Compliance
Compliance ist die zentrale Grundlage unserer unternehmerischen Entscheidungen und unseres täglichen
Handelns. Unsere ethischen Standards gelten dabei entlang der gesamten Lieferkette.
Wir richten unser Handeln und sämtliche Entscheidungen, die wir als Unternehmen treffen, an geltendem Recht
sowie an unseren eigenen Verhaltensgrundsätzen aus. Das macht uns für Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner
und Aktionäre zu einem vertrauenswürdigen, verlässlichen Partner. Wir sind uns im Klaren, dass
Gesetzesverstöße dem Unternehmen erheblich und dauerhaft schaden können. Um dies zuverlässig zu vermeiden,
beugt unser Compliance-Management-System Risikofaktoren wie Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme,
Untreue und Absprachen wider den fairen Wettbewerb aktiv vor. Damit dieser präventive Ansatz über die gesamte
Organisation hinweg wirken kann, investieren wir in Aufklärung und informieren unsere Mitarbeitenden
regelmäßig und umfassend.
Die Verantwortung für Compliance-Belange liegt bei der Zentralbereichsabteilung Legal, Insurance & GRC
(Governance, Risk, Compliance), deren Leitung direkt an den Chief Compliance Officer, unseren
Vorstandsvorsitzenden, berichtet. Wir dulden keine Korruption, lassen keine Diskriminierung zu und räumen
den Aspekten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz größte Bedeutung ein. Wir nutzen Ressourcen
verantwortungsbewusst und betrachten den fairen Wettbewerb als unverzichtbare Grundvoraussetzung für einen
freien Markt. Im Berichtsjahr wurden keine Gesetzesverstöße dokumentiert, die Bußgeldzahlungen nach sich
ziehen können.
Regelwerke, Kontrollmechanismen und Meldesysteme
Der durch den Vorstand ernannte Compliance-Beauftragte ist für die fortlaufende Weiterentwicklung unserer
Compliance-Strategie zuständig, wobei die wiederholte Überprüfung der Wirksamkeit des Systems wesentlicher
Teil des Prozesses ist. Beides erfolgt in Abstimmung mit unserem Chief Compliance Officer, an den er
turnusmäßig berichtet. Einmal im Jahr wird zudem der Aufsichtsrat über alle Compliance-bezogenen Themen,
Prozesse und Ereignisse informiert. Im täglichen Geschäft steht der Compliance-Beauftragte unseren
Mitarbeitenden als Ansprechpartner zur Seite. Er nimmt Hinweise entgegen, beantwortet Fragen und berät – auch
präventiv – bei eventuellen Rechtsverstößen. Eine zweite Anlaufstelle finden unsere Beschäftigten ebenso wie
Dritte in unserem extern bestellten und damit unabhängigen sowie unparteiischen Ombudsmann. Ihm können
jegliche Verdachtsfälle auch anonym gemeldet werden. Die Kontaktdaten beider sind auf unserer Website für
jeden auffindbar und außerdem in mehreren unserer Richtlinien veröffentlicht. Weiterer Akteur innerhalb der
Kette ist die interne Revision, die regelmäßig prüft, ob möglicherweise Compliance-Verstöße vorliegen. Im
Berichtsjahr wurden über keinen der zur Verfügung stehenden Kanäle kritische Bedenken im Hinblick auf unser
Geschäftsgebaren oder eventuelle negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt an den Vorstand herangetragen.
Eine Vorbildfunktion in Sachen Compliance übernehmen unser Vorstand und die Führungskräfte. Sie sind dafür
verantwortlich, dass ihre Mitarbeitenden über alle entsprechenden Regeln informiert sind und diese
einhalten. Jede und jeder Einzelne bei BLG ist darüber hinaus positionsunabhängig verpflichtet, auf
Missstände oder vermutete Rechtsverstöße hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass wir
unsere Beschäftigten offen und wiederholt etwa für Korruptionsgefahren sensibilisieren. Zusätzlich schützt
das Vier-Augen-Prinzip, das wir für alle relevanten Geschäftsprozesse vorschreiben, in der Praxis sowohl
sie als auch das Unternehmen als Ganzes.
