bestellung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 zum Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG ernannt.

Herr Axel Krichel hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Nachfolge von Herrn Matthias Magnor als COO (Chief Operating Officer) angetreten.

In seiner Sitzung vom 1. Juli 2025 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Michael Blach um fünf Jahre zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Mai 2031.

Arbeit der Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat zusätzlich vier Ausschüsse eingerichtet. Als Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss, ein Investitionsausschuss sowie ein Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 MitbestG. Sie bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats im Plenum vor und entscheiden, soweit zulässig, in Einzelfällen an seiner Stelle. Für den Prüfungsausschuss und den Investitionsausschuss gelten jeweils separate Geschäftsordnungen. Sämtliche Ausschüsse sind paritätisch besetzt.

Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2025 zu zwei Sitzungen zusammengetreten. Gegenstand der Sitzung am 22. April 2025 war vor allem die umfangreiche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses, des Gruppenabschlusses sowie der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2024. Bei der Befassung mit dem Jahresabschluss waren Vertretende der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anwesend und haben entsprechend über die Ergebnisse der Abschlussprüfung berichtet. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss die Verwendung des Bilanzgewinns (HGB) sowie die Einberufung zur Hauptversammlung erörtert und dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen unterbreitet.

Der Prüfungsausschuss überwacht die Auswahl, Unabhängigkeit, Rotation und Effizienz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die von dieser erbrachten Leistungen und befasst sich mit der Überprüfung der Qualität der Abschlussprüfung. Diesbezüglich werden entsprechende Fragen im Plenum erörtert. Darüber hinaus steht der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im regelmäßigen Austausch mit dem Abschlussprüfer und informiert das Plenum über den Fortgang der Prüfung. Es wurden dadurch keine Hinderungsgründe bekannt, die einer Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, für das Geschäftsjahr 2025 entgegenstehen.

BLG LOGISTICS wechselt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft regelmäßig im Rahmen der regulatorischen Vorgaben. Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich im Rahmen der jeweiligen Ausschreibungen intensiv mit den Kompetenzen, Erfahrungen und der Unabhängigkeit der Kandidaten.

In der Sitzung am 9. Dezember 2025 beschäftigte sich der Prüfungsausschuss im Wesentlichen mit der Unternehmensplanung inklusive der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und der Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildeten die Berichterstattung der Revision und zum Compliance-System sowie diverse Themen aus dem Finanzbereich. Des Weiteren haben Vertretende der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prüfungsrisiko, Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung vorgestellt.

Der Personalausschuss hielt im Berichtsjahr sechs Sitzungen ab. Er befasste sich in allen Sitzungen im Wesentlichen mit Personalangelegenheiten des Vorstands. Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf der Festlegung und Überprüfung der Vergütungen und des Vergütungssystems des Vorstands.

Der Investitionsausschuss kam am 11. Juli 2025 zusammen und hat hinsichtlich einer Investitionen für ein Geschäft im Geschäftsbereich CONTRACT entschieden.

Der Vermittlungsausschuss (Ausschuss nach § 27 Absatz 3 MitbestG) ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. Mitglieder des Vorstands nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil. Die leitenden Personen der Ausschüsse haben im Anschluss an die jeweiligen Sitzungen an den Aufsichtsrat über die Tätigkeiten und deren Ergebnisse berichtet und Beschlussempfehlungen unterbreitet.

Weiterbildung und Selbstbeurteilung

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von BLG LOGISTICS unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung werden bei Bedarf interne Schulungen oder Informationsveranstaltungen angeboten. Im Berichtsjahr 2025 erfolgte im September eine Schulung zum Thema Nachhaltigkeit. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können darüber hinaus jederzeit die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen („Onboarding“).

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam er als Organ insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Dabei werden die Ergebnisse eingehend im Aufsichtsrat erörtert und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die letzte Überprüfung anhand eines anonym auszufüllenden Fragebogens und Bewertung der Ergebnisse im Plenum ist im Geschäftsjahr 2024 erfolgt. Anhaltspunkte für wesentliche Defizite haben sich hierbei und seitdem nicht ergeben. Die nächste Überprüfung ist im Geschäftsjahr 2027 vorgesehen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Anwendung des DCGK im Unternehmen beschäftigt. Die vom Aufsichtsrat und Vorstand zusammen verfasste 26. Entsprechenserklärung vom 11. Dezember 2025 nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK entspricht der veröffentlichten Fassung vom 28. April 2022. Die gemeinsame Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der BLG LOGISTICS unter www.blg-logistics.com/investoren im Download-Bereich dauerhaft zugänglich.

Jahres- und Gruppenabschlussprüfung

Bei der Sitzung des Aufsichtsrats betreffend das Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 und der vorbereitenden Sitzung des Prüfungsausschusses waren die Vertreter der ordnungsgemäß gewählten Wirtschafts­prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschafts­prüfungsgesellschaft, Bremen, anwesend und haben die Ergebnisse ihrer Prüfung eingehend dargestellt.

Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht der BLG AG (Abschluss nach § 315e HGB) und der Gruppenabschluss sowie ‑lagebericht der BLG LOGISTICS sind nach den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vom Vorstand aufgestellt, von der durch die Hauptversammlung gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 erstatteten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Jahresabschluss und Lagebericht, der Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht nebst Lagebericht, Gruppenabschluss und Gruppenlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats fristgerecht vorgelegen.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Jahresabschluss, den Gruppenabschluss, den Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht, die Lageberichte und den Gruppenlagebericht des Vorstands sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns (HGB) geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Gruppenabschlusses und des Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht einschließlich der Lageberichte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Ebenso hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht sowie den Gruppenabschluss gebilligt. Mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung der BLG LOGISTICS ist er einverstanden. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidungen zu den Rücklagen in der BLG AG.

Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und das Ergebnis der Prüfung dieses Berichts durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands im Abhängigkeitsbericht zu erheben.

Nichtfinanzieller Bericht

Seit dem Geschäftsjahr 2017 gibt BLG LOGISTICS freiwillig eine nichtfinanzielle Gruppen-Erklärung im Sinne von § 315b HGB ab. Die Erklärung für das Geschäftsjahr 2025 ist erstmals in den Gruppenlagebericht von BLG LOGISTICS integriert und wurde dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. reporting.blg-logistics.com

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden für das große Engagement und das nachhaltige Bestreben, unser Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass BLG LOGISTICS auch in Zukunft alle Herausforderungen gemeinsam meistern wird und die Ertragskraft der Gruppe langfristig sichern kann.

Bremen, im April 2026

Für den Aufsichtsrat

Dr. Klaus Meier
Vorsitzender

Compliance
Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für ein Unternehmen relevanter gesetzlicher Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie der Corporate Governance. Durch Compliance soll außerdem eine Übereinstimmung von unternehmerischem Handeln und gesellschaftlichen Wertvorstellungen erreicht werden.
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