Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert aktiviert. Ausfallrisiken werden, soweit erforderlich, durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.

Der Ansatz der Rückdeckungsversicherungen zu den Pensionsrückstellungen erfolgt mit den von den Versicherungsunternehmen mitgeteilten Aktivwerten der Gesamtansprüche. Der Aktivwert entspricht insoweit sowohl den fortgeführten Anschaffungskosten (Einzahlungen zzgl. angesparter Zinsen und Überschussguthaben) als auch dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert der Fondsanteile im Beitragsdepot wird zu Börsenkursen per Stichtag ermittelt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Soweit hinsichtlich der finanzierten Versicherungsleistungen und der erdienten Versorgungsleistungen am Abschlussstichtag Leistungskongruenz besteht, werden die Pensionsrückstellungen in Höhe des Buchwerts der korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsansprüche angesetzt („Primat der Aktivseite“). Für die Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz herangezogen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Der Ausweis erfolgt gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB saldiert mit dem Barwert der Pensionsverpflichtungen unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte auf der Basis der folgenden Parameter:

Versicherungsmathematische Parameter

 

 

Pensionen

Diskontsatz

 

1,8 %

Erwartete Lohn- und Gehaltsentwicklung

 

2,3 %

Erwartete Rentenerhöhungen

 

2,3 %

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Langfristige Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Soweit zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitraum des Abbaus der Differenz bewertet und die sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastungen als latente Steuern angesetzt.

Ausschlaggebend für die Bewertung der aktiven latenten Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren.

Das Wahlrecht gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern anzusetzen, wurde in Anspruch genommen. Latente Steuern werden verrechnet angesetzt und nicht abgezinst.

Projected-Unit-Credit-Methode
Spezielle Methode zur Bewertung von Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen nach IFRS.
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