45. Aufsichtsrat und Vorstand

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus sechzehn Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2022 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 endete turnusgemäß die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 27. April 2023 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die Wahl der Anteilseignervertreter erfolgte im Wege der Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung.

Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden als Vertreter der Arbeitnehmer Herr Ralf Finke, Herr Olof Jürgensen, Herr Hasan Özer, Herr Thorsten Ruppert und Herr Ralph Werner sowie als Vertreter der Anteilseigner Herr Peter Hoffmeyer.

Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung nach der Hauptversammlung wurde Herr Dr. Klaus Meier zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Heiner Dettmer, Herr Fabian Goiny, Frau Beate Pernak, Herr Martin Peter, Herr Jörn Schepull und Herr Reiner Thau sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. ​

Des Weiteren haben Frau Dr. Claudia Schilling und Herr Dietmar Strehl Ihre Mandate mit Wirkung zum 15. November 2023 niedergelegt. Als Nachfolger wurden Herr Björn Fecker und Frau Kristina Vogt durch das Amtsgericht Bremen am 27. November 2023 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Zusammensetzung des Vorstands

Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.

In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 folgende Änderungen ergeben:

In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Matthias Magnor um fünf Jahre zu verlängern.

In seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat darüber hinaus Herrn Matthias Magnor zum neuen Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2025 für die weitere Laufzeit seiner Bestellung bis zum 30. September 2029 bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Frank Dreeke an, der das Unternehmen zum Ende des Jahres 2024 verlässt, da er die Regelaltersgrenze von Vorstandsmitgliedern erreicht, die BLG LOGISTICS nach Vorgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeführt hat.

Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

TEUR

 

2023

 

2022

Fixe Bezüge

 

179

 

178

Sitzungsgelder

 

64

 

78

Vergütungen für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate

 

42

 

35

Gesamt

 

285

 

291

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat teilweise ein reguläres Gehalt aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis in der Gruppe, wobei die Höhe einer angemessenen Vergütung für die ausgeübte Funktion bzw. Tätigkeit der Gruppe entspricht. Sie haben diesbezüglich im Berichtsjahr TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 37) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.

Zum 31. Dezember 2023 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Absatz 1 Nummer 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 TEUR 3.578 (Vorjahr: TEUR 3.870). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und kurzfristig auszuzahlende, variable Vergütungen. Darüber hinaus wurden handelsrechtlich für langfristige, variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2023 zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.024 (Vorjahr: TEUR 1.494) zurückgestellt. Der jeweilige Anspruch für das Berichtsjahr ist mit der Zielerreichung im Berichtsjahr in den Rückstellungen abzubilden. Dieser Betrag fließt in die Bewertung der mehrjährigen Vergütungskomponenten für das Berichtsjahr 2023 ein (Langfristkomponente). Die tatsächliche Auszahlung bemisst sich jedoch aufgrund der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vergütungssystems festgelegten Zielerreichung über die zu bewertende mehrjährige Periode von vier Jahren (Langfristkomponente). Die Festlegung erfolgt auf Basis finanzieller (70 Prozent Gewichtung) sowie ökologisch und sozialer (30 Prozent Gewichtung) Leistungskriterien. Zum Bilanzstichtag bestanden handelsrechtliche Verpflichtungen für variable Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 4.346 (Vorjahr: TEUR 3.722).

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2023 insgesamt TEUR 5.215. Zum 31. Dezember 2023 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen. ​Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 224 gewährt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Personen.

Zum 31. Dezember 2023 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der am 31. Dezember 2023 aktiven Vorstände TEUR 4.119 (Vorjahr: TEUR 2.882). Das dazugehörige Planvermögen beträgt TEUR 4.617 (Vorjahr: TEUR 2.963).

Die Versorgungszusagen sehen eine Alters- und Invalidenrente in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts vor. Weiterhin ist eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Altersrente vorgesehen. In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen der Gruppe umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

TEUR

 

2023

 

2022

Kurzfristig fällige Leistungen

 

3.537

 

3.825

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

949

 

1.366

Andere langfristig fällige Leistungen

 

0

 

1.451

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

726

 

45

Gesamt

 

5.212

 

6.687

Die anderen langfristig fälligen Leistungen betreffen die Vorsorge für die langfristigen, variablen Vergütungskomponenten des Vorstands.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht, der auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Download-Bereich öffentlich zugänglich ist.

Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind auf unserer Internetseite www.blg-logistics.com/ir im Bereich Corporate Governance abrufbar.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen. Dies gilt dann, wenn der Wert der Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von EUR 5.000,00 erreicht oder übersteigt.

Das gilt auch für Führungskräfte der Ebene 1 und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten haben die Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie diesen nahestehende Personen im Geschäftsjahr 2023 keinen Erwerb von Aktien sowie keine Veräußerung von Aktien der BLG AG mitgeteilt. Der Aktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beträgt wie im Vorjahr weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Corporate Governance
Rechte und Pflichten der verschiedenen Beteiligten im Unternehmen, insbesondere der Aktionäre, des Vorstands und des Aufsichtsrats.
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IAS
International Accounting Standards (siehe auch „IFRS“).
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