19. Zahlungs­mittel und Zahlungs­mittel­äquivalente

TEUR

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Tages- und kurzfristige Termingelder

 

30.860

 

16.040

Kontokorrentguthaben

 

9.041

 

2.326

Kasse

 

31

 

37

Gesamt

 

39.932

 

18.403

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Es wurden keine Wertminderungen vorgenommen, da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vor allem bei Banken in der Europäischen Union und vorwiegend in Euro bestehen und sich keine wesentliche Auswirkung ergibt. Da in der Vergangenheit keine Forderungsausfälle zu verzeichnen waren und auch keine Anzeichen für zukünftige Forderungsausfälle erkennbar sind, erfolgt der Ansatz zum Nennwert.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf der Gruppe zwischen einem Tag und einem Monat betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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