Angaben zu nahe­stehenden Unternehmen und Personen

Transaktionen mit Gesellschaftern

Beziehungen mit der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist zum 31. Dezember 2023 Mehrheitsgesellschafterin der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,4 Prozent. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022 eine Dividende erhalten.

Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Im Berichtsjahr wurden mit verbundenen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen keine Transaktionen zu nicht marktüblichen Bedingungen vorgenommen.

Vorstand und Aufsichtsrat

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus 16 Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Beschäftigten, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2022 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 endete turnusmäßig die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 27. April 2023 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die Wahl der Anteilseignervertreter erfolgte im Wege der Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung.

Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden als Vertreter der Arbeitnehmer Herr Ralf Finke, Herr Olof Jürgensen, Herr Hasan Özer, Herr Thorsten Ruppert und Herr Ralph Werner sowie als Vertreter der Anteilseigner Herr Peter Hoffmeyer.

Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung nach der Hauptversammlung wurde Herr Dr. Klaus Meier zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Heiner Dettmer, Herr Fabian Goiny, Frau Beate Pernak, Herr Martin Peter, Herr Jörn Schepull und Herr Reiner Thau sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Des Weiteren haben Frau Dr. Claudia Schilling und Herr Dietmar Strehl ihre Mandate mit Wirkung zum 15. November 2023 niedergelegt. Als Nachfolger wurden Herr Björn Fecker und Frau Kristina Vogt durch das Amtsgericht Bremen am 27. November 2023 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten. Die Zugehörigkeitsdauer und die Mitgliedschaften in den Ausschüssen sind der Erklärung zur Unternehmensführung zu entnehmen, die auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Download-Bereich abrufbar ist.

Zusammensetzung des Vorstands

Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 folgende Änderungen ergeben:

In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Matthias Magnor um fünf Jahre zu verlängern.

In seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat darüber hinaus Herrn Matthias Magnor zum neuen Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2025 für die weitere Laufzeit seiner Bestellung bis zum 30. September 2029. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Frank Dreeke an, der das Unternehmen zum Ende des Jahres 2024 verlässt, da er die Regelaltersgrenze von Vorstandsmitgliedern erreicht, die BLG LOGISTICS nach Vorgabe des DCGK eingeführt hat.

Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von TEUR 285 (Vorjahr: TEUR 291), die mit TEUR 165 (Vorjahr: TEUR 164) auf fixe Bestandteile entfielen. Die Sitzungsgelder trugen mit TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 78) und feste Bezüge für Ausschusstätigkeiten mit TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14) zur Gesamtvergütung bei. Die Bezüge für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate betrugen TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 35).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die die Arbeitnehmerseite vertreten, haben im Berichtsjahr TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 37) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

Zum 31. Dezember 2023 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen. Reisekosten wurden im üblichen Maße erstattet.

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 TEUR 3.578 (Vorjahr: TEUR 3.870). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen.

Darüber hinaus wurden für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2023 zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.024 (Vorjahr: TEUR 1.494) zurückgestellt. Der jeweilige Anspruch für das Berichtsjahr ist mit der Zielerreichung im Berichtsjahr in den Rückstellungen abzubilden. Dieser Betrag fließt in die Bewertung der mehrjährigen Vergütungskomponenten für das Berichtsjahr 2023 ein. Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich jedoch aufgrund der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung über die zu bewertende mehrjährige Periode von vier Jahren. Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologisch und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Unternehmen. Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern richten sich ebenfalls gegen nahestehende Unternehmen.

Zum 31. Dezember 2023 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2023 aktiven Vorstände nach HGB TEUR 5.822 (Vorjahr: TEUR 4.751).

Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach HGB für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2023 insgesamt TEUR 6.489. Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 224 gewährt.

Zum 31. Dezember 2023 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Bereich Corporate Governance abrufbar.

Director‘s Dealings

Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen.

Der Aktienbesitz dieses Personenkreises beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Angabepflichtige Käufe und Verkäufe haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden.

Stimmrechtsmitteilungen

Folgende Stimmrechtsmitteilungen von direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der BLG AG sind dem Vorstand der BLG AG gemeldet worden:

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG zum 31. Januar 2019 50,42 Prozent (entsprechend 1.936.000 Stimmrechten) betrug.

Herr Peter Hoffmeyer hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Panta Re AG, Bremen, an der BLG AG am 31. Januar 2019 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG Herrn Peter Hoffmeyer zuzurechnen.

Die Waldemar Koch Stiftung, Bremen, hat uns am 18. November 2016 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG (a. F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 15. November 2016 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23 Prozent (entsprechend 200.814 Stimmrechten) betrug.

Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 WpHG (a. F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 1. April 2002 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug.

Weitere Detailinformationen sind auf unserer Homepage unter www.blg-logistics.com/de/investor-relations/aktie veröffentlicht.

Gewinnverwendungs­vorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2024 folgende Gewinnausschüttung vor: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,45 für jede auf den Namen lautende Stückaktie (das entspricht rund 17,3 Prozent je Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2023, entsprechend dem Bilanzgewinn von TEUR 1.728.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft hat gemeinsam mit der BLG KG als gemeinsames Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2023 einen Gruppenabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Absatz 3 HGB i.V.m. § 315e Absatz 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Weiter hat sie einen Abschluss zur Erfüllung der eigentlichen Konzernrechnungslegungspflicht (Abschluss nach § 315e HGB) aufgestellt. Beide Abschlüsse werden im Unternehmensregister bekannt gemacht und sind am Sitz der Gesellschaft in Bremen erhältlich.

Corporate Governance Kodex

Der Vorstand hat am 14. November 2023 und der Aufsichtsrat der BLG AG hat am 14. Dezember 2023 die 24. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben.

Nachtragsbericht

Zwischen dem Abschluss des Berichtsjahres und der Aufstellung des Jahresabschlusses am 28. März 2024 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf den 31. Dezember 2023 ergeben.

Bremen, 28. März 2024

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND

Frank Dreeke

Vorstands­vorsitzender (CEO)

Michael Blach

Geschäftsbereich CONTAINER

Christine Hein

Finanzen (CFO)

Matthias Magnor

Geschäftsbereiche AUTOMOBILE & CONTRACT (COO)

Ulrike Riedel

Arbeitsdirektorin (CHRO)

Corporate Governance
Rechte und Pflichten der verschiedenen Beteiligten im Unternehmen, insbesondere der Aktionäre, des Vorstands und des Aufsichtsrats.
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IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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