Nachhaltige Lieferkette

Für unsere Kunden erbringen wir komplexe und individualisierte Logistikleistungen entlang globaler Lieferketten – wie genau und in welchem Umfang, ist im Unternehmensprofil detailliert erläutert. Zusätzlich koordinieren wir die komplette Supply Chain und setzen integrierte Logistikketten auf, die wir über den gesamten Wertschöpfungsprozess hinweg steuern – vor allem in den Bereichen Projekt- und Prozessmanagement, Technik, IT und Qualität. Dabei arbeiten wir vorwiegend mit Produkten und Komponenten, die von unseren Kunden gestellt werden. Wir wollen unserer Verantwortung gerecht werden und sind bestrebt, die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bei unseren direkten Lieferanten sicherzustellen. Unser eigener diesbezüglicher Anspruch wurde durch Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Jahr 2023 unterstrichen.

Die zentral gesteuerten Einkaufsprozesse bei der BLG umfassen mehr als 100 Warengruppen – verantwortlich ist hier der Zentralbereich Einkauf. Unsere Hauptbeschaffungsmärkte liegen in Deutschland sowie im angrenzenden EU-Ausland, womit verbindliche Nachhaltigkeits-Standards einhergehen.

Klare Standards, klar kommuniziert

Wir kommunizieren gegenüber unseren Kunden sehr transparent, wie wir unserer ethischen, sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden. Das erwarten wir im selben Maße von unseren Lieferanten und berücksichtigen die zugehörigen Aspekte bei Auswahl und Vergabe. So haben wir etwa bei der Beauftragung von Subunternehmern für Transportleistungen branchenspezifische menschenrechtliche Risiken wie die Angemessenheit der Entlohnung, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Achtung der allgemeinen Arbeitsschutzrechte besonders im Blick. Nur so können wir Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette systematisch und rechtskonform umsetzen. Unsere Anforderungen mit Blick auf ökologische wie soziale Verantwortung und ethisches Geschäftsverhalten sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten formuliert, den wir vor dem Hintergrund des qua 1. Januar 2023 geltenden LkSG überarbeitet haben. Selbstverständlich sind sämtliche gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Mitarbeitenden, zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz jederzeit einzuhalten. Zudem erwarten wir, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch geeignete Maßnahmen vermieden oder gemindert werden. Unsere Lieferanten wiederum sind dafür verantwortlich, von ihnen eingesetzte Subunternehmen über unsere Anforderungen zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. www.blg-logistics.com/agbo

Die Einhaltung lieferkettenbezogener Sorgfaltspflichten gewährleisten wir in erster Linie über das eng abgestimmte Zusammenspiel der Bereiche Einkauf, Legal, Insurance & GRC, Nachhaltigkeit, Integrated Management Systems und Personal. Die übergeordnete Koordination und Überwachung verantwortet dabei die im Berichtsjahr ernannte Menschenrechtsbeauftragte, die zugleich Leiterin der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit ist. Wir sind aktuell dabei, die 2023 etablierten organisatorischen Prozesse in den unterschiedlichen Gesellschaften weiter zu verankern. Einen Überblick über die zugehörigen Rollen und Vorgehensweisen zur Einhaltung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten halten wir in unserem LkSG-Handbuch fest.

Sauber gesteuert: Risikoanalyse und Lieferantenbewertung

Eventuelle menschenrechtliche oder ökologische Risiken entlang unserer Liefer- und Beauftragungsketten ermitteln wir über systematische Risikoanalysen, welche die Grundlage zur Definition und Proirisierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen bilden. Für die Durchführung der Risikoanalyse bei den unmittelbaren Zulieferern ist der Einkauf zuständig.

Die Risikoeinstufung ist ein zweistufiger Prozess, bestehend aus einer abstrakten und einer konkreten Lieferantenbewertung. Erstere – die abstrakte Risikoanalyse – beinhaltet insbesondere die Einschätzung von branchen- und länderspezifischen Risiken auf Grundlage von Basisdaten der Zulieferer. Sie dient der Identifizierung von Risiko-Lieferanten. Diese werden in der darauf folgenden konkreten Risikoanalyse priorisiert und detaillierter geprüft, beispielsweise durch das Sichten externer Zertifizierungen, die Aufforderung zur Beantwortung einer Selbstauskunft oder die Durchführung von Audits. Weitere Informationen zur Risikoanalyse bei BLG LOGISTICS finden sich im Kapitel Risikomanagement.

2023 wurde die Risikoanalyse in beschriebener Form für alle zentral gesteuerten Lieferanten initial durchgeführt. Ergebnis der abstrakten Risikoanalyse war, dass weniger als ein Prozent unserer Lieferanten ein mittleres Risiko aufweisen. Ein hohes Risiko wurde in keinem Fall festgestellt. Die Zulieferer mit mittlerem Risiko wurden genauer betrachtet und die ermittelten Risiken konnten durch vorhandene Zertifizierungen oder Art und Umfang der Geschäftstätigkeit weiter depriorisiert werden. 2024 wollen wir die Risikoanalyse für unmittelbare Lieferanten weiterentwickeln. Dazu wurde im Berichtsjahr ein softwaregestütztes Risikotool ausgeschrieben, das sukzessive konzernweit ausgerollt werden soll.

Detaillierte Angaben zu unserem Lieferkettenmanagement im Allgemeinen sowie der Risikoanalyse im Speziellen finden sich in unserer Berichterstattung zum LkSG.

Unabhängig von den oben beschriebenen Prozessen bewerten wir Lieferanten und Dienstleister seit 2016 unter Beteiligung der zuständigen Standorte nach einem definierten Schema. Mittels eines umfassenden Fragenkatalogs beurteilen wir neben klassischen Einkaufskriterien wie Qualität, Preis und Lieferzeit beispielsweise auch Umweltschutz. Im Fokus der Auswahlkriterien steht verstärkt auch die Energieeffizienz, die beispielsweise bei der Beschaffung von Beleuchtung oder Staplern ein zentraler Aspekt ist. Zudem sind persönliche Gespräche und Vor-Ort-Besuche fester Teil unseres Austauschs mit Haupt- sowie neuen Lieferanten.

Der Prozess ist ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen, wenn es keine Beanstandungen gibt, was im Berichtsjahr auf alle Bewertungen zutraf. Sehen wir Änderungs- oder Optimierungsbedarf, legen wir gemeinsam mit dem Lieferanten Schritte zur eigenen oder aktiven Entwicklung fest. Beziehungen zu Lieferanten, die unsere Anforderungen auch mittelfristig nicht erfüllen können, beenden wir.

Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG)
Qua 1. Januar 2023 in Deutschland gültiges Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette.
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