Das Geschäftsjahr 2024 war wie erwartet ein herausforderndes Jahr für die Logistikwirtschaft. Für ein schwieriges Geschäftsumfeld sorgten die Konjunkturschwäche, geringe Transportvolumina und ein schwieriges Marktumfeld (vgl. SCI Verkehr, SCI Logistikbarometer, Dezember 2024).
Bericht zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Entsprechend ihrer Funktion hat die BLG AG sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale CashManagement der BLG KG, in das die BLG AG einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen, wobei die Konditionen des CashManagements oberhalb einer Mindestverzinsung variabel sind und im Berichtsjahr einmal nach unten angepasst wurden. Aufgrund des über dem Vorjahr liegenden Zinsniveaus und der daraus bedingten höheren Verzinsung der Guthaben im CashManagement stiegen die Zinserträge hieraus gegenüber dem Vorjahr deutlich um TEUR 255.
Im Berichtsjahr hat die BLG AG von der BLG KG eine Haftungsvergütung (TEUR 1.097; Vorjahr: TEUR 1.053) und eine Geschäftsführungsvergütung (TEUR 2.500; Vorjahr: TEUR 884) erhalten. Vergütungen, die für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats anfallen, werden von der BLG KG vollständig erstattet.
Ergebnis je Aktie von EUR 0,94
Das Ergebnis je Aktie wird errechnet durch Division des Jahresüberschusses durch den Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Im Geschäftsjahr 2024 waren unverändert 3.840.000 Namensaktien im Umlauf.
Im Prognosebericht zum 31. Dezember 2023 wurde für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis (EBT) auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 oder leicht darunter prognostiziert. Im Zwischenbericht zum 30. Juni 2024 wurde diese Prognose aktualisiert und es wurde ein Ergebnis über dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 erwartet. In der Ad-Hoc-Meldung vom 12. Dezember 2024 ging der Vorstand wiederum davon aus, dass das Ergebnis vor Steuern (EBT) für das Geschäftsjahr 2024 sehr deutlich über dem Vorjahresniveau liegen wird. Das Ergebnis vor Steuern stieg letztendlich im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich um TEUR 1.954. Dies ist im Wesentlichen auf das durch hohe Beteiligungserträge stark gestiegene handelsrechtliche Ergebnis der BLG KG zurückzuführen. Damit stieg die Geschäftsführungsvergütung im Berichtsjahr auf den maximal möglichen Betrag von TEUR 2.500 (Vorjahr: TEUR 884). Des Weiteren stiegen – wie bereits oben ausgeführt – die Zinserträge aus dem CashManagement um TEUR 255 gegenüber dem Vorjahr an.
Die im Berichtsjahr angestiegenen Personalaufwendungen resultieren neben den laufenden Gehaltsanpassungen im Wesentlichen aus den Aufwendungen für eine neue Pensionszusage für ein Vorstandsmitglied. Diese wurden gegenläufig von der BLG KG erstattet und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Refinanzierung für Pensionen/Marktbewertung
Um eine insolvenzsichere Rückdeckung bzw. Refinanzierung der Pensionszusagen zu ermöglichen, wurde ein zweistufiges Modell mit zusätzlichen Beitragsdepots für die ausstehenden Beiträge zur Rückdeckungsversicherung eingeführt. Zum 31. Dezember 2024 führte die Marktwertbewertung dazu, dass der Bilanzwert des Beitragsdepots, nach Berücksichtigung der geplanten Beitragsentnahmen, für 2024 deutlich anstieg. Des Weiteren wurden Einzahlungen für eine Neuzusage getätigt. Ertragsseitig führte dies nicht zu Mehr- oder Minderertrag für die BLG AG, da alle Aufwendungen und Erträge hieraus von der BLG KG übernommen werden.
Die oben genannte Neuzusage für ein Mitglied des Vorstands führte außerdem auch zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen – trotz anhaltend hohem bzw. gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegenem Zinsniveau.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2024 ergab, dass der saldierte Wert von Pensionsverpflichtung und Aktivwert auf der Aktivseite ausgewiesen wird (Vorjahr: im Jahresabschluss nach HGB auf der Passivseite). Aufgrund unterschiedlicher Zinssätze kommt es zu Bewertungsunterschieden nach HGB und IFRS. Im Abschluss nach § 315e HGB wurde eine Anpassung des bilanzierten Erfüllungsbetrags (Verpflichtung) gegenüber der BLG KG vorgenommen, der die Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS abbildet.
Rückstellungen für variable Vergütungen
Das aktuell gültige Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 eingeführt. Das vorherige System wurde rückwirkend zum 31. Dezember 2020 beendet und die darin zugesagten variablen Vergütungsbestandteile werden dementsprechend nicht mehr zur Auszahlung kommen.
Die Umstellung des neuen Vorstandsvergütungssystems nach den Vorgaben des ARUG II mit kurzfristig sowie langfristig bemessenen Zielkomponenten führt zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen, da die Zuführung für die langfristigen Vergütungsbestandteile nicht mehr ratierlich im Zeitablauf erfolgt, sondern mit Abschluss der Zielvereinbarung in voller Höhe wirksam wird.
Aufgrund der Neubewertung zum 31. Dezember 2024 wurden die bereits bestehenden Rückstellungen für variable Vergütungen die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 betreffend geringfügig angepasst. Des Weiteren wurden für variable Vergütungen auf Basis der bisher erreichten Zielkennziffern für das Geschäftsjahr 2024 Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.190 (handelsrechtlich TEUR 2.243) gebildet. Gegenläufig werden sämtliche Aufwendungen betreffend die Vorstandsvergütung von der BLG KG erstattet und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS werden hier ebenfalls im o. g. Erfüllungsbetrag gegenüber der BLG KG ausgewiesen.
Weitere, wesentliche Veränderungen der Aufwands- und Ertragslage sowie der Vermögens- und Finanzlage haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben.