Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.
Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.
Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.
Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,1 Prozent und 16,1 Prozent.
Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 19,0 Prozent und 27,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 19,0 Prozent und 28,0 Prozent).
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR |
|
2023 |
|
2022 |
---|---|---|---|---|
Laufende Steuern |
|
|
|
|
Steueraufwand der Periode |
|
4.818 |
|
3.499 |
Steueraufwand für Vorperioden |
|
616 |
|
3.699 |
Erträge aus Steuererstattungen |
|
-595 |
|
-326 |
Summe laufende Steuern |
|
4.839 |
|
6.872 |
davon |
|
|
|
|
Steueraufwand Inland |
|
4.240 |
|
6.224 |
Steuerertrag Inland |
|
-595 |
|
-326 |
Steueraufwand Ausland |
|
1.194 |
|
974 |
|
|
4.839 |
|
6.872 |
Latente Steuern |
|
|
|
|
Latente Steuern auf temporäre Differenzen |
|
-1.208 |
|
-632 |
Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge |
|
-966 |
|
-2.124 |
Summe latente Steuern |
|
-2.174 |
|
-2.756 |
davon |
|
|
|
|
latente Steuern Inland |
|
-2.093 |
|
-2.636 |
latente Steuern Ausland |
|
-81 |
|
-120 |
|
|
-2.174 |
|
-2.756 |
Gesamt |
|
2.665 |
|
4.116 |
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem Ansatz latenter Steuern auf Zinsvorträge.
Latente Ertragsteuern
Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.
Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 7.935 (Vorjahr: TEUR 4.538) als kurzfristig und in Höhe von TEUR 1.975 (Vorjahr: TEUR 526) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR 585 (Vorjahr: TEUR -280) mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR 2.087 (Vorjahr: TEUR 451) in den Gewinnrücklagen erfasst.
Aktive latente Steuern
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR 43.144 (Vorjahr: TEUR 51.667) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- Ausleihungen an Beteiligungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige Vermögensgegenstände
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR 3.204 (Vorjahr: TEUR 2.936) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
- Zuwendungen aus der öffentlichen Hand (kurz- und langfristig)
|
|
31.12.2022 |
|
Veränderungen |
|
31.12.2023 |
||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
TEUR |
|
|
|
in der GuV erfasst |
|
im Eigenkapital erfasst |
|
|
Aktive latente Steuern |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände |
|
50 |
|
-50 |
|
0 |
|
0 |
Bewertung von Sachanlagevermögen |
|
6.602 |
|
-273 |
|
356 |
|
6.685 |
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva |
|
51.667 |
|
-8.482 |
|
-41 |
|
43.144 |
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten |
|
71.815 |
|
-731 |
|
0 |
|
71.084 |
Bewertung personalbezogener Rückstellungen |
|
2.236 |
|
179 |
|
206 |
|
2.621 |
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen |
|
3.545 |
|
-342 |
|
0 |
|
3.203 |
Ansatz derivativer Finanzinstrumente |
|
53 |
|
-1.650 |
|
1.623 |
|
26 |
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva |
|
2.936 |
|
286 |
|
-18 |
|
3.204 |
Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen |
|
-6.626 |
|
848 |
|
754 |
|
-5.024 |
Berücksichtigung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge |
|
2.211 |
|
966 |
|
0 |
|
3.177 |
Brutto latente Steuern |
|
134.489 |
|
-9.249 |
|
2.880 |
|
128.120 |
Saldierung |
|
-129.425 |
|
|
|
|
|
-118.210 |
Bilanzierte latente Steuern |
|
5.064 |
|
|
|
|
|
9.910 |
Passive latente Steuern
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR -6.374 (Vorjahr: TEUR -6.590) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Kurzfristige Finanzforderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR -19.903 (Vorjahr: TEUR -28.238) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:
- Langfristige Darlehen
- Kurzfristiger Anteil langfristiger Darlehen
- Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
|
|
31.12.2022 |
|
Veränderungen |
|
31.12.2023 |
||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
TEUR |
|
|
|
in der GuV erfasst |
|
im Eigenkapital erfasst |
|
|
Passive latente Steuern |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände |
|
-469 |
|
-43 |
|
0 |
|
-512 |
Bewertung von Sachanlagevermögen |
|
-47.677 |
|
1.610 |
|
-427 |
|
-46.494 |
Aktivierung von Leasingverhältnissen |
|
-35.787 |
|
566 |
|
0 |
|
-35.221 |
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva |
|
-6.590 |
|
216 |
|
0 |
|
-6.374 |
Bewertung personalbezogener Rückstellungen |
|
-8.961 |
|
-769 |
|
1.035 |
|
-8.695 |
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen |
|
-111 |
|
-63 |
|
0 |
|
-174 |
Ansatz derivativer Finanzinstrumente |
|
-1.592 |
|
1.571 |
|
-816 |
|
-837 |
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva |
|
-28.238 |
|
8.335 |
|
0 |
|
-19.903 |
Brutto latente Steuern |
|
-129.425 |
|
11.423 |
|
-208 |
|
-118.210 |
Saldierung |
|
129.425 |
|
|
|
|
|
118.210 |
Bilanzierte latente Steuern |
|
0 |
|
|
|
|
|
0 |
Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:
TEUR |
|
2023 |
|
2022 |
---|---|---|---|---|
Abziehbare temporäre Differenzen |
|
5.025 |
|
6.626 |
Verlustvorträge |
|
50.271 |
|
53.311 |
Zinsvorträge |
|
2.334 |
|
1.489 |
Gesamt |
|
57.630 |
|
61.426 |
Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerlicher Ergebnisse der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Fünf-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 verfügt das steuerliche Treuhandmodell über nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 196.100 zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Aufgrund der positiven Ergebnisse, der positiven Fünf-Jahres-Planung und neu abgeschlossenen Kundenverträgen gehen wir davon aus, dass von den Verlustvorträgen in den nächsten fünf Jahren TEUR 14.130 genutzt werden. Weiter bestehen temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 23.961 aus Neubewertungsrücklagen auf Rückstellungen für Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für das Soziale Zukunftskonzept sowie von Erbbaurechten, von denen wir ausgehen, dass diese ebenfalls aufgrund der o. g. Effekte genutzt werden können.
