Gruppenstruktur und Konsolidierungsgrundsätze
38. Konsolidierungskreis
Der Gruppenabschluss umfasst neben der BLG AG und der BLG KG die in der folgenden Tabelle aufgeführten Unternehmen:
Vollkonsolidiert
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Inländisch
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14
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14
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Ausländisch
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3
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5
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At Equity bilanziert
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Inländisch
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40
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39
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Ausländisch
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19
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19
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Drei Gesellschaften werden wegen Unwesentlichkeit trotz Stimmrechtsmehrheit at Equity in den Gruppenabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von BLG LOGISTICS nur von untergeordneter Bedeutung sind. Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Wesentlichkeit ist die Bilanzsumme. Die kumulierte Bilanzsumme der drei at Equity einbezogenen Gesellschaften betrug in 2022 TEUR 737 (Vorjahr: TEUR 1.097).
Insgesamt werden dreizehn Gesellschaften, an denen eine Anteils- und Stimmrechtsmehrheit besteht, wegen Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidiert. Es handelt sich hierbei um Komplementärgesellschaften mit nur geringer Geschäftstätigkeit sowie drei weitere Gesellschaften ohne bzw. nur mit geringer Geschäftstätigkeit, eine Gesellschaft in Liquidation und eine Gesellschaft, die aufgrund des Verlusts der faktischen Kontrolle entkonsolidiert wurde. Diese Gesellschaften sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von BLG LOGISTICS nur von untergeordneter Bedeutung und werden daher nicht in den Gruppenabschluss einbezogen. Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Wesentlichkeit ist das Jahresergebnis. Das kumulierte Jahresergebnis der nicht einbezogenen Tochterunternehmen beträgt TEUR -537 (Vorjahr: TEUR -15).
Die Struktur von BLG LOGISTICS mit den Geschäftsbereichen AUTOMOBILE, CONTRACT und dem at Equity einbezogenen Geschäftsbereich CONTAINER ist in Erläuterung Nummer 3 dargestellt.
Eine vollständige Aufstellung der Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen ist diesem Gruppenanhang als Anlage beigefügt.
Im Folgenden werden die Annahmen zur Beherrschung bei Gesellschaften dargestellt, bei denen die Beteiligungsquote 50 Prozent nicht überschreitet.
BLG AutoRail GmbH, Bremen (Beteiligungsquote: 50 Prozent)
Die Anteile an der BLG AutoRail GmbH werden von der BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG gehalten. Durch gesellschaftsvertragliche Stimmrechtsbindungen übt BLG LOGISTICS die Kontrolle über diese Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird daher durch die Vollkonsolidierungsmethode erfasst.
BLG RailTec GmbH, Uebigau-Wahrenbrück (Beteiligungsquote: 50 Prozent)
Die BLG RailTec GmbH wurde als 100-prozentige Tochter der BLG AutoRail GmbH, Bremen, gegründet. Der mittelbare Anteilsbesitz beträgt 50 Prozent. Es ist Beherrschung an der BLG AutoRail GmbH, Bremen, gegeben, sodass mittelbar ebenfalls Beherrschung an der 100-prozentigen Tochter BLG RailTec GmbH gegeben ist. Da die unternehmerische Führung dieser Gesellschaft aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags übernommen wurde, erfolgt die Berücksichtigung im Wege der Vollkonsolidierung.
39. Konsolidierungsgrundsätze
Der Erstkonsolidierungszeitpunkt wird auf den Tag abgestellt, an dem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise erstmals die Voraussetzungen gemäß IFRS für das Vorliegen eines Tochterunternehmens, eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens gegeben sind. Ebenso bestimmt sich der Entkonsolidierungszeitpunkt nach dem Wegfall der Beherrschung, der gemeinsamen Führung oder des maßgeblichen Einflusses.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die von BLG LOGISTICS beherrscht werden.
BLG LOGISTICS beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder ein Anspruch auf schwankende Renditen aus dem Beteiligungsengagement gegeben ist und die Verfügungsgewalt über die Beteiligung zur Beeinflussung der Höhe der Rendite eingesetzt werden kann.
Alle wesentlichen Tochterunternehmen sind in den Gruppenabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 10 vollkonsolidiert. Abweichend davon werden bestimmte Gesellschaften von BLG LOGISTICS aus Wesentlichkeitsaspekten nicht konsolidiert (siehe Erläuterung Nummer 38).
Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen dem Gruppenanteil am gemäß IFRS 3 neu bewerteten Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft gegenübergestellt. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden mit ihren Zeitwerten angesetzt und bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert beziehungsweise passiviert. Im Rahmen der Folgekonsolidierungen werden die so aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben beziehungsweise aufgelöst. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden (positiver Unterschiedsbetrag), der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen (siehe Erläuterung Nummer 12).
Bei Verbleib eines negativen Unterschiedsbetrags erfolgt eine erneute Überprüfung der Identifikation und Bewertung der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sowie der Ableitung des Kaufpreises. Verbleibt nach dieser Überprüfung weiterhin ein negativer Geschäftswert, wird dieser sofort erfolgswirksam vereinnahmt.
Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden
Die nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen.
Gemeinschaftsunternehmen liegen bei Vereinbarungen vor, bei denen BLG LOGISTICS die gemeinschaftliche Führung mit mindestens einem Partnerunternehmen ausübt, wobei der Gruppe anstelle von Rechten an den Vermögenswerten und Verpflichtungen aus den Verbindlichkeiten der Vereinbarung Rechte an deren Nettovermögen zustehen. Dies betrifft insbesondere den Geschäftsbereich CONTAINER, der über die Beteiligung an der operativen Führungsgesellschaft EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, Bremen, at Equity einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen BLG LOGISTICS einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, aber keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung ausübt.
Die Buchwerte von nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden jährlich um die auf BLG LOGISTICS entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des Joint Ventures oder assoziierten Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert. Auf die Zuordnung und Fortschreibung eines in dem Beteiligungsansatz enthaltenen Unterschiedsbetrags zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft werden die für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätze entsprechend angewendet.
Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochterunternehmen.
Nicht beherrschende Anteile an erworbenen Unternehmen werden anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern von BLG LOGISTICS behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Übrige Beteiligungen
Übrige Beteiligungen werden zu Marktwerten gemäß IFRS 9 angesetzt. Sofern weder ein aktiver Markt vorliegt noch der Marktwert anhand von Bewertungsverfahren zuverlässig ermittelt werden kann, stellen die Anschaffungskosten einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.
Verlust der Beherrschung
Wenn BLG LOGISTICS entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert.
Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.
Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne beziehungsweise Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Eliminierung von Transaktionen im Rahmen der Konsolidierung
Die Auswirkungen gruppeninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert:
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert. Gruppeninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Die Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
40. Veränderungen im Konsolidierungskreis
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 liegen vor, wenn ein Unternehmen durch den Erwerb von Anteilen oder andere Ereignisse die Beherrschung über einen oder mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Geschäftsbetriebe im Sinne des IFRS 3 sind integrierte Gruppen von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel geführt werden, Erträge, Kostenreduzierungen oder andere wirtschaftliche Nutzen für die Anteilseigner oder andere Eigentümer, Gesellschafter oder Teilhaber zu erzielen. Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und der Zusammenschluss von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung stellen keinen Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 dar.
Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Im Berichtsjahr fanden keine Unternehmenszusammenschlüsse statt.
Sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis
Geschäftsbereich AUTOMOBILE
Vollkonsolidierte Unternehmen
(Tochterunternehmen)
Vor dem Hintergrund des Verlusts der faktischen Kontrolle im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg wurde die BLG Logistics Automobile St. Petersburg Co. Ltd., St. Petersburg, Russland, zum 31. Dezember 2022 entkonsolidiert. Hieraus ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.182, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im neutralen Ergebnis ausgewiesen werden.
At Equity einbezogene Unternehmen
(Gemeinschaftsunternehmen)
Im Juni 2022 wurde durch die BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven, gemeinsam mit der Reederei Hyundai GLOVIS das Joint Venture BLG GLOVIS BHV GmbH, Bremerhaven, gegründet. Hyundai GLOVIS wird in den nächsten Jahren den BLG AutoTerminal Bremerhaven als europäischen Hub für seine Automobiltransporte zwischen Asien und Europa einsetzen. Ziel des Joint Venture ist es, Volumen zu bündeln und somit die Logistikketten der Automobilhersteller unter Berücksichtigung von Laufzeit, Kosten sowie Umwelteinflüssen zu optimieren.
Mit Kaufvertrag vom 18. Mai 2022 hat die BLG Automobile Logistics Süd-/Osteuropa GmbH, Bremen, ihre Anteile an der Autoterminal Slask Logistic Sp. z o. o., Dabrowka Gornicza, Polen, veräußert. Infolge der Entkonsolidierung ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 5, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im neutralen Ergebnis ausgewiesen werden.
