Unsere Mitarbeitenden prägen maßgeblich den Erfolg unseres Unternehmens. Ihre Erfahrung und Begeisterung für die Logistik tragen dazu bei, dass BLG LOGISTICS stets in Bewegung bleibt. Es ist für uns selbstverständlich, allen Beschäftigten mit der gleichen Wertschätzung zu begegnen und niemanden zu diskriminieren. Wichtiges Element fairer Arbeitsbedingungen sind für uns transparente und wettbewerbsfähige Löhne und Gehälter nach Tarif.
Über unseren eigenen Geschäftsbereich hinaus beziehen wir auch die Menschen in unseren Lieferketten mit ein, die eng mit unseren Dienstleistungen verbunden sind.
Faire Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Menschenrechte bilden die unverrückbaren Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns und beeinflussen somit auch die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten.
Klare Strukturen für Arbeits- und Menschenrechte
BLG LOGISTICS hat eine vom Vorstand ernannte Menschenrechtsbeauftragte, die zugleich Leiterin der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit ist. Sie fungiert als Ansprechpartnerin für die Belegschaft und die Lieferanten in Bezug auf Menschenrechtsrisiken und -verstöße und stellt die Verbindung zum Vorstand her. Ihre Aufgaben umfassen die fortlaufende Optimierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um Risiken zu minimieren und Verstöße zu verhindern, sowie die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung an den Vorstand über menschenrechtsrelevante Themen. Um die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, arbeitet die Menschenrechtsbeauftragte eng mit anderen betroffenen Abteilungen zusammen. Im Berichtsjahr wurden ihr zudem zwei Menschenrechtskoordinator:innen zur Seite gestellt, die sie bei der Etablierung des Managementsystems in den größten Tochtergesellschaften unterstützen. Eine detaillierte Darstellung unseres Ansatzes findet sich im Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement.
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Deutschland |
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USA |
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Südafrika |
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Polen |
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8.888 MA |
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203 MA |
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655 MA |
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61 MA |
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gesamt |
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davon männlich |
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davon weiblich |
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gesamt |
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davon männlich |
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davon weiblich |
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gesamt |
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davon männlich |
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davon weiblich |
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gesamt |
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davon männlich |
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davon weiblich |
Arbeitsverhältnis |
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unbefristet |
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91,7 |
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73,0 |
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27,0 |
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99,5 |
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63,9 |
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36,1 |
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91,0 |
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79,9 |
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20,1 |
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85,2 |
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63,5 |
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36,5 |
befristet |
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8,3 |
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76,1 |
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23,9 |
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0,5 |
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100,0 |
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0,0 |
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9,0 |
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49,2 |
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50,8 |
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14,8 |
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77,8 |
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22,2 |
Arbeitsumfang |
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Vollzeit (100 %) |
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89,5 |
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77,0 |
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23,0 |
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100,0 |
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64,0 |
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36,0 |
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100,0 |
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77,1 |
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22,9 |
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98,4 |
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65,0 |
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35,0 |
Teilzeit (< 100 %) |
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10,5 |
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41,4 |
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58,6 |
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0,0 |
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0,0 |
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0,0 |
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0,0 |
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0,0 |
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0,0 |
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1,6 |
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100,0 |
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0,0 |
Arbeitsverhältnisse, Löhne und Sozialleistungen
Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte BLG LOGISTICS weltweit in unseren vollkonsolidierten Gesellschaften insgesamt 9.807 Mitarbeitende. Der Großteil unserer weltweiten Belegschaft, nämlich 92,2 Prozent, ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig. Im Berichtsjahr arbeiteten 90,4 Prozent der Mitarbeitenden in Vollzeit. Unter den Teilzeitkräften stellen Frauen mit einem Anteil von 58,5 Prozent wie bereits in den Vorjahren die größere Gruppe. In Deutschland liegt die Teilzeitquote 2024 mit 10,5 Prozent auf dem höchsten Niveau. In Südafrika sank die Quote im Berichtsjahr von 9,5 auf 0 Prozent, auch an den anderen Auslandsstandorten gab es kaum bis gar keine Angestellten in Teilzeit.
Auch im Jahr 2024 kategorisieren wir unsere Mitarbeitenden in der Erfassung nur in die Kategorien „Frauen“ und „Männer“. Wir sind uns jedoch bewusst, dass nicht alle Menschen sich mit einem dieser beiden Geschlechter identifizieren. Von unseren eigenen Mitarbeitenden haben sich bisher nur wenige als divers definiert – ihr Anteil liegt aktuell bei weniger als 0,1 Prozent der Gesamtbelegschaft. Aus diesem Grund führen wir sie in unseren Statistiken noch nicht gesondert auf, um individuelle Rückschlüsse zu vermeiden. Wir beobachten dies jedoch im Interesse einer gleichberechtigten Repräsentanz.
