33. Ertrag­steuern

Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.

Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.

Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,1 Prozent und 16,1 Prozent.

Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 19,0 Prozent und 27,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 19,0 Prozent und 28,0 Prozent).

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR

 

2023

 

2022

Laufende Steuern

 

 

 

 

Steueraufwand der Periode

 

4.818

 

3.499

Steueraufwand für Vorperioden

 

616

 

3.699

Erträge aus Steuererstattungen

 

-595

 

-326

Summe laufende Steuern

 

4.839

 

6.872

davon

 

 

 

 

Steueraufwand Inland

 

4.240

 

6.224

Steuerertrag Inland

 

-595

 

-326

Steueraufwand Ausland

 

1.194

 

974

 

 

4.839

 

6.872

Latente Steuern

 

 

 

 

Latente Steuern auf temporäre Differenzen

 

-1.208

 

-632

Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge

 

-966

 

-2.124

Summe latente Steuern

 

-2.174

 

-2.756

davon

 

 

 

 

latente Steuern Inland

 

-2.093

 

-2.636

latente Steuern Ausland

 

-81

 

-120

 

 

-2.174

 

-2.756

Gesamt

 

2.665

 

4.116

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem Ansatz latenter Steuern auf Zinsvorträge.

Latente Ertragsteuern

Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.

Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 7.935 (Vorjahr: TEUR 4.538) als kurzfristig und in Höhe von TEUR 1.975 (Vorjahr: TEUR 526) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR 585 (Vorjahr: TEUR -280) mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR 2.087 (Vorjahr: TEUR 451) in den Gewinnrücklagen erfasst.

Aktive latente Steuern

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR 43.144 (Vorjahr: TEUR 51.667) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
  • Ausleihungen an Beteiligungen
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige Vermögensgegenstände
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR 3.204 (Vorjahr: TEUR 2.936) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
  • Zuwendungen aus der öffentlichen Hand (kurz- und langfristig)

 

 

31.12.2022

 

Veränderungen

 

31.12.2023

TEUR

 

 

 

in der GuV erfasst

 

im Eigen­kapital erfasst

 

 

Aktive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände

 

50

 

-50

 

0

 

0

Bewertung von Sachanlagevermögen

 

6.602

 

-273

 

356

 

6.685

Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva

 

51.667

 

-8.482

 

-41

 

43.144

Ansatz von Leasingverbindlichkeiten

 

71.815

 

-731

 

0

 

71.084

Bewertung personalbezogener Rückstellungen

 

2.236

 

179

 

206

 

2.621

Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen

 

3.545

 

-342

 

0

 

3.203

Ansatz derivativer Finanzinstrumente

 

53

 

-1.650

 

1.623

 

26

Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva

 

2.936

 

286

 

-18

 

3.204

Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen

 

-6.626

 

848

 

754

 

-5.024

Berücksichtigung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge

 

2.211

 

966

 

0

 

3.177

Brutto latente Steuern

 

134.489

 

-9.249

 

2.880

 

128.120

Saldierung

 

-129.425

 

 

 

 

 

-118.210

Bilanzierte latente Steuern

 

5.064

 

 

 

 

 

9.910

Passive latente Steuern

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR -6.374 (Vorjahr: TEUR -6.590) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Kurzfristige Finanzforderungen
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Passiva in Höhe von TEUR -19.903 (Vorjahr: TEUR -28.238) betrifft im Wesentlichen die folgenden Positionen:

  • Langfristige Darlehen
  • Kurzfristiger Anteil langfristiger Darlehen
  • Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

31.12.2022

 

Veränderungen

 

31.12.2023

TEUR

 

 

 

in der GuV erfasst

 

im Eigen­kapital erfasst

 

 

Passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

 

-469

 

-43

 

0

 

-512

Bewertung von Sachanlagevermögen

 

-47.677

 

1.610

 

-427

 

-46.494

Aktivierung von Leasingverhältnissen

 

-35.787

 

566

 

0

 

-35.221

Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva

 

-6.590

 

216

 

0

 

-6.374

Bewertung personalbezogener Rückstellungen

 

-8.961

 

-769

 

1.035

 

-8.695

Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen

 

-111

 

-63

 

0

 

-174

Ansatz derivativer Finanzinstrumente

 

-1.592

 

1.571

 

-816

 

-837

Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva

 

-28.238

 

8.335

 

0

 

-19.903

Brutto latente Steuern

 

-129.425

 

11.423

 

-208

 

-118.210

Saldierung

 

129.425

 

 

 

 

 

118.210

Bilanzierte latente Steuern

 

0

 

 

 

 

 

0

Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:

TEUR

 

2023

 

2022

Abziehbare temporäre Differenzen

 

5.025

 

6.626

Verlustvorträge

 

50.271

 

53.311

Zinsvorträge

 

2.334

 

1.489

Gesamt

 

57.630

 

61.426

Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerlicher Ergebnisse der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Fünf-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 verfügt das steuerliche Treuhandmodell über nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 196.100 zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Aufgrund der positiven Ergebnisse, der positiven Fünf-Jahres-Planung und neu abgeschlossenen Kundenverträgen gehen wir davon aus, dass von den Verlustvorträgen in den nächsten fünf Jahren TEUR 14.130 genutzt werden. Weiter bestehen temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 23.961 aus Neubewertungsrücklagen auf Rückstellungen für Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für das Soziale Zukunftskonzept sowie von Erbbaurechten, von denen wir ausgehen, dass diese ebenfalls aufgrund der o. g. Effekte genutzt werden können.

