Führungsstruktur, Gremien und Auswahlprozesse
Die BLG AG ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht und übernimmt als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG die Geschäftsführung. Ein zentrales Prinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem, bei dem eine klare personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan besteht. Beide Gremien arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen, um das Unternehmen zu steuern und zu überwachen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle relevanten Themen wie Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage, Compliance sowie unternehmerische Risiken.
Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von den Aktionär:innen und den Beschäftigten gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Derzeit sind wesentliche Großaktionär:innen vertreten, die einen Großteil der Stimmrechte abdecken, sowie unabhängige Mitglieder in der per Geschäftsordnung festgelegten Zahl. Ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG AG haben keine Aufsichtsratsmandate. Die Besetzung des Gremiums erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Geschlechterquote, die sowohl für die Mitglieder der Aktionär:innen als auch der Beschäftigten getrennt erfüllt werden muss. Ein 2018 definiertes Kompetenzprofil stellt sicher, dass im Aufsichtsrat alle relevanten Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf unser Geschäft vertreten sind. Dieses Profil berücksichtigt ausdrücklich auch den Bereich Nachhaltigkeit/ESG, mit einem besonderen Fokus auf Themen wie Klimaschutz, Energiemanagement, Vielfalt und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung, faire Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Compliance und Kundenzufriedenheit. Der Aufsichtsrat vereint aktuell alle erforderlichen Kompetenzen, bei Neubesetzungen wird regelmäßig geprüft, welche Kenntnisse zu verstärken sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand sowie dessen Vorlage zur Billigung in der Hauptversammlung. Zudem legt er die Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder fest. Im Jahr 2021 wurde ein neues Vergütungsmodell eingeführt, das neben finanziellen auch nichtfinanzielle Zielkennzahlen umfasst: den CO2-Ausstoß, die Auszubildendenquote sowie die auf Arbeitsunfälle bezogene 1.000-Mann-Quote. Während die etablierten, vergütungsrelevanten Zielkennzahlen im Berichtsjahr noch Anwendung fanden, wurden diese 2023 im Rahmen des überarbeiteten Nachhaltigkeitszielprogramms an die zukünftigen Anforderungen angepasst. Unter anderem wurde entschieden, das Klimaziel im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel zu verschärfen und die bisherige 1.000-Mann-Quote ab 2025 durch die international anerkannte Kennzahl Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR) zu ersetzen.
Gemeinsam mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat für die langfristige Nachfolgeplanung der Vorstandspositionen verantwortlich, wobei wir vorrangig darauf abzielen, diese Positionen aus dem eigenen Unternehmen zu besetzen. Der Vorstand hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidat:innen vorzuschlagen. Diese Entscheidung basiert auf einer systematischen Managemententwicklung, die es dem Aufsichtsrat ermöglicht, bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder eine ausreichende Vielfalt hinsichtlich Berufsausbildung und -erfahrung, kultureller Prägung, Internationalität, Geschlecht und Alter zu gewährleisten, die mit unserem Diversitätskonzept übereinstimmt. Der Vorstand erfüllt in seiner aktuellen Zusammensetzung diese Anforderungen. Zum 31. Dezember 2024 lag der Frauenanteil erneut bei 40 Prozent, wodurch die gesetzliche Quote erfüllt wurde.
Nach zwölf Jahren an der Spitze von BLG LOGISTICS hat der Vorsitzende des Vorstands Frank Dreeke das Unternehmen Ende 2024 turnusmäßig verlassen. Der Aufsichtsrat ernannte Matthias Magnor, seit 2021 Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer (COO) der BLG-Gruppe, zu seinem Nachfolger. Als neuer COO für die beiden Geschäftsbereiche AUTOMOBILE und CONTRACT komplettiert Axel Krichel ab dem 1. Januar 2025 den BLG-Vorstand.
Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss hat der Aufsichtsrat auch einen Prüfungs-, Personal- und Investitionsausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss verantwortet unter anderem die Prüfung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der BLG AG sowie des Gruppenabschlusses und -lageberichts von BLG LOGISTICS. Er bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Planung des kommenden Geschäftsjahres vor und beschäftigt sich mit Themen wie Risikomanagement und Compliance. Dieser Ausschuss besteht aus jeweils drei Vertreter:innen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, wobei der Vorsitzende im Berichtsjahr alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Unabhängigkeit und Expertise in Rechnungslegung und Abschlussprüfung erfüllt. Der paritätisch besetzte Personalausschuss besteht aus dem ersten Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung sowie sechs weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er schlägt unter anderem geeignete Kandidat:innen für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner:innen vor, berät über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und entscheidet über die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder. Dem Investitionsausschuss gehören sechs Mitglieder an – je drei Vertreter:innen der Aktionäre und Arbeitnehmer – den Vorsitz führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Das Gremium ist für die vorbereitende Entscheidung und Beschlussfassung besonders definierter, eilbedürftiger Investitionsvorhaben zuständig.
Detailliertere Informationen rund um die Führungsgremien, Ausschüsse und ihre Besetzung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die Teil unserer Finanzberichterstattung ist. Das geltende Vergütungssystem für den Vorstand sowie der Vergütungsbericht sind unter www.blg-logistics.com/ir öffentlich zugänglich.
Verankerung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und Prozessen
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Die Grundlage dafür schaffen wir mit unternehmensweit gültigen Richtlinien und Vorgaben zu ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten der Nachhaltigkeit. Darüber hinaus integrieren wir nachhaltigkeitsrelevante Themen verstärkt in unsere Aus- und Weiterbildungsprogramme. In unsere Partnerschaften und die Geschäftsbeziehungen entlang der Lieferkette findet das Thema unter anderem über unseren Code of Conduct für Lieferanten Eingang. Näheres dazu in den Kapiteln Nachhaltigkeitsmanagement, Aus- und Weiterbildung, Compliance sowie Nachhaltige Lieferkette.
Seit Oktober 2022 verantwortet unsere Finanzvorständin, Christine Hein, das Thema Nachhaltigkeit auf Vorstandsebene. Der Gesamtvorstand sowie der Aufsichtsrat sind jeweils für die Überwachung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen unseres Geschäftsbetriebs zuständig und tragen die Verantwortung für die Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen (Gegen-)Maßnahmen. Je nach Zuständigkeitsbereich sind einzelne Vorstandsmitglieder aktiv in die Entwicklung nachhaltigkeitsorientierter Strategien, Richtlinien und Ziele eingebunden. Deren Freigabe erfolgt in jedem Fall durch den Gesamtvorstand. Im Rahmen der letzten Wesentlichkeitsanalyse war dieser ebenfalls in die Bestimmung und Auswahl der im Nachhaltigkeitsbericht abgebildeten Themen einbezogen und nimmt außerdem jedes Jahr den fertigen Bericht vor Veröffentlichung ab. Auf Einladung der Stadt Bremen – unserem größten Anteilseigner – nahm und nimmt der Vorstand regelmäßig an Informationsveranstaltungen und Workshops zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen wie Diversity und Klimaschutz teil und lässt die gewonnenen Erkenntnisse in die Unternehmensführung einfließen. Alle operativen und strategischen Nachhaltigkeitsaktivitäten werden in der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit gebündelt, die direkt an den Vorstand berichtet. 2023 wurde mit der Rolle der Menschenrechtsbeauftragten zudem das Thema der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verstärkt in der Abteilung verankert. Unterstützt wird Letztere wiederum durch das Sustainability Board, in dem alle relevanten Abteilungen vertreten sind. Weitere Details zur Zusammenarbeit finden sich im Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement.
Um die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und die Wirksamkeit der bereits implementierten Maßnahmen realistisch bewerten zu können, ist es wichtig, dass wir es den Menschen – ob intern oder extern – möglichst einfach machen, sich über die von uns gesetzten Standards zu informieren, Abweichungen zu melden oder Bedenken zu äußern. Zu diesem Zweck steht nicht nur unser Compliance-Team zur Verfügung, es wurde im Berichtsjahr zudem die BLG Integrity Line eingeführt – mehr dazu im Kapitel Compliance. Bei nachhaltigkeitsrelevanten Vorfällen werden diese zunächst über den üblichen Informationsweg an die Vorgesetzten gemeldet, die bei schwerwiegenden Fällen verpflichtet sind, den Compliance-Beauftragten einzubeziehen. Je nach Art, Ort und Schwere des Vorfalls werden gegebenenfalls auch weitere Ansprechpartner:innen, wie zuständige Fachabteilungen, hinzugezogen, um bei der Bewertung, Behebung und Prävention zu unterstützen.