Wesentlich­keits­analyse

Dieser Nachhaltigkeitsbericht ist zentraler Teil unserer jährlichen Gesamtberichterstattung und wurde für das Jahr 2024 letztmalig in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt. Den zugehörigen GRI Content Index stellen wir online zur Verfügung. Wie gewohnt verknüpft der CSR-Index die für die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFB) relevanten Themen mit den jeweiligen Berichtskapiteln.

Vor dem Hintergrund der künftig auch für uns bindenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben wir 2024 erste Schritte zur Vorbereitung auf die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unternommen, die in unserem Fall die GRI-Standards ablösen werden. Ein zentraler Fokus lag dabei auf der Aktualisierung unserer bestehenden Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der Vorgaben für eine doppelte Materialitätsanalyse (DMA). Bei der Durchführung haben wir sowohl die potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen nach ESRS als auch die bisher behandelten unternehmensspezifischen Themen betrachtet. Die Ergebnisse der DMA werden wir im Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2025 erstmalig veröffentlichen, wobei sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeigt, dass inhaltlich eine hohe Deckung mit den über die letzten Jahre im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements bearbeiteten und an dieser Stelle berichteten Themen bestehen wird.

Gegenstand und Grenzen des Berichts

Unsere Berichterstattung schließt die vollkonsolidierten Gesellschaften der BLG LOGISTICS GROUP ein, die einzig den Geschäftsbereichen AUTOMOBILE und CONTRACT zugeordnet sind. Sowohl diese Geschäftsbereiche als auch unsere Zentralbereiche haben wir bei der Bestimmung und Auswahl der wesentlichen Themen wie auch bei der Priorisierung von Inhalten für die nichtfinanzielle Erklärung berücksichtigt.

Dieser Bericht konzentriert sich dabei auf die inländischen BLG-Gesellschaften, die mit 90,6 Prozent der Mitarbeitenden und 95,9 Prozent Anteil am Erlös der vollkonsolidierten Standorte nach wie vor den wesentlichen Teil unserer Geschäftstätigkeit ausmachen. Im Sinne einer umfassenden Darstellung unserer Nachhaltigkeitsleistung arbeiten wir kontinuierlich daran, die Datenerhebung und -verfügbarkeit auch für unsere ausländischen Gesellschaften weiter auszubauen. Bereits seit einigen Jahren beziehen wir die Verbräuche der relevanten Auslandsstandorte in unsere Energie- und Treibhausgasbilanz ein und konnten diesen Prozess im Berichtsjahr abschließen. Mit dem letzten Bericht haben wir zudem begonnen, inhaltlich differenzierte Personalkennzahlen auf Länderebene auszuweisen. Erstmals wurden in diesem Jahr auch die Compliance-Schulungsquoten unserer Auslandsgesellschaften erfasst und dargestellt.

Der dritte Geschäftsbereich CONTAINER wird durch die EUROGATE-Gruppe vertreten, an der BLG LOGISTICS eine 50-prozentige Beteiligung hält. Sie ist die führende reedereiunabhängige Containerterminal-Gruppe in Europa und managt die für die nichtfinanzielle Erklärung wesentlichen Bereiche – unter anderem Energie, Umwelt, Personal und Compliance – eigenständig. Daher stellen wir die für den Geschäftsbereich CONTAINER relevanten Themen des NFB im Kapitel EUROGATE gesondert dar.

Bestimmung und Auswahl der dargestellten Themen

Basis für die Bestimmung der in diesem Bericht behandelten Themen ist neben einem ausführlichen Wesentlichkeitsprozess aus dem Jahr 2018, jährlichen Themenchecks und einer umfassenden internen Überprüfung der Wesentlichkeit 2021 eine 2023 erneut vorgenommene interne Validierung. Dabei wurden die Aspekte bezüglich ihrer Bedeutung für unseren Geschäftserfolg sowie mit Blick auf die Auswirkungen unserer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft neu bewertet. So gewährleisten wir die fortlaufende Relevanz der Inhalte sowie die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und neuer Erkenntnisse. Unabhängig davon haben wir die bisher erhobenen Kennzahlen auch 2024 analog den GRI-Anforderungen fortgeführt.

