Prognose­bericht

Bericht zu Prognosen und sonstigen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung

Auch für das Jahr 2024 erwarten wir für BLG LOGISTICS wirtschaftlich schwierige Rahmenbedingungen; unter anderem durch die Kriegssituationen in der Ukraine und dem Nahen Osten und erneute Störungen in den Lieferketten. Die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, globalen Handelsströme und Kunden von BLG LOGISTICS können erneut nicht verlässlich bestimmt werden, sodass eine genaue Prognose auch in diesem Jahr nicht möglich ist.

Die BLG AG geht für die wirtschaftliche Entwicklung 2024 und damit auch für das Ergebnis der BLG KG nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass die o. g. Rahmenbedingungen erneut für Herausforderungen sorgen werden. Das hohe Zinsniveau kann hierbei zu zusätzlichen Belastungen für die BLG KG führen.

Durch die hohen Cash Management – Forderungen geht die BLG AG davon aus, dass sie ihr Zinsergebnis – aufgrund der gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 zu Jahresbeginn gestiegenen Verzinsung – in 2024 erneut leicht verbessern kann. Bezüglich der vom handelsrechtlichen Ergebnis der BLG KG abhängigen Geschäftsführungsvergütung geht die BLG AG nach bisherigen Einschätzungen davon aus, dass sich diese im Bereich des Berichtsjahres 2023 oder leicht darunter bewegen wird.

In der Gesamtschau erwartet die BLG AG daher für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis (EBT), welches auf dem Niveau des Jahres 2023 oder leicht darunter liegen wird. Hinsichtlich der Dividende planen wir, unsere Aktionär:innen zukünftig je nach wirtschaftlicher Entwicklung entsprechend angemessen am Ergebnis zu beteiligen.

Dieser Jahresbericht enthält, abgesehen von historischen Finanzinformationen, zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der BLG AG, die auf Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen und mit Formulierungen wie „annehmen“ oder „erwarten“ und ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sind. Diese Aussagen können naturgemäß von tatsächlichen zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen zu aktualisieren.

Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Absatz 3 AktG

Die BLG AG erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Andere Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.

Bremen, 28. März 2024

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND

EBT
Earnings Before Taxes (Ergebnis vor Steuern). Ausgangsgröße zur Bestimmung der Ertragskraft unabhängig von nicht beeinflussbaren steuerlichen Effekten. Es ist auch zur Messung der Profitabilität im internationalen Vergleich geeignet.
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