Geschäftsbereich CONTRACT
Vollkonsolidierte Unternehmen (Tochterunternehmen)
Infolge der Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde die BLG AUTO LOGISTICS OF SOUTH AFRICA (Pty) Ltd., Port Elizabeth, Südafrika, zum 31. Dezember 2022 entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 5, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im neutralen Ergebnis ausgewiesen werden.
At Equity einbezogene Unternehmen (Assoziierte Unternehmen)
Zum Ausbau der Geschäftstätigkeit hat die BLG Logistics of South Africa (Pty) Ltd, Port Elizabeth, Südafrika, gemeinsam mit Partnern die Autovision South Africa (Pty) Ltd., Port Elizabeth, Südafrika, gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von wertschöpfenden Tätigkeiten, wie beispielsweise die Lackierung von Autoteilen.
41. Nicht einbezogene strukturierte Unternehmen
BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen (Beteiligungsquote: 100 Prozent)
Die BLG KG hält 100 Prozent der Anteile an der BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung laufender Unterstützungen an ehemalige Mitarbeitende und ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG sowie an Hinterbliebene dieser Personen. Die dazu notwendigen Mittel werden der Gesellschaft von der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zur Verfügung gestellt, da diese die Verpflichtungen aus den Pensionsansprüchen übernommen hat. Eine Risikobelastung durch oder ein Anspruch auf schwankende Renditen aus dem Beteiligungsengagement ist damit ebenso wie eine Einflussnahme auf die Tätigkeit der BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen, vertraglich ausgeschlossen. Demnach ist eine Beherrschung trotz des Stimmrechtsanteils von 100 Prozent nicht gegeben, sodass keine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt.
Der Buchwert der Anteile beträgt TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30) und entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Der Ausweis erfolgt innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte unter den sonstigen Finanzanlagen. Das maximale Verlustrisiko entspricht dem Buchwert der Anteile.
42. Währungsumrechnung
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen Gesellschaften der BLG-Gruppe ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Entsprechend werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Zum 31. Dezember 2022 werden Währungsumrechnungsdifferenzen von TEUR 8.869 (Vorjahr: TEUR 9.441) im Eigenkapital ausgewiesen (vergleiche hierzu auch die Eigenkapitalveränderungsrechnung). Der Währungsumrechnung liegen die der Tabelle zu entnehmenden Wechselkurse zugrunde.
1 amerikanischer Dollar
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0,9376
|
0,9497
|
0,8829
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0,8455
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1 chinesischer Renminbi Yuan
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0,1359
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0,1413
|
0,1390
|
0,1311
|
1 indische Rupie
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0,0113
|
0,0121
|
0,0119
|
0,0114
|
1 malaysischer Ringgit
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0,2128
|
0,2161
|
0,2119
|
0,2040
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1 polnischer Zloty
|
0,2136
|
0,2134
|
0,2175
|
0,2190
|
1 russischer Rubel
|
0,0132
|
0,0139
|
0,0117
|
0,0115
|
1 südafrikanischer Rand
|
0,0553
|
0,0581
|
0,0554
|
0,0572
|
1 ukrainischer Griwna
|
0,0253
|
0,0293
|
0,0323
|
0,0310
|
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Nicht-monetäre Vermögenswerte, die auf der Grundlage der Anschaffungskosten bewertet werden, werden zum Umrechnungskurs am Tag der Transaktion bewertet.
43. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen
Identifikation nahestehender Personen
Nach IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, die BLG LOGISTICS beherrschen oder von ihr beherrscht werden oder auf die BLG LOGISTICS einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, angegeben werden.
Nahestehende Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, Tochterunternehmen, sofern sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Gruppenabschluss einbezogen werden, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder zwischengeschaltete Unternehmen dar.
Des Weiteren stellen auch Vorstand und Aufsichtsrat der BLG AG sowie Führungskräfte der Ebene 1 nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 dar; hierzu zählen auch Familienangehörige des vorgenannten Personenkreises. Eine Aufstellung der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie weitere Informationen zu diesen Personengruppen sind in Erläuterung Nummer 45 aufgeführt. Berichtspflichtige Geschäftsvorfälle zwischen Vorstand, Aufsichtsrat, Führungskräften der Ebene 1, deren Familienangehörigen und BLG LOGISTICS lagen im Geschäftsjahr 2022 nicht vor.