Im Berichtsjahr wurde ein umfassender Prozess angestoßen, um die bisherige Wesentlichkeitsanalyse nach den CSRD-Anforderungen neu zu gestalten. Zentraler Teil der geforderten DMA ist die Identifikation potenzieller und tatsächlicher positiver wie negativer Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality). Gleichzeitig werden Chancen und Risiken betrachtet, die sich durch externe Nachhaltigkeitsfaktoren für uns und den langfristigen Unternehmenserfolg ergeben (Financial Materiality). Diese Aspekte wurden in Workshops mit den Fachabteilungen gesammelt und anschließend quantitativ bewertet. Aus den Ergebnissen leiten sich die zu berichtenden Datenpunkte gemäß ESRS ab, die den inhaltlichen Rahmen für den Bericht 2025 stecken.

Gewichtung der wesentlichen Aspekte

Wir haben unsere wesentlichen Themen den Säulen ÖKOLOGISCH, SOZIAL und ÖKONOMISCH zugeordnet und sie gemäß ihrer Relevanz für BLG LOGISTICS und ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft in die untenstehende Wesentlichkeitsmatrix übertragen. Dort sind sie von wichtig über sehr wichtig bis hin zur höchsten Priorität gestaffelt. Lediglich Letztere berücksichtigen wir in unserem NFB. Darüber hinaus haben wir die Themen den SDGs zugeordnet, zu deren Erreichung wir beitragen wollen.

Wesentlichkeitsmatrix 2024

Wesentlichkeitsmatrix 2024 (Grafik)

Wir beschreiben im Folgenden zu jedem wesentlichen Thema unseren Managementansatz und bilden ausgewählte Kennzahlen gemäß den GRI-Vorgaben ab. Zudem erläutern wir, wie wir die Aspekte des NFB behandeln, und stellen die zugehörigen Konzepte, Ergebnisse, Evaluierungsmethoden und weitere relevante Kennzahlen vor. Eine übergeordnete Risikobetrachtung findet sich im Kapitel Risikomanagement.

Compliance
Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für ein Unternehmen relevanter gesetzlicher Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie der Corporate Governance. Durch Compliance soll außerdem eine Übereinstimmung von unternehmerischem Handeln und gesellschaftlichen Wertvorstellungen erreicht werden.
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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und gibt ab Geschäftsjahr 2024 Umfang und Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor (zuvor nichtfinanzielle Berichterstattung).
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Doppelte Materialitätsanalyse (DMA)
Die DMA nach CSRD hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen (positive & negative Auswirkungen) und die finanzielle Wesentlichkeit (Risiken & Chancen). Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn Auswirkungen und/oder finanziellen Aspekte wesentlich sind.
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Global Reporting Initiative (GRI)
International tätige Organisation, die unter Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder (unter anderem Firmen, Menschenrechts- und Umweltorganisationen) Richtlinien zum Erstellen von Nachhaltigkeitsberichten entwickelt. Die GRI-Richtlinien beziehungsweise -Standards sind das weltweit am häufigsten genutzte Rahmenwerk bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Sustainable Development Goals (SDGs)
Die Vereinten Nationen verabschiedeten im Jahr 2015 insgesamt 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs), welche es bis 2030 umzusetzen gilt. Die SDGs prägen die Nachhaltigkeitsdebatte auf nationaler und internationaler Ebene und bieten als globales Zielsystem eine gemeinsame Sprache sowie einen Kompass für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
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Vollkonsolidierung
Verfahren zur Berücksichtigung von Tochtergesellschaften, die mit allen Aktiva und Passiva in den Konzernabschluss einbezogen werden.
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