Anteil Frauen an der GesamtbelegschaftGesamtenergieverbrauch
Reporting 2022

Sonstige Erläuterungen

44. Stimmrechtsmitteilungen

Folgende Stimmrechtsmitteilungen von direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der BLG AG sind dem Vorstand der BLG AG gemeldet worden:

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG zum 31. Januar 2019 50,42 Prozent (entsprechend 1.936.000 Stimmrechten) betrug.

Herr Peter Hoffmeyer hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Panta Re AG, Bremen, an der BLG AG am 31. Januar 2019 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG Herrn Peter Hoffmeyer zuzurechnen.

Die Waldemar Koch Stiftung, Bremen, hat uns am 18. November 2016 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG (a. F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 15. November 2016 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23 Prozent (entsprechend 200.814 Stimmrechten) betrug.

Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 WpHG (a. F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 1. April 2002 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug.

Weitere Detailinformationen sind auf unserer Homepage veröffentlicht: www.blg-logistics.com/de/investor-relations/aktie

45. Aufsichtsrat und Vorstand

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus sechzehn Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2021 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 hat Herr Klaus Pollok sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist zum 1. Januar 2022 Herr Fabian Goiny nachgerückt. Herr Fabian Goiny ist im Jahre 2018 als Ersatzmitglied für Herrn Klaus Pollok gewählt worden.

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 hat Frau Vera Visser ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Für die Nachfolge ist Herr Martin Peter durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 11. März 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Mit Wirkung zum 15. Juli 2022 hat Herr Udo Klöpping sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Für die Nachfolge ist Herr Tim Kaemena durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 8. September 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Zusammensetzung des Vorstands

Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2021 folgende Änderungen ergeben:

In seiner Sitzung am 24. Februar 2022 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Frank Dreeke um zwei Jahre, bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder, zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Dezember 2024.

Frau Andrea Eck, ursprünglich bestellt bis 31. Dezember 2024, hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2022 verlassen. Sie hat ihr Vorstandsamt mit Ablauf des 31. August 2022 niedergelegt. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Frank Dreeke, hatte übergangsweise die Leitung des Geschäftsbereichs AUTOMOBILE übernommen. In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat am 10. November 2022 entschieden, die Position eines Chief Operating Officer (COO), der auf Vorstandsebene das operative Geschäft betreut, im Unternehmen neu zu schaffen. Die beiden Vorstandsressorts AUTOMOBILE und CONTRACT werden im Sinne des Prinzips „One Face to the Customer“ zusammengeführt. Hinsichtlich der Besetzung dieser Position hat sich der Aufsichtsrat für Herrn Matthias Magnor entschieden, der seit dem 1. Oktober 2021 als Mitglied des Vorstands den Geschäftsbereich CONTRACT verantwortet. Er hat die Position des COO zum 1. Dezember 2022 übernommen.

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Frau Christine Hein um fünf Jahre zu verlängern. Sie ist nunmehr insgesamt bestellt bis zum 31. Oktober 2028.

Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

TEUR 2022 2021
Fixe Bezüge 178 179
Sitzungsgelder 78 63
Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate 35 44
Gesamt 291 286

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat teilweise ein reguläres Gehalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis in der Gruppe, wobei die Höhe einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit der Gruppe entspricht. Sie haben diesbezüglich im Berichtsjahr TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 34) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

Zum 31. Dezember 2022 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 TEUR 3.870 (Vorjahr: TEUR 3.892). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen (inklusive im Rahmen von Austrittsvereinbarungen vereinbarte Vergütungen). Darüber hinaus wurden für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022 zum 31. Dezember 2022 TEUR 1.494 (Vorjahr: TEUR 1.743) zurückgestellt. TEUR 516 betreffen hiervon die Übergangsregelung für vor dem Jahr 2020 bestellte Vorstandsmitglieder. Der jeweilige Anspruch für das Berichtsjahr ist mit der Zielerreichung im Berichtsjahr in den Rückstellungen abzubilden. Dieser Betrag fließt in die Bewertung der mehrjährigen Vergütungskomponenten für das Berichtsjahr 2022 ein (Übergangsregelung und Langfristkomponente). Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich jedoch aufgrund der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung über die zu bewertende mehrjährige Periode von zwei Jahren (Übergangsregelung) bzw. von vier Jahren (Langfristkomponente). Die Festlegung erfolgt aus Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologisch und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien. Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen für variable Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 3.722 (Vorjahr: TEUR 3.043).

