Governance

Führungsstruktur, Gremien und Auswahlprozesse

Die BLG AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts und nimmt als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG deren Geschäftsführung wahr. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit der strikten personellen Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan – beide Gremien arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage und Compliance sowie über unternehmerische Risiken.

Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern, die zur einen Hälfte von den Aktionär:innen, zur anderen von den Beschäftigten nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Aktuell sind wesentliche Großaktionär:innen vertreten, die einen überwiegenden Teil der Stimmrechte abdecken, sowie unabhängige Mitglieder in der laut Geschäftsordnung festgelegten Anzahl. Ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG AG bekleiden keine Aufsichtsrats-Posten. Für die Besetzung werden die gesetzlichen Bestimmungen der Geschlechterquote verfolgt, wobei deren Erfüllung in unserem Fall von den Mitgliedern der Aktionär:innen wie den Mitgliedern der Beschäftigten gesondert zu erfolgen hat. Ein 2018 festgelegtes Kompetenzprofil hat zum Ziel, dass im Gremium sämtliche mit Blick auf unser Geschäft wesentlichen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind. Dieses Profil beinhaltet explizit den Aspekt Nachhaltigkeit/ESG, wobei wir besonders die für uns vorrangig relevanten Themenbereiche Klimaschutz, Energiemanagement, Vielfalt und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung, Faire Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Compliance und Kundenzufriedenheit im Blick haben. Derzeit versammelt der Aufsichtsrat alle festgelegten Kompetenzen, im Rahmen von Neubesetzungen wird jeweils geprüft, welche Kenntnisse zu verstärken sind.

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und legt es der Hauptversammlung zur Billigung vor. Des Weiteren setzt er die jeweilige Gesamtvergütung für den Vorstand fest. 2021 ist in diesem Zusammenhang ein neues Vergütungsmodell eingeführt worden, das neben finanziellen auch nichtfinanzielle Zielkennzahlen beinhaltet: den CO2-Ausstoß, die Auszubildendenquote sowie die auf Arbeitsunfälle bezogene 1.000-Mann-Quote. Während die bekannten vergütungsrelevanten Zielkennzahlen im Berichtsjahr noch Bestand hatten, wurden sie 2023 im Rahmen des allgemeinen Nachhaltigkeitszielprogramms mit Blick auf die kommenden Jahre überarbeitet. Unter anderem wurde beschlossen, das Klimaziel entsprechend dem 1,5°C-Ziel zu verschärfen und die 1.000-Mann-Quote künftig durch die international etabliertere Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR) zu ersetzen.

Gemeinsam mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zudem für die langfristige Nachfolgeplanung zur Vorstandsbesetzung verantwortlich, wobei wir anstreben, diese Positionen auch aus dem Unternehmen heraus zu besetzen. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidat:innen vorzuschlagen. Grundlage ist eine systematische Managemententwicklung, die ermöglicht, dass der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Vorständen eine hinreichende Vielfalt in Bezug auf Berufsausbildung und -erfahrung, kulturelle Prägung, Internationalität, Geschlecht und Alter sicher-stellen kann, die mit unserem Diversitätskonzept übereinstimmt. Der Vorstand erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung diese Anforderungen. Der Frauenanteil lag zum 31. Dezember 2023 erneut bei 40 Prozent, so dass die gesetzliche Quote erfüllt wurde.

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs-, einen Personal- sowie einen Investitionsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss verantwortet unter anderem die Prüfung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der BLG AG sowie des Gruppenabschlusses und -lageberichts von BLG LOGISTICS. Er bereitet auch die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Planung für das folgende Geschäftsjahr vor und befasst sich mit Risikomanagement und Compliance. Der Ausschuss besteht aus je drei Vertreter:innen der Anteilseigner und Arbeitnehmenden, sein im Berichtsjahr amtierender Vorsitzender erfüllt die rechtlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der paritätisch besetzte Personalausschuss besteht aus dem ersten Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung sowie sechs weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er schlägt unter anderem geeignete Kandidat:innen für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vor, berät über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und entscheidet über die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder. Dem Investitionsausschuss gehören sechs Mitglieder an – je drei Vertreter:innen der Aktionär:innen und Beschäftigten, den Vorsitz führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Das Gremium ist für die vorbereitende Entscheidung und Beschlussfassung besonders definierter, eilbedürftiger Investitionsvorhaben zuständig.