Die Vergütung unserer Beschäftigten erfolgt auf Grundlage der in unserer Branche und an den Standorten geltenden Tarifverträge, in Einzelfällen auch in Anlehnung daran. Auch in unseren internationalen Gesellschaften fördern wir kollektivrechtliche Regelungen, die transparente und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Selbstverständlich erhalten sowohl unsere eigenen Mitarbeitenden als auch Leiharbeitnehmende mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.
Allen Mitarbeitenden steht das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Teilnahme an Kollektivverhandlungen offen. 2024 waren in Deutschland 97,3 Prozent unserer eigenen Arbeitnehmenden in ein Tarifsystem eingebunden. Die verbleibenden 2,7 Prozent setzen sich zusammen aus Mitarbeitenden unserer vollkonsolidierten Beteiligungen AutoRail und RailTec, deren Lohn sich nach dem dort üblichen Branchenniveau richtet. Zudem werden studentische Aushilfen und Praktikanten derzeit systemisch nicht als tarifgebunden erfasst.
Wir haben uns ein vollumfänglicheres Ziel gesteckt: 100 Prozent unserer eigenen Mitarbeitenden sowie der Arbeitnehmerüberlassungen und Tätigkeiten im Rahmen von Werkverträgen sind tarifgebunden beziehungsweise haben mindestens ein vergleichbares Lohnniveau und es werden alle geltenden Schutzvorschriften für Arbeitnehmende eingehalten. Zur gezielten Steuerung wurde diese Zielkennzahl im Berichtsjahr in das quartalsweise Reporting an Vorstand und Führungskräfte integriert.
Fast alle Tarifverträge konnten zum Ende der Laufzeit neu verhandelt und abgeschlossen werden. Der Beschäftigungssicherungsvertrag des BLG AutoTerminals Bremerhaven ist planmäßig zum 31. Mai 2024 ausgelaufen. Damit gilt wieder das volle Tarifniveau des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe. Lediglich in Hessen werden die Verhandlungen zum Abschluss des Flächentarifvertrags 2025 weiter fortgesetzt.
Im April 2024 wurde der seit 2000 geltende kaufmännische Tarifvertrag für EUROGATE und BLG seitens BLG gekündigt und Handlungsbedarf geltend gemacht, da nach 25 Jahren nicht mehr alle Regelungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Die BLG strebt an, eine Trennung der Haustarifverträge von BLG und EUROGATE in der Tarifentwicklung vorzunehmen, da sich die Schwerpunkte beider Unternehmen über diesen langen Zeitraum ebenfalls auseinanderentwickelt haben. Im Berichtsjahr konnte trotz mehrfacher Aufforderungen kein neuer Tarifvertrag mit ver.di geschlossen werden. Bis ein gemeinsames Ergebnis erzielt wird, wirkt der alte Rahmentarifvertrag in seiner bisherigen Fassung weiter.
Wir legen großen Wert darauf, die Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden in allen Lebensphasen zu berücksichtigen und unterstützen gezielt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Neben der Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, bietet BLG LOGISTICS auch flexible Arbeitszeitmodelle und wo möglich mobiles Arbeiten an, um den Alltag bestmöglich mit der Berufstätigkeit vereinbaren zu können.
Mitbestimmung und eine BLG für alle
Die Megatrends Automatisierung und Digitalisierung prägen nicht nur die Wirtschaft, sondern wirken sich auch erheblich auf die Logistikbranche aus. Wir betrachten diese Veränderungen als Chance, die wir aktiv nutzen wollen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, die Transformation sozialverträglich zu gestalten und unsere Mitarbeitenden in diesem Prozess einzubeziehen.
Gelebte Mitbestimmung ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Wir pflegen einen offenen Dialog mit unseren Mitarbeitenden und legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander. Grundlage dafür sind gegenseitiges Vertrauen und eine starke Interessenvertretung durch Betriebsräte sowie die Arbeitnehmendenvertretung im Aufsichtsrat. Der Austausch, der hier stattfindet, ist für das gesamte Unternehmen von großer Bedeutung und bereichernd. Im Berichtsjahr konstituierte sich erstmals am Standort Magdeburg ein neu gewählter Betriebsrat.
Leiharbeitnehmende gleichberechtigt integrieren
In der Logistikbranche kommt es regelmäßig zu schwankenden Auftragslagen. Für BLG LOGISTICS bedeutet dies, dass wir Spitzenaufträge oder sehr kurzfristige Vertragslaufzeiten oftmals nur durch den Einsatz von Leiharbeitnehmenden bewältigen können. Dabei setzen wir ausschließlich auf Dienstleister, die die tariflichen Mindestanforderungen einhalten. Die vertraglich vereinbarte Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung gilt sowohl für Leiharbeitnehmende als auch für festangestellte Mitarbeitende. Dazu gehört auch die kurzfristige Planung von Arbeitseinsätzen, Überstunden oder Wochenendarbeit. Selbstverständlich achten wir darauf, dass das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stets gewahrt bleibt.
