Governance
Führungsstruktur, Gremien und Auswahlprozesse
Die BLG AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts und nimmt als persönlich haftende Gesellschafterin der
BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG deren Geschäftsführung wahr. Ein Grundprinzip des deutschen
Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit der strikten personellen Trennung zwischen dem Vorstand als
Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan – beide Gremien arbeiten bei der Steuerung und
Überwachung des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig
umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und
Ertragslage und Compliance sowie über unternehmerische Risiken.
Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern, die zur einen Hälfte von den Aktionär:innen, zur anderen von
den Beschäftigten nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Aktuell sind wesentliche
Großaktionäre vertreten, die einen überwiegenden Teil der Stimmrechte abdecken, sowie unabhängige Mitglieder
in der laut Geschäftsordnung festgelegten Anzahl. Ehemalige Vorstandsmitglieder der BLG AG bekleiden keine
Aufsichtsrats-Posten. Für die Besetzung werden die gesetzlichen Bestimmungen der Geschlechterquote verfolgt,
wobei deren Erfüllung in unserem Fall von den Mitgliedern der Aktionär:innen wie den Mitgliedern der
Beschäftigten gesondert zu erfolgen hat. Ein 2018 festgelegtes Kompetenzprofil hat zum Ziel, dass im Gremium
sämtliche mit Blick auf unser Geschäft wesentlichen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind. Dieses Profil
wurde im Berichtsjahr explizit um den Aspekt Nachhaltigkeit/ESG erweitert, wobei wir besonders die für uns
vorrangig relevanten Themenbereiche Klimaschutz, Energiemanagement, Vielfalt und Chancengleichheit, Aus- und
Weiterbildung, Faire Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Compliance und Kundenzufriedenheit im Blick haben.
Derzeit versammelt der Aufsichtsrat alle festgelegten Kompetenzen, im Rahmen von Neubesetzungen wird jeweils
geprüft, welche Kenntnisse zu verstärken sind.
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für
die Vor-standsmitglieder und legt es der Hauptversammlung zur Billigung vor. Des Weiteren setzt er die
jeweilige Gesamtvergütung für den Vorstand fest. 2021 ist in diesem Zusammenhang ein neues Verg
ütungsmodell eingef ührt worden, das neben finanziellen auch nichtfinanzielle Zielkennzahlen beinhaltet:
den CO2-Aussto ß, die Auszubildendenquote sowie die auf Arbeitsunf älle bezogene
1.000-Mann-Quote. Ab 2023 werden diese in Abstufung für sämtliche außertariflich Beschäftigten angewendet.
Gemeinsam mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zudem für die langfristige Nachfolgeplanung zur
Vorstandsbe-setzung verantwortlich, wobei wir anstreben, diese Positionen auch aus dem Unternehmen heraus
zu besetzen. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter
Kandidat:innen vorzuschlagen. Grundlage ist eine systematische Managemententwicklung, die ermöglicht, dass
der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Vorständen eine hinreichende Vielfalt in Bezug auf
Berufsausbildung und -erfahrung, kulturelle Prägung, Internationalität, Geschlecht und Alter sicherstellen
kann, die mit unserem Diversitätskonzept übereinstimmt. Der Vorstand erfüllt in seiner derzeitigen
Zusammensetzung diese Anforderungen. Der Frauenanteil lag zum 31. Dezember 2022 bei 40 Prozent, so dass
die gesetzliche Quote erfüllt wurde.
Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs-, einen
Personal- sowie einen Investitionsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss verantwortet u.a. die Prüfung
des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der BLG AG sowie des Gruppenabschlusses
und -lageberichts von BLG LOGISTICS. Er bereitet auch die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Planung
für das folgende Geschäftsjahr vor und befasst sich mit Risikomanagement und Compliance. Der Ausschuss
besteht aus je drei Vertreter:innen der Anteilseigner und Arbeitnehmenden, sein im Berichtsjahr
amtierender Vorsitzender erfüllt die rechtlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der paritätisch besetzte Personalausschuss besteht aus dem
ersten Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung sowie sechs weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er
schlägt u.a. geeignete Kandidat:innen für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vor, berät über die
langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und entscheidet über die Anstellungsverträge der
Vorstandsmitglieder. Dem Investitionsausschuss gehören sechs Mitglieder an – je drei Vertreter:innen der
Aktionär:innen und Beschäftigten, den Vorsitz führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Das Gremium ist für die
vorbereitende Entscheidung und Beschlussfassung besonders definierter, eilbedürftiger Investitionsvorhaben
zuständig.
Detailliertere Informationen rund um die Führungsgremien, Ausschüsse und ihre Besetzung finden sich in der
Erklärung zur Unternehmensführung, die Teil unserer Finanzberichterstattung ist. Das geltende
Vergütungssystem für den Vorstand sowie der Vergütungsbericht sind unter www.blg-logistics.com/ir
öffentlich zugänglich.
Verankerung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und Prozessen
Wir sind überzeugt, dass Nachhaltigkeit Teil jeder Handlung und Entscheidung sein muss, wenn wir eine
echte Wirkung erzielen wollen – und damit festes Element unserer Unternehmensstrategie. Die Grundlage
dafür legen wir mit unternehmensweit gültigen Politiken und Richtlinien zu Themen der ökologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sowie mit der verstärkten Einbindung nachhaltigkeitsbezogener
Aspekte in unsere Aus- und Weiterbildungsprogramme. In unsere Partnerschaften und die Geschäftsbeziehungen
entlang der Lieferkette findet das Thema besonders über unseren Code of Coduct für Lieferanten Eingang.
Näheres dazu in den Kapiteln Nachhaltigkeitsmanagement, Aus- und Weiterbildung, Compliance sowie
Nachhaltige Lieferkette.
Übergeordnet verantwortet wird Nachhaltigkeit durch den Chief Sustainability Officer auf Vorstandsebene.
Gesamtvorstand und Aufsichtsrat sind in ihrer jeweiligen Funktion für die Überwachung der
nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen unseres Geschäftes zuständig und verbunden damit auch für die
letztliche Überprüfung der Wirksamkeit ergriffener (Gegen-)Maßnahmen. Einzelne Vorstandsmitglieder sind je
nach Zuständigkeitsbereich eng in die Entwicklung nachhaltigkeitsbezogener Strategien, Politiken und Ziele
involviert. Ihre Freigabe erfolgt in jedem Fall durch den Gesamtvorstand. Im Rahmen der letzten
Wesentlichkeitsanalyse war dieser ebenfalls in die Bestimmung und Auswahl der im Nachhaltigkeitsbericht
abgebildeten Themen einbezogen und nimmt außerdem jedes Jahr den fertigen Bericht vor Veröffentlichung ab.
Auf Einladung der Stadt Bremen – unser größter Anteilseigner – nahm und nimmt der Vorstand regelmäßig an
Informationsveranstaltungen und Workshops zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen wie Diversity und
Klimaschutz teil und bringt die gewonnenen Erkenntnisse auch in die Unternehmensführung ein.
Strategisch-operativ werden alle zugehörigen Aktivitäten bei der Zentralbereichsabteilung Nachhaltigkeit
mit direkter Berichtslinie zum Vorstand gebündelt. Diese wiederum wird durch das Sustainability Board
unterstützt, in dem alle relevanten Abteilungen vertreten sind. Wie genau die Zusammenarbeit aussieht,
erläutern wir im Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement.
Um die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und die Wirksamkeit der bereits implementierten Maßnahmen
realistisch bewerten zu können, ist es wichtig, dass wir es den Menschen – ob intern oder extern –
möglichst einfach machen, sich über die von uns gesetzten Standards zu informieren, Abweichungen zu melden
oder Bedenken zu äußern. Zu diesem Zweck steht nicht nur unser Compliance-Team zur Verfügung, es existiert
zusätzlich ein Meldeprozess über unsere extern bestellte Ombudsperson - mehr dazu im Kapitel Compliance.
Treten nachhaltigkeitsrelevante Ereignisse auf, werden diese über den einheitlichen Informationsweg
zunächst an den oder die Vorgesetzte:n gemeldet, der bzw. die verpflichtet ist, bei schwerwiegenden
Vorkommnissen den Compliance-Beauftragten hinzuzuziehen. Ergänzend werden je nach Art, Ort und Ausmaß
weitere Ansprechpartner:innen etwa der thematisch zuständigen Fachabteilungen involviert, die bei der
Bewertung, Behebung und Prävention unterstützen.