38. Konsoli­dierungs­kreis

Der Gruppenabschluss umfasst neben der BLG AG und der BLG KG die in der folgenden Tabelle aufgeführten Unternehmen:

Konsolidierungskreis

Anzahl

 

31.12.2024

 

31.12.2023

Vollkonsolidiert

 

 

 

 

Inländisch

 

15

 

14

Ausländisch

 

3

 

3

At Equity bilanziert

 

 

 

 

Inländisch

 

42

 

41

Ausländisch

 

15

 

17

Drei Gesellschaften werden wegen Unwesentlichkeit trotz Stimmrechtsmehrheit at Equity in den Gruppenabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von BLG LOGISTICS nur von untergeordneter Bedeutung sind. Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Wesentlichkeit ist die Bilanzsumme. Die kumulierte Bilanzsumme der drei at Equity einbezogenen Gesellschaften betrug in 2024 TEUR 815 (Vorjahr: TEUR 817).

Insgesamt werden elf Gesellschaften, an denen eine Anteils- und Stimmrechtsmehrheit besteht, wegen Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidiert. Es handelt sich hierbei um Komplementärgesellschaften mit nur geringer Geschäftstätigkeit sowie zwei weitere Gesellschaften ohne bzw. nur mit geringer Geschäftstätigkeit, eine Gesellschaft in Liquidation und eine Gesellschaft, die aufgrund des Verlusts der faktischen Kontrolle entkonsolidiert wurde. Diese Gesellschaften sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von BLG LOGISTICS nur von untergeordneter Bedeutung und werden daher nicht in den Gruppenabschluss einbezogen. Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Wesentlichkeit ist das Jahresergebnis. Das kumulierte Jahresergebnis der nicht einbezogenen Tochterunternehmen beträgt TEUR 758 (Vorjahr: TEUR 2.515).

Die Struktur von BLG LOGISTICS mit den Geschäftsbereichen AUTOMOBILE, CONTRACT und dem at Equity einbezogenen Geschäftsbereich CONTAINER ist in Erläuterung Nummer 3 dargestellt.

Eine vollständige Aufstellung der Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen ist diesem Gruppenanhang als Anlage beigefügt.

Im Folgenden werden die Annahmen zur Beherrschung bei Gesellschaften dargestellt, bei denen die Beteiligungsquote 50 Prozent nicht überschreitet.

BLG AutoRail GmbH, Bremen
(Beteiligungsquote: 50 Prozent)

Die Anteile an der BLG AutoRail GmbH werden von der BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG gehalten. Durch gesellschaftsvertragliche Stimmrechtsbindungen übt BLG LOGISTICS die Kontrolle über diese Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird daher durch die Vollkonsolidierungsmethode erfasst.

BLG RailTec GmbH, Uebigau-Wahrenbrück
(Beteiligungsquote: 50 Prozent)

Die BLG RailTec GmbH wurde als 100-prozentige Tochter der BLG AutoRail GmbH, Bremen, gegründet. Der mittelbare Anteilsbesitz beträgt 50 Prozent. Es ist Beherrschung an der BLG AutoRail GmbH, Bremen, gegeben, sodass mittelbar ebenfalls Beherrschung an der 100-prozentigen Tochter BLG RailTec GmbH gegeben ist. Da die unternehmerische Führung dieser Gesellschaft aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags übernommen wurde, erfolgt die Berücksichtigung im Wege der Vollkonsolidierung.

Vollkonsolidierung
Verfahren zur Berücksichtigung von Tochtergesellschaften, die mit allen Aktiva und Passiva in den Konzernabschluss einbezogen werden.
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