39. Konsoli­dierungs­grundsätze

Der Erstkonsolidierungszeitpunkt wird auf den Tag abgestellt, an dem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise erstmals die Voraussetzungen gemäß IFRS für das Vorliegen eines Tochterunternehmens, eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens gegeben sind. Ebenso bestimmt sich der Entkonsolidierungszeitpunkt nach dem Wegfall der Beherrschung, der gemeinsamen Führung oder des maßgeblichen Einflusses.

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die von BLG LOGISTICS beherrscht werden.

BLG LOGISTICS beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder ein Anspruch auf schwankende Renditen aus dem Beteiligungsengagement gegeben ist und die Verfügungsgewalt über die Beteiligung zur Beeinflussung der Höhe der Rendite eingesetzt werden kann.

Alle wesentlichen Tochterunternehmen sind in den Gruppenabschluss einbezogen.

Tochterunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 10 vollkonsolidiert. Abweichend davon werden bestimmte Gesellschaften von BLG LOGISTICS aus Wesentlichkeitsaspekten nicht konsolidiert (siehe Erläuterung Nummer 38).

Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen dem Gruppenanteil am gemäß IFRS 3 neu bewerteten Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft gegenübergestellt. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden mit ihren Zeitwerten angesetzt und bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert beziehungsweise passiviert. Im Rahmen der Folgekonsolidierungen werden die so aufgedeckten stillen Reserven und Lasten entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben beziehungsweise aufgelöst. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden (positiver Unterschiedsbetrag), der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen (siehe Erläuterung Nummer 12).

Bei Verbleib eines negativen Unterschiedsbetrags erfolgt eine erneute Überprüfung der Identifikation und Bewertung der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sowie der Ableitung des Kaufpreises. Verbleibt nach dieser Überprüfung weiterhin ein negativer Geschäftswert, wird dieser sofort erfolgswirksam vereinnahmt.

Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden

Die nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen umfassen Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen.

Gemeinschaftsunternehmen liegen bei Vereinbarungen vor, bei denen BLG LOGISTICS die gemeinschaftliche Führung mit mindestens einem Partnerunternehmen ausübt, wobei der Gruppe anstelle von Rechten an den Vermögenswerten und Verpflichtungen aus den Verbindlichkeiten der Vereinbarung Rechte an deren Nettovermögen zustehen. Dies betrifft insbesondere den Geschäftsbereich CONTAINER, der über die Beteiligung an der operativen Führungsgesellschaft EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, Bremen, at Equity einbezogen wird.

Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen BLG LOGISTICS einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, aber keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung ausübt.

Die Buchwerte von nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen werden jährlich um die auf BLG LOGISTICS entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des Joint Ventures oder assoziierten Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert. Auf die Zuordnung und Fortschreibung eines in dem Beteiligungsansatz enthaltenen Unterschiedsbetrags zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft werden die für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätze entsprechend angewendet.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochterunternehmen.

Nicht beherrschende Anteile an erworbenen Unternehmen werden anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern von BLG LOGISTICS behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Übrige Beteiligungen

Übrige Beteiligungen werden zu Marktwerten gemäß IFRS 9 angesetzt. Sofern weder ein aktiver Markt vorliegt noch der Marktwert anhand von Bewertungsverfahren zuverlässig ermittelt werden kann, stellen die Anschaffungskosten einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.

Verlust der Beherrschung

Wenn BLG LOGISTICS entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert.

Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne beziehungsweise Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Eliminierung von Transaktionen im Rahmen der Konsolidierung

Die Auswirkungen gruppeninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert:

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste im Anlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert. Gruppeninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Die Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

IAS
International Accounting Standards (siehe auch „IFRS“).
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IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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Impairment-Test
Werthaltigkeitstest nach IFRS.
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Sonstiges Ergebnis
Gesamtheit aller Erträge und Aufwendungen, die nicht im Jahresergebnis enthalten sind. Hierzu gehören z. B. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse, die gemäß IAS 21 direkt im Eigenkapital erfasst werden.
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Vollkonsolidierung
Verfahren zur Berücksichtigung von Tochtergesellschaften, die mit allen Aktiva und Passiva in den Konzernabschluss einbezogen werden.
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