Wirtschafts­bericht

Das Geschäftsjahr 2023 war – wie in den Vorjahren – erneut ein herausforderndes Jahr für die Logistikwirtschaft. Für ein schwieriges Geschäftsumfeld sorgten vor allem die Kriege und Krisen in der Welt, die hohe Inflation und das rückläufige Transportvolumen (vgl. SCI Verkehr, SCI Logistikbarometer, Dezember 2023).

Bericht zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Entsprechend ihrer Funktion hat die BLG AG sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG KG zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale CashManagement der BLG KG, in das die BLG AG einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen, wobei die Konditionen des CashManagements oberhalb einer Mindestverzinsung variabel sind und im Berichtsjahr zwei Mal nach oben angepasst wurden. Aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus und der daraus bedingten höheren Verzinsung der Guthaben im CashManagement stiegen die Zinserträge hieraus gegenüber dem Vorjahr deutlich um TEUR 527.

Im Berichtsjahr hat die BLG AG von der BLG KG eine Haftungsvergütung (TEUR 1.053; Vorjahr: TEUR 1.063) und eine Geschäftsführungsvergütung (TEUR 884; Vorjahr: TEUR 256) erhalten. Vergütungen, die für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats anfallen, werden von der BLG KG vollständig erstattet.

Ergebnis je Aktie von EUR 0,51

Das Ergebnis je Aktie wird errechnet durch Division des Jahresüberschusses durch den Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Im Geschäftsjahr 2023 waren unverändert 3.840.000 Namensaktien im Umlauf.

Im Prognosebericht zum 31. Dezember 2022 und im Zwischenbericht zum 30. Juni 2023 wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis (EBT) deutlich über dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 prognostiziert. Das Ergebnis vor Steuern stieg letztendlich im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich um TEUR 1.109. Dies ist zum einen auf die oben genannten höheren Zinserträge für die CashManagement-Guthaben zurückzuführen. Des Weiteren konnte die BLG KG ihr handelsrechtliches Ergebnis deutlich steigern und damit liegt die Geschäftsführungsvergütung in Höhe von TEUR 884 (Vorjahr: TEUR 256) der BLG KG wieder über dem Niveau der Mindestvergütung,

Im Vorjahr lagen insbesondere höhere Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen vor, da das ausgeschiedene Vorstandsmitglied, Frau Andrea Eck, in den ersten acht Monaten des Vorjahres noch laufendes Gehalt bezog und im Rahmen der Austrittsvereinbarung variable Vergütungen im Dezember 2022 abgegolten wurden. Entsprechend waren auch die Erstattungen der BLG KG (sonstige betriebliche Erträge) im Vorjahr höher.

Refinanzierung für Pensionen/Marktbewertung

Um eine insolvenzsichere Rückdeckung bzw. Refinanzierung der Pensionszusagen zu ermöglichen, wurde ein zweistufiges Modell mit zusätzlichen Beitragsdepots für die ausstehenden Beiträge zur Rückdeckungsversicherung eingeführt. Zum 31. Dezember 2023 führte die Marktwertbewertung dazu, dass der Bilanzwert des Beitragsdepots, nach Berücksichtigung der geplanten Beitragsentnahmen, für 2023 anstieg. Des Weiteren wurden Einzahlungen für eine Neuzusage getätigt. Ertragsseitig führte dies nicht zu Mehr- oder Minderertrag für die BLG AG, da alle Aufwendungen und Erträge hieraus von der BLG KG übernommen werden.

Die oben genannte Neuzusage für ein Mitglied des Vorstands führte außerdem auch zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen – trotz anhaltend hohem bzw. gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegenem Zinsniveau.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 ergab wie im Vorjahr, dass der saldierte Wert von Pensionsverpflichtung und Aktivwert im Abschluss nach § 315e HGB auf der Aktivseite ausgewiesen wird. Entsprechend wurde im Abschluss nach § 315e HGB eine Anpassung des bilanzierten Erfüllungsbetrags (Verpflichtung) gegenüber der BLG KG vorgenommen, der die Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS abbildet. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss fällt der Zinseffekt weniger stark aus, sodass der saldierte Wert aus Pensionsverpflichtung und Aktivwert als Verpflichtung auf der Passivseite ausgewiesen wird.

Rückstellungen für variable Vergütungen

Das aktuell gültige Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 eingeführt. Das vorherige System wurde rückwirkend zum 31. Dezember 2020 beendet und die darin zugesagten variablen Vergütungsbestandteile werden dementsprechend nicht mehr zur Auszahlung kommen.

Die Umstellung des neuen Vorstandsvergütungssystems nach den Vorgaben des ARUG II mit kurzfristig sowie langfristig bemessenen Zielkomponenten führt zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen, da die Zuführung für die langfristigen Vergütungsbestandteile nicht mehr ratierlich im Zeitablauf erfolgt, sondern mit Abschluss der Zielvereinbarung in voller Höhe wirksam wird.

Aufgrund der Neubewertung zum 31. Dezember 2023 wurden die bereits bestehenden Rückstellungen für variable Vergütungen die Geschäftsjahre 2021 und 2022 betreffend geringfügig angepasst. Des Weiteren wurden für variable Vergütungen auf Basis der bisher erreichten Zielkennziffern für das Geschäftsjahr 2023 Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.095 (handelsrechtlich TEUR 2.170) gebildet. Gegenläufig werden sämtliche Aufwendungen betreffend die Vorstandsvergütung von der BLG KG erstattet und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS werden hier ebenfalls im o. g. Erfüllungsbetrag gegenüber der BLG KG ausgewiesen.

Weitere, wesentliche Veränderungen der Aufwands- und Ertragslage sowie der Vermögens- und Finanzlage haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben.

EBT
Earnings Before Taxes (Ergebnis vor Steuern). Ausgangsgröße zur Bestimmung der Ertragskraft unabhängig von nicht beeinflussbaren steuerlichen Effekten. Es ist auch zur Messung der Profitabilität im internationalen Vergleich geeignet.
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IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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Working Capital
Differenz zwischen kurzfristigem Vermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Dient der Beurteilung der Liquidität des Unternehmens.
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