Im Hinblick auf die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gemäß dem LkSG berücksichtigen wir nicht nur die Arbeitsbedingungen unserer eigenen Mitarbeitenden, sondern auch die der Leiharbeitnehmenden und Werkvertragsnehmenden. Hier wurde im Berichtsjahr eine zentrale Überprüfung der eingesetzten Unternehmen hinsichtlich der Einsatzorte und vertraglichen Vereinbarungen, wie Tarifbindung und Unterzeichnung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister, begonnen.
Zum 31. Dezember 2024 setzten sich die Beschäftigten in Deutschland wie folgt zusammen: 86,3 Prozent waren eigene Mitarbeitende, 3,5 Prozent gehörten zum Gesamthafenbetrieb (GHB) und 10,2 Prozent waren Mitarbeitende anderer Personaldienstleister. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der Leiharbeitnehmenden erneut um 3,4 Prozentpunkte gesunken.
Menschenrechte entlang der Lieferkette
Die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte ist für uns ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Dies betrifft sowohl die Arbeitsbedingungen in unserem eigenen Unternehmen als auch die Zusammenarbeit mit direkten Lieferanten, Subunternehmern und anderen Partnern. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass diese Rechte entlang der gesamten Lieferkette respektiert und eingehalten werden.
Seit 2023 fällt die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), seit 2024 auch die drei Tochtergesellschaften mit über 1.000 Mitarbeitenden, BLG Industrielogistik GmbH & Co. KG, BLG Handelslogistik GmbH & Co. KG und BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG. Die BLG-übergreifenden Managementprozesse zur Förderung der Menschenrechte wurden erneut intensiv betrachtet und bei Bedarf entsprechend angepasst. Beispielsweise wurden zwei Menschenrechtskoordinator:innen in den vom LkSG direkt einbezogenen Tochtergesellschaften benannt. Zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden wurde darüber hinaus eine Basis-Online-Schulung zum LkSG und der Umsetzung bei BLG LOGISTICS erstellt, welche seit Anfang 2025 verpflichtend ausgerollt wird. Auch das bestehende Hinweisgebersystem wurde im Berichtsjahr aktualisiert. Mehr Informationen dazu finden sich im Kapitel Compliance.
Alle Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sind in einem BLG-spezifischen LkSG-Handbuch dokumentiert. Dieses wurde im Berichtsjahr finalisiert und Anfang 2025 im Intranet sowie der BLG-App den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Es dient den an der Umsetzung beteiligten Mitarbeitenden als Leitfaden. Neben einer Übersicht der gesetzlichen Anforderungen enthält es klare Angaben zu den jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten sowie detaillierte Beschreibungen der Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei BLG LOGISTICS. Weitere Informationen zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten sind in den Kapiteln Risikomanagement, Nachhaltige Lieferkette und Compliance zu finden.
Fluktuation als Indikator
Die Mitarbeitendenfluktuation dient als Indikator für die Zufriedenheit unserer Belegschaft. Dass sich unsere Beschäftigten wohl bei uns fühlen, ist auch von wirtschaftlicher Bedeutung – die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Kolleg:innen ist sowohl zeit- als auch kostenaufwändig. Im Jahr 2024 haben 393 Mitarbeitende das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen. Dies bedeutet eine Senkung der Fluktuationsquote von 6,4 auf 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um die individuellen Gründe für den Wechsel besser zu verstehen und mögliche Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten, führen wir standardmäßig Austrittsinterviews.
Unterstützung bei besonderen Herausforderungen
An den Standorten Bremen und Bremerhaven haben unsere Mitarbeitenden und deren Angehörige Zugang zur betrieblichen Sozialberatung. Hier erhalten sie Unterstützung und Beratung in schwierigen Situationen, wie beispielsweise bei persönlichen Belastungen am Arbeitsplatz, familiären Problemen, psychosomatischen Beschwerden, akuten Lebenskrisen und Suchterkrankungen. Im Jahr 2024 haben 67 Beschäftigte dieses Angebot in Anspruch genommen, was einer Quote von 2,4 Prozent der Mitarbeitenden im Zuständigkeitsbereich der Sozialberatung entspricht. Zusätzlich bieten wir unseren Mitarbeitenden über den arbeitgeberfinanzierten Unterstützungsverein der BLG LOGISTICS GROUP e.V. finanzielle Zuschüsse für Zahnersatz, homöopathische Behandlungen, Hörgeräte und Kuren an.