Aus diesen Gründen haben wir zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 auf die Nutzung der Verlustvorträge (TEUR 14.130) und auf die temporären Differenzen (TEUR 23.961) mit einem Steuersatz von 15,9 Prozent latente Steuern in Höhe von TEUR 6.056 (Vorjahr: TEUR 0) gebildet.
Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2023 über steuerliche Verlustvorträge von TEUR 321.068 (Vorjahr: TEUR 324.998). Zum 31. Dezember 2023 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 306.938 (Vorjahr: TEUR 324.998) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.
Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.
Die Zinsvorträge der Gruppe betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 27.040 (Vorjahr: TEUR 30.649). Hiervon wurden für TEUR 19.330 (Vorjahr: TEUR 12.337) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da das hierfür erforderliche EBITDA von den jeweiligen Gruppenunternehmen in den nächsten fünf Jahren nicht erzielt wird.
Die Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands ist in der Tabelle dargestellt.
TEUR |
|
|
|
2023 |
|
|
|
2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS |
|
|
|
36.095 |
|
|
|
55.722 |
Gruppensteuersatz in Prozent |
|
16,10 % |
|
|
|
16,10 % |
|
|
Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr |
|
|
|
5.811 |
|
|
|
8.971 |
Überleitungspositionen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Auswirkungen von Steuersatzänderungen |
|
|
|
41 |
|
|
|
185 |
Steuerfreie Erträge/ |
|
|
|
-7.297 |
|
|
|
-19.973 |
Nichtabziehbare Betriebsausgaben/ |
|
|
|
4.618 |
|
|
|
2.279 |
Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben |
|
|
|
-1 |
|
|
|
46 |
Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag |
|
|
|
20 |
|
|
|
3.373 |
Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag |
|
|
|
-192 |
|
|
|
-258 |
Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze |
|
|
|
700 |
|
|
|
-133 |
Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge |
|
|
|
-1.568 |
|
|
|
-675 |
Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste |
|
|
|
240 |
|
|
|
5.799 |
Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen |
|
|
|
-848 |
|
|
|
-77 |
Sonstige Auswirkungen |
|
|
|
1.141 |
|
|
|
4.579 |
Summe der Überleitungspositionen |
|
-8,7 % |
|
-3.146 |
|
-8,7 % |
|
-4.855 |
Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand |
|
7,4 % |
|
2.665 |
|
7,4 % |
|
4.116 |
Mindestbesteuerung
In einigen Ländern, in denen die BLG-Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur Mindestbesteuerung (Pillar 2) erlassen. Die Gesetzgebung wird für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr der BLG in Kraft treten. Entsprechend hat die BLG eine Bewertung des potenziellen Risikos von Ertragsteuern im Rahmen der Einführung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) vorgenommen.
Die Bewertung der potenziellen Risiken aus den Ertragsteuern für das MinStG basiert auf den jüngsten länderspezifischen Berichterstattungen und den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen der BLG-Gruppe.
Basierend auf dieser Einschätzung liegt der effektive Steuersatz i.S.d. MinStG in Südafrika bei über 15 Prozent, weshalb hier das MinStG keinen Ergänzungssteueraufwand vorsieht.
Auf der Grundlage der durchgeführten Einschätzung hat die Gruppe ein potenzielles Risiko in Bezug auf die in Polen erzielten Gewinne ermittelt. Das potenzielle Risiko ergibt sich aus der Unterschreitung des Mindeststeuersatzes von 15 Prozent.
Der durchschnittliche effektive Steuersatz für diese Gewinne liegt bei 9,1 Prozent. Wären die Regelungen des MinStG bereits zum 31. Dezember 2023 anwendbar gewesen, hätte sich ein zusätzlicher Steuersatz von 5,9 Prozent ergeben, der für einen relevanten Gewinn in Polen abzüglich des Substanzfreibetrags zu einem zusätzlichen Steueraufwand von TEUR 173 geführt hätte.
Aufgrund der anhaltenden Ertragssituation in den USA gehen wir davon aus, dass die temporäre Safe-Harbor-Erleichterung zur Anwendung kommt, da dort Verluste erwartet werden.
BLG LOGISTICS ist, neben dem Referenzsteuergebiet Deutschland, in insgesamt drei weiteren relevanten Steuergebieten tätig, die gesamtheitlich weniger als EUR 50 Mio. an materiellen Vermögenswerten bilanzieren. Daher wird BLG LOGISTICS einen Antrag i.S.d. § 83 MinStG auf Befreiung von der Mindeststeuer in den ersten fünf Geschäftsjahren stellen, insoweit kein Primärergänzungssteuerbetrag erhoben wird, der auf einem von einer ausländischen niedrig besteuerten Geschäftseinheit zuzurechnenden Steuererhöhungsbetrag beruht.
BLG LOGISTICS macht von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar 2-Ertragsteuern Gebrauch, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung an IAS 12 war.