TEUR |
|
31.12.2023 |
|
31.12.2022 |
---|---|---|---|---|
Tages- und kurzfristige Termingelder |
|
30.860 |
|
16.040 |
Kontokorrentguthaben |
|
9.041 |
|
2.326 |
Kasse |
|
31 |
|
37 |
Gesamt |
|
39.932 |
|
18.403 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Es wurden keine Wertminderungen vorgenommen, da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vor allem bei Banken in der Europäischen Union und vorwiegend in Euro bestehen und sich keine wesentliche Auswirkung ergibt. Da in der Vergangenheit keine Forderungsausfälle zu verzeichnen waren und auch keine Anzeichen für zukünftige Forderungsausfälle erkennbar sind, erfolgt der Ansatz zum Nennwert.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf der Gruppe zwischen einem Tag und einem Monat betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.