Ertragsteuern
33. Ertragsteuern
Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.
Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.
Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.
Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,3 Prozent und 16,1 Prozent.
Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 19,0 Prozent und 28,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 15,0 Prozent und 28,0 Prozent).
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:
Laufende Steuern
|
|
|
Steueraufwand der Periode
|
3.499
|
4.112
|
Steueraufwand für Vorperioden
|
3.699
|
162
|
Erträge aus Steuererstattungen
|
-326
|
-1.542
|
Summe laufende Steuern
|
6.872
|
2.732
|
davon
|
|
|
Steueraufwand Inland
|
6.224
|
4.126
|
Steuerertrag Inland
|
-326
|
-1.542
|
Steueraufwand Ausland
|
974
|
148
|
|
6.872
|
2.732
|
Latente Steuern
|
|
|
Latente Steuern auf temporäre Differenzen
|
-632
|
-1.116
|
Latente Steuern auf Verlustvorträge
|
-2.124
|
44
|
Summe latente Steuern
|
-2.756
|
-1.072
|
davon
|
|
|
latente Steuern Inland
|
-2.636
|
-1.106
|
latente Steuern Ausland
|
-120
|
34
|
|
-2.756
|
-1.072
|
Gesamt
|
4.116
|
1.660
|
|
|
|
Aktive latente Steuern
|
|
|
|
|
Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände
|
104
|
-54
|
0
|
50
|
Bewertung von Sachanlagevermögen
|
3.588
|
3.152
|
-138
|
6.602
|
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva
|
52.490
|
-992
|
169
|
51.667
|
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten
|
74.148
|
-2.333
|
0
|
71.815
|
Bewertung personalbezogener Rückstellungen
|
4.248
|
-327
|
-1.685
|
2.236
|
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen
|
2.151
|
1.394
|
0
|
3.545
|
Ansatz derivativer Finanzinstrumente
|
1.428
|
1.610
|
-2.985
|
53
|
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva
|
2.315
|
452
|
169
|
2.936
|
Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen
|
-15.570
|
77
|
8.867
|
-6.626
|
Berücksichtigung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge
|
87
|
2.124
|
0
|
2.211
|
Brutto latente Steuern
|
124.989
|
5.103
|
4.397
|
134.489
|
Saldierung
|
-122.633
|
|
|
-129.425
|
Bilanzierte latente Steuern
|
2.356
|
|
|
5.064
|
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem Ansatz latenter Steuern auf Zinsvorträge.
Latente Ertragsteuern
Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.
Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 4.538 (Vorjahr: TEUR 8.244) als kurzfristig und in Höhe von TEUR 526 (Vorjahr: TEUR -6.106) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR -280 (Vorjahr: TEUR -734) mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR 451 (Vorjahr: TEUR -392) in den Gewinnrücklagen erfasst.
Aktive latente Steuern
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR 51.667 (Vorjahr: TEUR 52.490) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige Vermögensgegenstände
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR 2.936 (Vorjahr: TEUR 2.315) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
- Zuwendungen aus der öffentlichen Hand (kurz- und langfristig)
Passive latente Steuern
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR -6.590 (Vorjahr: TEUR -5.972) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Kurzfristige Finanzforderungen
- Forderungen verbundene Unternehmen
- Forderungen Lieferungen und Leistungen
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR -28.238 (Vorjahr: TEUR -28.919) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Langfristige Darlehen
- Kurzfristiger Anteil langfristiger Darlehen
- Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
|
|
|
Passive latente Steuern
|
|
|
|
|
Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände
|
-400
|
-69
|
0
|
-469
|
Bewertung von Sachanlagevermögen
|
-48.946
|
1.268
|
1
|
-47.677
|
Aktivierung von Leasingverhältnissen
|
-34.562
|
-1.225
|
0
|
-35.787
|
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva
|
-5.972
|
-587
|
-31
|
-6.590
|
Bewertung personalbezogener Rückstellungen
|
-3.900
|
-864
|
-4.197
|
-8.961
|
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen
|
-152
|
41
|
0
|
-111
|
Ansatz derivativer Finanzinstrumente
|
0
|
-1.592
|
0
|
-1.592
|
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva
|
-28.919
|
681
|
0
|
-28.238
|
Brutto latente Steuern
|
-122.851
|
-2.347
|
-4.227
|
-129.425
|
Saldierung
|
122.633
|
|
|
129.425
|
Bilanzierte latente Steuern
|
-218
|
|
|
0
|
Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:
Abziehbare temporäre Differenzen
|
6.626
|
15.570
|
Verlustvorträge
|
53.311
|
48.310
|
Zinsvorträge
|
1.489
|
0
|
Gesamt
|
61.426
|
63.880
|
Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerlicher Ergebnisse der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Fünf-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.