Für ehemalige Vorstandsmitglieder ergaben sich des Weiteren Aufwendungen für Austritts­verein­barungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.451. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2022 insgesamt TEUR 4.843. Zum 31. Dezember 2022 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Personen.

Zum 31. Dezember 2022 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2022 aktiven Vorstände TEUR 2.882 (Vorjahr: TEUR 5.752). Das dazugehörige Planvermögen beträgt TEUR 2.963 (Vorjahr: TEUR 5.384).

Die Versorgungszusagen sehen eine Alters- und Invalidenrente in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts vor. Weiterhin ist eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Altersrente vorgesehen. In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen der Gruppe umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

TEUR 2022 2021
Kurzfristig fällige Leistungen 3.825 3.867
Andere langfristig
fällige Leistungen
1.366 1.748
Leistungen aus Anlass der
Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
1.451 25
Leistungen nach
Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
45 0
Gesamt 6.687 5.640

Die anderen langfristig fälligen Leistungen betreffen die Vorsorge für die langfristigen, variablen Vergütungskomponenten des Vorstands.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.

Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Bereich Corporate Governance abrufbar.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Markt­missbrauchs­verordnung gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen. Dies gilt dann, wenn der Wert der Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von EUR 5.000,00 erreicht oder übersteigt.

Das gilt auch für Führungskräfte der Ebene 1 und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie diesen nahestehende Personen im Geschäftsjahr 2022 keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BLG AG mitgeteilt. Der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beträgt wie im Vorjahr weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

46. Inanspruchnahme von Befreiungsmöglichkeiten durch Tochterunternehmen

Die folgenden Tochterunternehmen, die in den vorliegenden Gruppenabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen sind, nehmen die Möglichkeit von Befreiungen nach § 264 Absatz 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB in Anspruch:

  • BLG LOGISTICS GROUP AG  & Co.  KG, Bremen
  • BLG Automobile Logistics GmbH & Co.  KG, Bremen
  • BLG Industrielogistik GmbH & Co.  KG, Bremen
  • BLG AutoTec GmbH & Co.  KG, Bremerhaven
  • BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co.  KG, Bremerhaven
  • BLG AutoTerminal Cuxhaven GmbH & Co.  KG, Cuxhaven
  • BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen
  • BLG AutoTransport GmbH & Co.  KG, Bremen
  • BLG Cargo Logistics GmbH, Bremen
  • BLG Handelslogistik GmbH & Co.  KG, Bremen
  • BLG Logistics Solutions GmbH & Co.  KG, Bremen
  • BLG Sports & Fashion Logistics GmbH, Hörsel

47. Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2022 und der Aufstellung des Gruppenabschlusses am 31. März 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten.

48. Honorar des Gruppenabschlussprüfers

Das Honorar des Gruppenabschlussprüfers nach § 314 Absatz 1 Nummer 9 HGB für das Geschäftsjahr 2022 gliedert sich wie folgt auf:

TEUR 2022
Abschlussprüfungen 440
Andere Bestätigungsleistungen 8
Sonstige Leistungen 81
Gesamt 529

49. Corporate Governance Kodex

Der Vorstand hat am 30. August 2022 und der Aufsichtsrat der BLG AG hat am 15. September 2022 die 22. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Auf dieser Basis hat der Vorstand am 29. November 2022 und der Aufsichtsrat der BLG AG am 15. Dezember 2022 eine 23. Entsprechenserklärung zum DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben, da aufgrund der Schaffung der Position eines Chief Operating Officer (COO) Ergänzungen notwendig waren. Die Erklärungen sind durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.blg-logistics.com/ir dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.


Bremen, 31. März 2023

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND

Frank Dreeke

Michael Blach

Christine Hein

Matthias Magnor

Ulrike Riedel