43. Angaben über Beziehungen zu nahe­stehenden Personen

Identifikation nahestehender Personen

Nach IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, die BLG LOGISTICS beherrschen oder von ihr beherrscht werden oder auf die BLG LOGISTICS einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, angegeben werden.

Nahestehende Personen stellen insbesondere Mehrheitsgesellschafter, Tochterunternehmen, sofern sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Gruppenabschluss einbezogen werden, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder zwischengeschaltete Unternehmen dar.

Des Weiteren stellen auch Vorstand und Aufsichtsrat der BLG AG sowie Führungskräfte der Ebene 1 nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 dar; hierzu zählen auch Familienangehörige des vorgenannten Personenkreises. Eine Aufstellung der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie weitere Informationen zu diesen Personengruppen sind in Erläuterung Nummer 45 aufgeführt. Berichtspflichtige Geschäftsvorfälle zwischen Vorstand, Aufsichtsrat, Führungskräften der Ebene 1, deren Familienangehörigen und BLG LOGISTICS lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor.

Wesentliche Transaktionen mit Gesellschaftern: Beziehungen mit der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist zum 31. Dezember 2023 Mehrheitsgesellschafterin der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,42 Prozent (Vorjahr: 50,42 Prozent). Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022 eine Dividende in Höhe von EUR 8,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.) erhalten.

Der Bremer Senat ist gemäß Artikel 148 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen zugleich Landesregierung und gesetzliches Organ der Stadtgemeinde Bremen. Aufgrund der Identität der Organe der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und der Freien Hansestadt Bremen (Land) sind diese demzufolge als nahestehende Person beziehungsweise oberstes beherrschendes Unternehmen im Sinne des IAS 24 zu beurteilen. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat der BLG KG Erbbaurechte mit einer Restlaufzeit von bis zu 25 Jahren an den von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften genutzten Grundstücken bestellt. Zum 31. Dezember 2023 bestehen Leasingverbindlichkeiten für Erbbaurechte in Höhe von EUR 272,5 Mio. (Vorjahr: EUR 281,4 Mio.) gegenüber der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde). Von der BLG-Gruppe wurden für das Jahr 2023 insgesamt EUR 15,4 Mio. (Vorjahr: EUR 15,4 Mio.) Erbbauzinsen entrichtet. Die Erbbauzinsen unterliegen alle fünf Jahre turnusmäßigen Erhöhungen auf Basis des Verbraucherpreisindex. Die für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehene Erhöhung wurde zur Unterstützung der bremischen Hafen- und Logistikwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgesetzt und in 2021 nachgeholt.

Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und (Land)

Einzelne Unternehmen von BLG LOGISTICS unterhalten laufende Geschäftsverbindungen zu der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) verbundenen Unternehmen.

Bei der BLG Unterstützungskasse GmbH, Bremen, hat die BLG KG verschiedene Darlehen aufgenommen. Die Darlehensverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 25.600 (Vorjahr: TEUR 25.600). Im Berichtsjahr wurden weder Darlehensverbindlichkeiten getilgt noch neu aufgenommen. Es wurden Zinsen in Höhe von TEUR 505 (Vorjahr: TEUR 505) gezahlt. Zusätzlich ist die BLG Unterstützungskasse GmbH seit dem 1. September 2012 in das zentrale Cash Management der BLG KG einbezogen. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt zu unveränderten Konditionen. Zum Bilanzstichtag betrugen die Verbindlichkeiten aus Cash Management TEUR 1.678 (Vorjahr: TEUR 2.223).

Beziehungen zu nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Gemeinschafts­unternehmen und assoziierten Unternehmen

Die Transaktionen der Gruppenunternehmen mit Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der jeweils beteiligten Gesellschaften zuzurechnen. Die Erbringung von Dienstleistungen an diese nahestehenden Unternehmen fand auf Basis der jeweils auch für Dritte geltenden Preise und Bedingungen statt. In den Forderungen sind Leasingforderungen in Höhe von TEUR 172.212 (Vorjahr: TEUR 176.215) enthalten. Die ausstehenden Salden sind, mit Ausnahme von langfristigen Leasingforderungen in Höhe von TEUR 167.968 (Vorjahr: TEUR 172.212), unbesichert und kurzfristig fällig. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

TEUR

 

2023

 

2022

Verbundene Unternehmen

 

 

 

 

Erträge

 

0

 

0

Aufwendungen

 

15

 

10

Forderungen

 

106

 

13

Verbindlichkeiten

 

159

 

360

Gemeinschaftsunternehmen

 

 

 

 

Erträge

 

66.066

 

26.658

Aufwendungen

 

15.425

 

19.907

Forderungen

 

216.006

 

178.883

Verbindlichkeiten

 

30.995

 

3.736

Assoziierte Unternehmen

 

 

 

 

Erträge

 

2.040

 

2.048

Aufwendungen

 

1.411

 

1.549

Forderungen

 

96

 

242

Verbindlichkeiten

 

1.574

 

526

Für erwartete Ausfälle bei den Forderungen gegen Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen wurden nach dem vereinfachten Ansatz Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 7) erfasst. Weiterhin wurden im Berichtsjahr keine Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: TEUR 596) ausgebucht. Wie im Vorjahr wurden weder Wertberichtigungen auf Ausleihungen an Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen noch auf Forderungen gegen nichtkonsolidierte verbundene Unternehmen erfasst.

IAS
International Accounting Standards (siehe auch „IFRS“).
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