Für Tochterunternehmen, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erlitten haben, wurden aufgrund der verbesserten Ergebnisaussichten aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) ausgewiesen.
Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2022 über steuerliche Verlustvorträge von TEUR 324.998 (Vorjahr: TEUR 296.140). Zum 31. Dezember 2022 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 324.998 (Vorjahr: TEUR 295.706) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.
Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.
Die Zinsvorträge der Gruppe betragen zum 31. Dezember 2022 TEUR 30.649 (Vorjahr: TEUR 0). Hiervon wurden für TEUR 12.337 (Vorjahr: TEUR 0) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da das hierfür erforderliche EBITDA von den jeweiligen Gruppenunternehmen in den nächsten fünf Jahren nicht erzielt wird.
Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands:
|
|
Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS
|
|
55.722
|
|
52.226
|
Gruppensteuersatz in Prozent
|
16,10%
|
|
16,10%
|
|
Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr
|
|
8.971
|
|
8.408
|
Überleitungspositionen
|
|
|
|
|
Auswirkungen von Steuersatzänderungen
|
|
185
|
|
42
|
Steuerfreie Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen
|
|
-19.973
|
|
-12.889
|
Nichtabziehbare Betriebsausgaben/gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Effekte aus der Zinsschranke
|
|
2.279
|
|
4.674
|
Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben
|
|
46
|
|
153
|
Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag
|
|
3.373
|
|
-1.377
|
Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag
|
|
-258
|
|
-953
|
Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze
|
|
-133
|
|
961
|
Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge
|
|
-675
|
|
-293
|
Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste
|
|
5.799
|
|
4.859
|
Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen
|
|
-77
|
|
-1.060
|
Sonstige Auswirkungen
|
|
4.579
|
|
-865
|
Summe der Überleitungspositionen
|
-8,7%
|
-4.855
|
-12,9%
|
-6.748
|
Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand
|
7,4%
|
4.116
|
3,2%
|
1.660
|
34. Ertragsteuern auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen
|
Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden
|
|
|
|
|
|
|
Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen
|
36.148
|
-280
|
35.868
|
-370
|
-734
|
-1.104
|
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden
|
31.180
|
-4.834
|
26.346
|
1.043
|
-169
|
874
|
|
67.328
|
-5.114
|
62.214
|
673
|
-903
|
-230
|
Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können
|
|
|
|
|
|
|
Währungsumrechnung
|
140
|
0
|
140
|
-47
|
0
|
-47
|
Bewertungsänderung von Finanzinstrumenten
|
18.544
|
0
|
18.544
|
4.718
|
-25
|
4.693
|
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können
|
-399
|
-111
|
-510
|
1.668
|
0
|
1.668
|
|
18.285
|
-111
|
18.174
|
6.339
|
-25
|
6.314
|
Gesamt
|
85.613
|
-5.225
|
80.388
|
7.012
|
-928
|
6.084
|
35. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern
Die Steueransprüche betreffen Erstattungsansprüche für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 753 (Vorjahr: TEUR 1.169) sowie Erstattungsansprüche für Vorjahre in Höhe von TEUR 3.027 (Vorjahr: TEUR 1.675).
Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.
36. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern
Körperschaft- und Gewerbesteuer des Berichtsjahres
|
671
|
370
|
Körperschaft- und Gewerbesteuer für Vorjahre
|
4.512
|
1.272
|
Gesamt
|
5.183
|
1.642
|
Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.