Anteil Frauen an der GesamtbelegschaftGesamtenergieverbrauch
Reporting 2022

Ertragsteuern

33. Ertragsteuern

Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.

Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.

Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,3 Prozent und 16,1 Prozent.

Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 19,0 Prozent und 28,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 15,0 Prozent und 28,0 Prozent).

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2022 2021
Laufende Steuern    
Steueraufwand der Periode 3.499 4.112
Steueraufwand für Vorperioden 3.699 162
Erträge aus Steuererstattungen
-326 -1.542
Summe laufende Steuern 6.872 2.732
davon    
Steueraufwand Inland 6.224 4.126
Steuerertrag Inland -326 -1.542
Steueraufwand Ausland 974 148
  6.872 2.732
Latente Steuern    
Latente Steuern auf temporäre Differenzen
-632 -1.116
Latente Steuern auf Verlustvorträge
-2.124 44
Summe latente Steuern -2.756 -1.072
davon    
latente Steuern Inland -2.636 -1.106
latente Steuern Ausland -120 34
  -2.756 -1.072
Gesamt 4.116 1.660
  31.12.2021 Veränderungen 31.12.2022
TEUR   in der­
GuV­
erfasst
im Eigen-­
kapital­
erfasst
 
Aktive latente Steuern        
Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände 104 -54 0 50
Bewertung von Sachanlagevermögen 3.588 3.152 -138 6.602
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva 52.490 -992 169 51.667
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten 74.148 -2.333 0 71.815
Bewertung personalbezogener Rückstellungen 4.248 -327 -1.685 2.236
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen 2.151 1.394 0 3.545
Ansatz derivativer Finanzinstrumente 1.428 1.610 -2.985 53
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva 2.315 452 169 2.936
Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen -15.570 77 8.867 -6.626
Berücksichtigung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge 87 2.124 0 2.211
Brutto latente Steuern 124.989 5.103 4.397 134.489
Saldierung -122.633     -129.425
Bilanzierte latente Steuern 2.356     5.064

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem Ansatz latenter Steuern auf Zinsvorträge.

Latente Ertragsteuern

Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.

Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 4.538 (Vorjahr: TEUR 8.244) als kurzfristig und in Höhe von TEUR 526 (Vorjahr: TEUR -6.106) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR -280 (Vorjahr: TEUR -734) mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR 451 (Vorjahr: TEUR -392) in den Gewinnrücklagen erfasst.

Aktive latente Steuern

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR 51.667 (Vorjahr: TEUR 52.490) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige Vermögensgegenstände
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR 2.936 (Vorjahr: TEUR 2.315) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
  • Zuwendungen aus der öffentlichen Hand (kurz- und langfristig)

Passive latente Steuern

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR -6.590 (Vorjahr: TEUR -5.972) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Kurzfristige Finanzforderungen
  • Forderungen verbundene Unternehmen
  • Forderungen Lieferungen und Leistungen

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR -28.238 (Vorjahr: TEUR -28.919) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Langfristige Darlehen
  • Kurzfristiger Anteil langfristiger Darlehen
  • Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
  31.12.2021 Veränderungen 31.12.2022
TEUR   in der­
GuV­
erfasst
im Eigen-­
kapital­
erfasst
 
Passive latente Steuern        
Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände -400 -69 0 -469
Bewertung von Sachanlagevermögen -48.946 1.268 1 -47.677
Aktivierung von Leasingverhältnissen -34.562 -1.225 0 -35.787
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva -5.972 -587 -31 -6.590
Bewertung personalbezogener Rückstellungen -3.900 -864 -4.197 -8.961
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen -152 41 0 -111
Ansatz derivativer Finanzinstrumente 0 -1.592 0 -1.592
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva -28.919 681 0 -28.238
Brutto latente Steuern -122.851 -2.347 -4.227 -129.425
Saldierung 122.633     129.425
Bilanzierte latente Steuern -218     0

Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:

TEUR 2022 2021
Abziehbare temporäre Differenzen
6.626 15.570
Verlustvorträge 53.311 48.310
Zinsvorträge 1.489 0
Gesamt 61.426 63.880

Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerlicher Ergebnisse der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Fünf-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.

Für Tochterunternehmen, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erlitten haben, wurden aufgrund der verbesserten Ergebnisaussichten aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) ausgewiesen.

Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2022 über steuerliche Verlustvorträge von TEUR 324.998 (Vorjahr: TEUR 296.140). Zum 31. Dezember 2022 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 324.998 (Vorjahr: TEUR 295.706) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.

Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.

Die Zinsvorträge der Gruppe betragen zum 31. Dezember 2022 TEUR 30.649 (Vorjahr: TEUR 0). Hiervon wurden für TEUR 12.337 (Vorjahr: TEUR 0) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da das hierfür erforderliche EBITDA von den jeweiligen Gruppenunternehmen in den nächsten fünf Jahren nicht erzielt wird.

Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands:

TEUR   2022   2021
Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS 55.722 52.226
Gruppensteuersatz in Prozent 16,10%   16,10%  
Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr   8.971   8.408
Überleitungspositionen        
Auswirkungen von Steuersatzänderungen   185   42
Steuerfreie Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen   -19.973   -12.889
Nichtabziehbare Betriebsausgaben/gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Effekte aus der Zinsschranke   2.279   4.674
Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben   46   153
Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag   3.373   -1.377
Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag   -258   -953
Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze   -133   961
Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge   -675   -293
Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste   5.799   4.859
Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen   -77   -1.060
Sonstige Auswirkungen   4.579   -865
Summe der Überleitungspositionen -8,7% -4.855 -12,9% -6.748
Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand 7,4% 4.116 3,2% 1.660

34. Ertragsteuern auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

  2022 2021
TEUR Bruttowert Steuer-­
aufwand/­
-ertrag
Nettowert Bruttowert Steuer-­
aufwand/­
-ertrag
Nettowert
Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden            
Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen 36.148 -280 35.868 -370 -734 -1.104
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden
31.180 -4.834 26.346 1.043 -169 874
  67.328 -5.114 62.214 673 -903 -230
Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können            
Währungsumrechnung 140 0 140 -47 0 -47
Bewertungsänderung von Finanzinstrumenten 18.544 0 18.544 4.718 -25 4.693
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können
-399 -111 -510 1.668 0 1.668
  18.285 -111 18.174 6.339 -25 6.314
Gesamt 85.613 -5.225 80.388 7.012 -928 6.084

35. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern

Die Steueransprüche betreffen Erstattungsansprüche für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 753 (Vorjahr: TEUR 1.169) sowie Erstattungsansprüche für Vorjahre in Höhe von TEUR 3.027 (Vorjahr: TEUR 1.675).

Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.

36. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern

TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Körperschaft- und Gewerbesteuer des Berichtsjahres
671 370
Körperschaft- und Gewerbesteuer für Vorjahre
4.512 1.272
Gesamt 5.183 1.642

Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.