Rechtliche und ethische Compliance sind die Grundlage unseres Handelns. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung beziehen wir dabei die gesamte Lieferkette ein.
Gesetze, Richtlinien und unsere eigenen ethischen Grundsätze bilden die Leitplanken für alle geschäftlichen Entscheidungen und unser tägliches Handeln. Darauf können sich unsere Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und Anteilshabende verlassen. Ihnen ein verlässlicher Partner zu sein, ist uns wichtig. Der Verstoß gegen geltendes Recht kann erhebliche Schäden für das Unternehmen nach sich ziehen. Deshalb betrachten wir Straftatbestände wie Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Untreue, Betrug und wettbewerbsbeschränkende Absprachen als mögliche Risikofaktoren. Unser Compliance-Management-System dient dazu, diesen Risiken vorzubeugen und dabei die gesamte Organisation aufzuklären und mitzunehmen.
Update des Compliance-Management-Systems
Im Berichtsjahr haben wir mit dem Ausscheiden des bisherigen Compliance-Beauftragten entschieden, das Thema Compliance in den Bereich Legal zu integrieren und entsprechend unter neue Leitung zu stellen. Der Berichtsweg an den Chief Compliance Officer – unseren Vorstandsvorsitzenden – bleibt unverändert. Im Zuge dessen haben wir begonnen, das Gesamtkonzept im Sinne eines integrierten Compliance-Management-Systems zu überarbeiten. Diese Weiterentwicklung wird veränderte Richtlinien, erweiterte Verpflichtungen etwa für Lieferanten sowie neu definierte Prozesse beinhalten. So unterstreichen wir auch weiterhin, dass wir keine Korruption dulden, keine Diskriminierung zulassen und den Aspekten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz höchste Priorität zumessen. Unsere Ressourcen nutzen wir verantwortungsvoll und stellen uns einem fairen Wettbewerb.
Regelwerke, Kontroll- und Meldesysteme
Der vom Vorstand ernannte Compliance-Beauftragte entwickelt die Compliance-Strategie in Abstimmung mit dem Chief Compliance Officer weiter und berichtet regelmäßig an ihn, wobei immer wieder auch die Wirksamkeit des Systems überprüft wird. Außerdem informiert er einmal jährlich den Aufsichtsrat über alle relevanten Themen, Prozesse und Vorkommnisse. Er steht den Mitarbeitenden als neutraler Ansprechpartner zur Seite und unterstützt sie bei Fragen, nimmt Hinweise entgegen oder berät bei Rechtsverstößen. Als zweite Anlaufstelle dient ein extern bestellter Ombudsmann, dem sowohl Beschäftigte als auch Dritte anonym Compliance-Verstöße melden können. Ergänzend zu diesen Mechanismen prüft auch die interne Revision regelmäßig, ob möglicherweise Compliance-Verstöße vorliegen.
Vorstand und Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und sind dafür verantwortlich, dass die ihnen zugeordneten Mitarbeitenden über die Regeln informiert sind und sie einhalten. Letztere wiederum sind verpflichtet, auf Missstände oder vermutete Rechtsverstöße hinzuweisen. Zur Prävention ist es dabei entscheidend, die Beschäftigen für Korruptionsgefahren zu sensibilisieren und das offene Gespräch zu suchen. Zu ihrem wie auch zum Schutz des Unternehmens ist das Vier-Augen-Prinzip für sämtliche rechtlich relevanten Geschäftsprozesse vorgeschrieben.