Aus diesen Gründen haben wir zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 auf die Nutzung der Verlustvorträge (TEUR 14.130) und auf die temporären Differenzen (TEUR 23.961) mit einem Steuersatz von 15,9 Prozent latente Steuern in Höhe von TEUR 6.056 (Vorjahr: TEUR 0) gebildet.

Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2023 über steuerliche Verlustvorträge von TEUR 321.068 (Vorjahr: TEUR 324.998). Zum 31. Dezember 2023 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 306.938 (Vorjahr: TEUR 324.998) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.

Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.

Die Zinsvorträge der Gruppe betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 27.040 (Vorjahr: TEUR 30.649). Hiervon wurden für TEUR 19.330 (Vorjahr: TEUR 12.337) keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da das hierfür erforderliche EBITDA von den jeweiligen Gruppenunternehmen in den nächsten fünf Jahren nicht erzielt wird.

Die Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragsteueraufwands ist in der Tabelle dargestellt.

TEUR

 

 

 

2023

 

 

 

2022

Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS

 

 

 

36.095

 

 

 

55.722

Gruppensteuersatz in Prozent

 

16,10 %

 

 

 

16,10 %

 

 

Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr

 

 

 

5.811

 

 

 

8.971

Überleitungspositionen

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen von Steuersatzänderungen

 

 

 

41

 

 

 

185

Steuerfreie Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen

 

 

 

-7.297

 

 

 

-19.973

Nichtabziehbare Betriebsausgaben/gewerbesteuerliche Hinzurech­nungen/Effekte aus der Zinsschranke

 

 

 

4.618

 

 

 

2.279

Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben

 

 

 

-1

 

 

 

46

Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag

 

 

 

20

 

 

 

3.373

Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag

 

 

 

-192

 

 

 

-258

Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze

 

 

 

700

 

 

 

-133

Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge

 

 

 

-1.568

 

 

 

-675

Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste

 

 

 

240

 

 

 

5.799

Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen

 

 

 

-848

 

 

 

-77

Sonstige Auswirkungen

 

 

 

1.141

 

 

 

4.579

Summe der Überleitungspositionen

 

-8,7 %

 

-3.146

 

-8,7 %

 

-4.855

Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

7,4 %

 

2.665

 

7,4 %

 

4.116

Mindestbesteuerung

In einigen Ländern, in denen die BLG-Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur Mindestbesteuerung (Pillar 2) erlassen. Die Gesetzgebung wird für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr der BLG in Kraft treten. Entsprechend hat die BLG eine Bewertung des potenziellen Risikos von Ertragsteuern im Rahmen der Einführung des Mindeststeuergesetzes (MinStG) vorgenommen.

Die Bewertung der potenziellen Risiken aus den Ertragsteuern für das MinStG basiert auf den jüngsten länderspezifischen Berichterstattungen und den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen der BLG-Gruppe.

Basierend auf dieser Einschätzung liegt der effektive Steuersatz i.S.d. MinStG in Südafrika bei über 15 Prozent, weshalb hier das MinStG keinen Ergänzungssteueraufwand vorsieht.

Auf der Grundlage der durchgeführten Einschätzung hat die Gruppe ein potenzielles Risiko in Bezug auf die in Polen erzielten Gewinne ermittelt. Das potenzielle Risiko ergibt sich aus der Unterschreitung des Mindeststeuersatzes von 15 Prozent.

Der durchschnittliche effektive Steuersatz für diese Gewinne liegt bei 9,1 Prozent. Wären die Regelungen des MinStG bereits zum 31. Dezember 2023 anwendbar gewesen, hätte sich ein zusätzlicher Steuersatz von 5,9 Prozent ergeben, der für einen relevanten Gewinn in Polen abzüglich des Substanzfreibetrags zu einem zusätzlichen Steueraufwand von TEUR 173 geführt hätte.

Aufgrund der anhaltenden Ertragssituation in den USA gehen wir davon aus, dass die temporäre Safe-Harbor-Erleichterung zur Anwendung kommt, da dort Verluste erwartet werden.

BLG LOGISTICS ist, neben dem Referenzsteuergebiet Deutschland, in insgesamt drei weiteren relevanten Steuergebieten tätig, die gesamtheitlich weniger als EUR 50 Mio. an materiellen Vermögenswerten bilanzieren. Daher wird BLG LOGISTICS einen Antrag i.S.d. § 83 MinStG auf Befreiung von der Mindeststeuer in den ersten fünf Geschäftsjahren stellen, insoweit kein Primärergänzungssteuerbetrag erhoben wird, der auf einem von einer ausländischen niedrig besteuerten Geschäftseinheit zuzurechnenden Steuererhöhungsbetrag beruht.

BLG LOGISTICS macht von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar 2-Ertragsteuern Gebrauch, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung an IAS 12 war.

EBITDA
Earnings before Interest and Taxes = Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis
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IAS
International Accounting Standards (siehe auch „IFRS“).
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IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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Liability-Methode
Methode zur Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden. Eine Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des Steuersatzes, der im Zeitpunkt zu erwarten ist, in dem die zukünftige Steuerbelastung oder -entlastung entsteht.
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Thesaurieren
Einbehalten von Gewinnen.
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