40. Veränder­ungen im Konsoli­dierungs­kreis

Unternehmens­zusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 liegen vor, wenn ein Unternehmen durch den Erwerb von Anteilen oder andere Ereignisse die Beherrschung über einen oder mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Geschäftsbetriebe im Sinne des IFRS 3 sind integrierte Gruppen von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel geführt werden, Erträge, Kostenreduzierungen oder andere wirtschaftliche Nutzen für die Anteilseigner oder andere Eigentümer, Gesellschafter oder Teilhaber zu erzielen. Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und der Zusammenschluss von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung stellen keinen Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 dar.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Im Berichtsjahr fanden keine Unternehmenszusammenschlüsse statt.

Sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis

Geschäftsbereich AUTOMOBILE

Vollkonsolidierte Unternehmen

Im Zuge einer gruppeninternen Umstrukturierung wurde die BLG Automobile Logistics Beteiligungs-GmbH, Bremen, im Berichtsjahr erstmalig vollkonsolidiert.

At Equity einbezogene Unternehmen (Assoziierte Unternehmen)

Infolge des Abschlusses der Liquidation wurde die BLG Logistics (Beijing) Co., Ltd., Peking, Volksrepublik China, entkonsolidiert. Der Liquidationserlös von TEUR 24 wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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