45. Aufsichtsrat und Vorstand

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus sechzehn Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2023 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

Mit Wirkung zum 27. September 2024 hat Herr Hasan Özer sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist Herr Mücahit Kara nachgerückt. Dieser wurde im Jahre 2023 als Ersatzmitglied für Herrn Hasan Özer gewählt.

Zusammensetzung des Vorstands

Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2023 folgende Änderungen ergeben:

In seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat Herrn Matthias Magnor zum neuen Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2025 für die weitere Laufzeit seiner Bestellung bis zum 30. September 2029 ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Frank Dreeke an, der das Unternehmen zum Ende des Jahres 2024 verlassen hat, da er die Regelaltersgrenze von Vorstandsmitgliedern erreicht hat, die BLG LOGISTICS nach Vorgabe des DCGK eingeführt hatte.

Bei der Berufung von Herrn Magnor auf die zentrale Position des Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG im Frühjahr 2024 war es der Wille aller Beteiligten, dass Herr Magnor bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 bestellt wird. Dies war wegen zwingender aktienrechtlicher Vorgaben zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich. In seiner Sitzung am 20. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses daher beschlossen, im Einvernehmen mit Herrn Matthias Magnor, die Bestellung als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands aufzuheben und ihn sodann erneut mit Wirkung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 als Mitglied des Vorstands der BLG AG zu berufen, und ihn sogleich für die Dauer dieser Bestellung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 zum Vorsitzenden des Vorstands der BLG AG ernannt.

Für die Nachfolge von Herrn Matthias Magnor als COO (Chief Operating Officer) hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 15. August 2024 Herrn Axel Krichel mit Wirkung zum 1. Januar 2025 als neues Mitglied des Vorstands ernannt. Er ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 bestellt.

In seiner Sitzung vom 12. September 2024 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Frau Ulrike Riedel um fünf Jahre zu verlängern. Sie ist nunmehr bestellt bis zum 30. Juni 2030.

Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

Vergütung des Aufsichtsrats

TEUR

 

2024

 

2023

Fixe Bezüge

 

179

 

179

Sitzungsgelder

 

76

 

64

Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate

 

27

 

42

Gesamt

 

282

 

285

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat teilweise ein reguläres Gehalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis in der Gruppe, wobei die Höhe einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit der Gruppe entspricht. Sie haben diesbezüglich im Berichtsjahr TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 32) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

Zum 31. Dezember 2024 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Absatz 1 Nummer 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024 TEUR 3.785 (Vorjahr: TEUR 3.578). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen. Darüber hinaus wurden handelsrechtlich für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2024 zum 31. Dezember 2024 TEUR 1.063 (Vorjahr: TEUR 1.024) zurückgestellt. Der jeweilige Anspruch für das Berichtsjahr ist mit der Zielerreichung im Berichtsjahr in den Rückstellungen abzubilden. Dieser Betrag fließt in die Bewertung der mehrjährigen Vergütungskomponenten für das Berichtsjahr 2024 ein (Langfristkomponente). Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich jedoch aufgrund der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung über die zu bewertende mehrjährige Periode von vier Jahren (Langfristkomponente). Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologischer und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien. Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen für variable Vegütungsbestandteile in Höhe von TEUR 5.020 (Vorjahr: TEUR 4.346 – handelsrechtlich in Höhe von TEUR 5.128; Vorjahr: TEUR 4.501).

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt TEUR 6.762. Zum 31. Dezember 2024 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen. Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2024 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 231 gewährt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Personen.

Zum 31. Dezember 2024 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2024 aktiven Vorstände TEUR 4.041 (Vorjahr: TEUR 4.119). Das dazugehörige Planvermögen beträgt TEUR 6.043 (Vorjahr: TEUR 4.617).

Die Versorgungszusagen sehen eine Alters- und Invalidenrente in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts vor. Weiterhin ist eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Altersrente vorgesehen. In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen der Gruppe umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

Vergütung des Vorstands

TEUR

 

2024

 

2023

Kurzfristig fällige Leistungen

 

3.784

 

3.537

Andere langfristig fällige Leistungen

 

1.010

 

949

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

1.399

 

726

Gesamt

 

6.193

 

5.212

Die anderen langfristig fälligen Leistungen betreffen die Vorsorge für die langfristigen, variablen Vergütungskomponenten des Vorstands.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.

Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/investoren im Bereich Corporate Governance abrufbar.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen. Dies gilt dann, wenn der Wert der Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von EUR 5.000,00 erreicht oder übersteigt.

Das gilt auch für Führungskräfte der Ebene 1 und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie diesen nahestehende Personen im Geschäftsjahr 2024 keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BLG AG mitgeteilt. Der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beträgt wie im Vorjahr weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Corporate Governance
Rechte und Pflichten der verschiedenen Beteiligten im Unternehmen, insbesondere der Aktionäre, des Vorstands und des Aufsichtsrats.
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IAS
International Accounting Standards (siehe auch „IFRS“).
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