Wesentliche Transaktionen mit Gesellschaftern: Beziehungen mit der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist zum 31. Dezember 2022 Mehrheitsgesellschafterin der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,42 Prozent (Vorjahr: 50,42 Prozent). Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021 eine Dividende in Höhe von EUR 8,8 Mio. (Vorjahr: EUR 11,3 Mio.) erhalten.
Der Bremer Senat ist gemäß Artikel 148 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen zugleich Landesregierung und gesetzliches Organ der Stadtgemeinde Bremen. Aufgrund der Identität der Organe der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und der Freien Hansestadt Bremen (Land) sind diese demzufolge als nahestehende Person beziehungsweise oberstes beherrschendes Unternehmen im Sinne des IAS 24 zu beurteilen. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat der BLG KG Erbbaurechte mit einer Restlaufzeit von bis zu 26 Jahren an den von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften genutzten Grundstücken bestellt. Zum 31. Dezember 2022 bestehen Leasingverbindlichkeiten für Erbbaurechte in Höhe von EUR 281,4 Mio. (Vorjahr: EUR 290,4 Mio.) gegenüber der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde). Von der BLG-Gruppe wurden für das Jahr 2022 insgesamt EUR 15,4 Mio. (Vorjahr: EUR 15,8 Mio.) Erbbauzinsen entrichtet. Die Erbbauzinsen unterliegen alle fünf Jahre turnusmäßigen Erhöhungen auf Basis des Verbraucherpreisindex. Die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehene Erhöhung wurde zur Unterstützung der bremischen Hafen- und Logistikwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgesetzt und im Vorjahr nachgeholt.
Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und (Land)
Einzelne Unternehmen von BLG LOGISTICS unterhalten laufende Geschäftsverbindungen zu der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) verbundenen Unternehmen.
Bei der BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen, hat die BLG KG verschiedene Darlehen aufgenommen. Die Darlehensverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2022 TEUR 25.600 (Vorjahr: TEUR 25.600). Im Berichtsjahr wurden weder Darlehensverbindlichkeiten getilgt noch neu aufgenommen. Es wurden Zinsen in Höhe von TEUR 505 (Vorjahr: TEUR 505) gezahlt. Zusätzlich ist die BLG Unterstützungskasse GmbH seit dem 1. September 2012 in das zentrale Cash Management der BLG KG einbezogen. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen. Zum Bilanzstichtag betrugen die Verbindlichkeiten aus Cash Management TEUR 2.223 (Vorjahr: TEUR 2.195).
Beziehungen zu nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
Die Transaktionen der Gruppenunternehmen mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der jeweils beteiligten Gesellschaften zuzurechnen. Die Erbringung von Dienstleistungen an diese nahestehenden Unternehmen fand auf Basis der jeweils auch für Dritte geltenden Preise und Bedingungen statt. In den Forderungen sind Leasingforderungen in Höhe von TEUR 176.215 (Vorjahr: TEUR 180.317) enthalten. Die ausstehenden Salden sind, mit Ausnahme von langfristigen Leasingforderungen in Höhe von TEUR 172.212 (Vorjahr: TEUR 176.314), unbesichert und kurzfristig fällig. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen ist in der folgenden Übersicht dargestellt:
Verbundene Unternehmen
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|
|
Erträge
|
0
|
0
|
Aufwendungen
|
10
|
10
|
Forderungen
|
13
|
17
|
Verbindlichkeiten
|
360
|
449
|
Gemeinschaftsunternehmen
|
|
|
Erträge
|
26.658
|
21.730
|
Aufwendungen
|
19.907
|
18.998
|
Forderungen
|
178.883
|
186.530
|
Verbindlichkeiten
|
3.736
|
4.162
|
Assoziierte Unternehmen
|
|
|
Erträge
|
2.048
|
1.857
|
Aufwendungen
|
1.549
|
1.508
|
Forderungen
|
242
|
156
|
Verbindlichkeiten
|
526
|
660
|
Für erwartete Ausfälle bei den Forderungen gegen Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen wurden nach dem vereinfachten Ansatz Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7) erfasst. Weiterhin wurden im Berichtsjahr Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von TEUR 596 (Vorjahr: TEUR 1.500) ausgebucht und Ausleihungen an Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 70) wertberichtigt. Forderungen gegen nicht konsolidierte verbundene Unternehmen wurden wie im Vorjahr weder wertberichtigt noch ausgebucht.