Zentrale Bestandteile unseres Compliance-Management-Systems sind unser Verhaltenskodex und unsere
Compliance-Richtlinie. Sie gelten – wie sämtliche unternehmensinternen Richtlinien – für alle
Gesellschaften, an denen wir unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile halten
oder bei denen BLG LOGISTICS die unternehmerische Führung innehat, und sind verbindlich für alle internen
und externen Mitarbeitenden sowie für uns tätigen Berater. Gesellschaften, die ausländischem Recht
unterliegen, haben die Richtlinien diesem entsprechend anzuwenden.
Beide Dokumente haben wir im Berichtsjahr überarbeitet, den Verhaltenskodex aufgrund von
Gesetzesänderun-gen. Neben unseren Anforderungen mit Blick auf Arbeitsbedingungen, Umwelt- und Klimaschutz
enthält er insbesondere Vorgaben zum rechtlich und ethisch einwandfreien Umgang mit Geschäftspartnern,
Wettbewerbern und Behörden. Zudem ist hier die Gestaltung von Spenden und Sponsorings ebenso wie das
Verhalten bei etwaigen Interessenkonflikten geregelt. Die aktualisierte Compliance-Richtlinie ersetzt
zugleich die bisherige Anti-Korruptionsrichtlinie. Sie beinhaltet essenzielle Verhaltensregeln zur
Prävention von typischerweise in global agierenden Unternehmen auftretenden Compliance-Risiken und legt
die zugehörigen Prozesse dar, darunter etwa das „Know-your-customer“-Prinzip.
Der Verhaltenskodex wurde in seiner neuen Fassung an alle Beschäftigten verteilt und durch intensive
interne Kommunikation unter anderem über das Intranet und unsere Mitarbeitenden-App begleitet. Neue BLG
ler:innen erhalten ihn mit ihrer Begrüßungsmappe, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer werden bei der
Erstunter-weisung informiert. Wie auch die Compliance-Richtlinie ist der Kodex im Intranet hinterlegt.
Informationen zum Compliance-System, zum Verhaltenskodex sowie zu den zuständigen Ansprechpartnern sind
darüber hinaus öffentlich im Internet einzusehen. Unseren ausländischen Standorten stehen die Richtlinien
auf Englisch zur Verfügung.
Information, Aufklärung und Sensibilisierung
Compliance können wir nur gewährleisten, wenn alle im Unternehmen mitziehen. Um das zu erreichen,
sensibilisieren wir unsere Entscheidungsträger:innen und Führungskräfte für die zugehörigen Themen und halten
sie fortlaufend auf Stand. Für den Vorstand, die Mitarbeitenden der Führungsebenen 1–3 sowie alle
Beschäftigten in Einkauf und Vertrieb finden entsprechend verpflichtende Schulungen statt. Auch 2022 wurden
turnusmäßig Schulungen zu Compliance, Kartell- und Wettbewerbsrecht durchgeführt. Unsere Zielsetzung lautete
im Berichtsjahr, dass aus den Führungsebenen 1–3 innerhalb eines Dreijahreszyklus je mindestens 90 Prozent der
betreffenden Personen geschult sind. Der Wert liegt für das Berichtsjahr mit 81,7 Prozent unterhalb dieser
Marke. Dies ist in erster Linie durch die Überarbeitung der Compliance-Richtlinie sowie des Schulungskonzepts
bedingt, da wir die Schulungen möglichst mit den neuesten Inhalten anbieten wollten. Da zugleich
selbstverständlich die internen Überprüfungs- und Genehmigungswege einzuhalten waren, ließ sich ein Leerlauf
von einigen Wochen in diesem Fall nicht vermeiden.
Wir verbessern, erweitern und vertiefen unser Schulungssystem in diesem Bereich kontinuierlich und werden 2023
neue E-Learnings zum aktualisierten Verhaltenskodex und den Grundlagen der Compliance sowie eine
Aufbauschulung ausrollen. Über unsere zentrale Fortbildungsplattform Tutorize können alle Module orts- und
zeitunabhängig absolviert werden, wobei jeder Abschluss vom System erfasst wird. Für die vorgenannten Gruppen
hat die Schulung dann weiterhin verpflichtend, zugleich jedoch engmaschiger einmal jährlich zu erfolgen.
Darüber hinaus werden zusätzlich Führungskräfte unterhalb der genannten Ebenen eine entsprechende Schulung
erhalten. Auch alle anderen Mitarbeitenden informieren wir mithilfe unterschiedlicher Kommunikationskanäle
regelmäßig und anlassbezogen über Compliance-bezogene Themen.