Zusammen­gefasster Lagebericht

Der Lagebericht des Abschlusses nach § 315e HGB der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (BLG AG) wurde gemäß § 315 Absatz 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB mit dem handelsrechtlichen Lagebericht der BLG AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der BLG AG, der nach den Vorschriften des HGB aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich veröffentlicht. Die bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für beide Abschlüsse gemeinsam. Angaben, die lediglich Informationen zum HGB-Jahresabschluss der BLG AG enthalten, sind gesondert gekennzeichnet.

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