19. Zahlungs­mittel und Zahlungs­mittel­äquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

TEUR

 

31.12.2024

 

31.12.2023

Tages- und kurzfristige Termingelder

 

83.252

 

30.860

Kontokorrentguthaben

 

51.700

 

9.041

Kasse

 

8

 

31

Gesamt

 

134.960

 

39.932

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Es wurden keine Wertminderungen vorgenommen, da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vor allem bei Banken in der Europäischen Union und vorwiegend in Euro bestehen und sich keine wesentliche Auswirkung ergibt. Da in der Vergangenheit keine Forderungsausfälle zu verzeichnen waren und auch keine Anzeichen für zukünftige Forderungsausfälle erkennbar sind, erfolgt der Ansatz zum Nennwert.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf der Gruppe zwischen einem Tag und einem Monat betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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