Detailliertere Informationen rund um die Führungsgremien, Ausschüsse und ihre Besetzung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die Teil unserer Finanzberichterstattung ist. Das geltende Vergütungssystem für den Vorstand sowie der Vergütungsbericht sind unter www.blg-logistics.com/ir öffentlich zugänglich.

Verankerung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und Prozessen

Nachhaltiges Handeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Die Grundlage dafür legen wir mit unternehmensweit gültigen Politiken und Richtlinien zu Themen der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sowie mit der verstärkten Einbindung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte in unsere Aus- und Weiterbildungsprogramme. In unsere Partnerschaften und die Geschäftsbeziehungen entlang der Lieferkette findet das Thema unter anderem über unseren Code of Conduct für Lieferanten Eingang. Näheres dazu in den Kapiteln Nachhaltigkeitsmanagement, Aus- und Weiterbildung, Compliance sowie Nachhaltige Lieferkette.

Seit Oktober 2022 verantwortet unsere Finanzvorständin Christine Hein Nachhaltigkeit auf Vorstandsebene. Gesamtvorstand und Aufsichtsrat sind in ihrer jeweiligen Funktion für die Überwachung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen unseres Geschäftes zuständig und verbunden damit auch für die letztliche Überprüfung der Wirksamkeit ergriffener (Gegen-)Maßnahmen. Einzelne Vorstandsmitglieder sind je nach Zuständigkeitsbereich eng in die Entwicklung nachhaltigkeitsbezogener Strategien, Politiken und Ziele involviert. Deren Freigabe erfolgt in jedem Fall durch den Gesamtvorstand. Im Rahmen der letzten Wesentlichkeitsanalyse war dieser ebenfalls in die Bestimmung und Auswahl der im Nachhaltigkeitsbericht abgebildeten Themen einbezogen und nimmt außerdem jedes Jahr den fertigen Bericht vor Veröffentlichung ab. Auf Einladung der Stadt Bremen – unserem größten Anteilseigner – nahm und nimmt der Vorstand regelmäßig an Informationsveranstaltungen und Workshops zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen wie Diversity und Klimaschutz teil und bringt die gewonnenen Erkenntnisse auch in die Unternehmensführung ein. Strategisch-operativ werden alle zugehörigen Aktivitäten bei der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit mit direkter Berichtslinie zum Vorstand gebündelt. Im Berichtsjahr wurde mit der Rolle der Menschenrechtsbeauftragten zudem das Thema der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verstärkt in der Abteilung verortet. Unterstützt wird Letztere wiederum durch das Sustainability Board, in dem alle relevanten Abteilungen vertreten sind. Wie genau die Zusammenarbeit aussieht, erläutern wir im Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement.

Um die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und die Wirksamkeit der bereits implementierten Maßnahmen realistisch bewerten zu können, ist es wichtig, dass wir es den Menschen – ob intern oder extern – möglichst einfach machen, sich über die von uns gesetzten Standards zu informieren, Abweichungen zu melden oder Bedenken zu äußern. Zu diesem Zweck steht nicht nur unser Compliance-Team zur Verfügung, es existiert zusätzlich ein Meldeprozess über unsere extern bestellte Ombudsperson – mehr dazu im Kapitel Compliance. Treten nachhaltigkeitsrelevante Ereignisse auf, werden diese über den einheitlichen Informationsweg zunächst an den oder die Vorgesetzte:n gemeldet, der bzw. die verpflichtet ist, bei schwerwiegenden Vorkommnissen den Compliance-Beauftragten hinzuzuziehen. Ergänzend werden je nach Art, Ort und Ausmaß weitere Ansprechpartner:innen etwa der thematisch zuständigen Fachabteilungen involviert, die bei der Bewertung, Behebung und Prävention unterstützen.

Compliance
Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher für ein Unternehmen relevanter gesetzlicher Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie der Corporate Governance. Durch Compliance soll außerdem eine Übereinstimmung von unternehmerischem Handeln und gesellschaftlichen Wertvorstellungen erreicht werden.
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