Reporting 2020

Ertragsteuern

33. Ertragsteuern

Die Steueraufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Die Durchführung der vorgeschlagenen Ausschüttung des Bilanzgewinns hat keine Auswirkungen auf den Steueraufwand der Gruppe.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Liability-Methode ermittelt. Nach dieser Methode werden Steuerabgrenzungsposten für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sie sich im Zeitablauf ausgleichen (Temporary Differences). Sind Aktivposten nach IFRS höher bewertet als in der Steuerbilanz und handelt es sich um temporäre Differenzen, so wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet.

Aktive Steuerlatenzen aus bilanziellen Unterschieden sowie Vorteile aus der zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden.

Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld gültig sind. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der unternehmensindividuellen Steuersätze der Gruppenunternehmen. Für inländische Personengesellschaften umfassen diese nur die Gewerbesteuer und variieren aufgrund unterschiedlicher Hebesätze zwischen 13,3 Prozent und16,1 Prozent.

Für inländische Kapitalgesellschaften kommt ein Steuersatz von 31,9 Prozent (Vorjahr: 31,9 Prozent) zur Anwendung, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie dem für die wesentlichen einbezogenen Unternehmen geltenden Gewerbesteuersatz zusammensetzt. Die Ertragsteuersätze für ausländische Gruppengesellschaften liegen zwischen 15,0 Prozent und 28,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 15,0 Prozent und 28,0 Prozent).

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 2020 2019
Laufende Steuern    
Steueraufwand der Periode 4.358 7.370
Steueraufwand für Vorperioden1 98 -4.868
Erträge aus Steuererstattungen
-3 -180
Summe laufende Steuern 4.453 2.322
davon    
Steueraufwand Inland 4.364 1.593
Steuerertrag Inland -3 -180
Steueraufwand Ausland 92 909
  4.453 2.322
Latente Steuern    
Latente Steuern auf temporäre Differenzen
-491 668
Latente Steuern auf Verlustvorträge
85 1.966
Summe latente Steuern -406 2.634
davon    
latente Steuern Inland -508 2.456
latente Steuern Ausland 102 178
  -406 2.634
Gesamt 4.047 4.956

1 Im Berichtsjahr 2019 enthielt die Position „Steueraufwand für Vorperioden” einen Ertrag aus der Auflösung einer Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 4.968.

Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Gesellschaften und den Wertansätzen in der Gruppenbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus der Wertberichtigung von in Vorjahren aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus der Rücknahme von Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen, auf die latente Steuern aktiviert worden waren, aus dem Untergang von Verlustvorträgen und aus dem erstmaligen Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge.

Latente Ertragsteuern

Die zu den verschiedenen Bilanzstichtagen ausgewiesenen Posten für latente Steuern sowie die Bewegungen der Steuerlatenzen innerhalb des Berichtsjahres betreffen die in der Tabelle dargestellten Sachverhalte.

Die latenten Steuern sind in Höhe von TEUR 11.251 (Vorjahr: TEUR 10.019) als kurzfristig und in Höhe von TEUR -9.060 (Vorjahr: TEUR -8.122) als langfristig zu klassifizieren. Von den Veränderungen im Eigenkapital wurden TEUR -5 mit den Sonstigen Rücklagen verrechnet und TEUR -107 in den Gewinnrücklagen erfasst.

  31.12.2019   31.12.2020
TEUR   in der­
GuV­
erfasst
im Eigen-­
kapital­
erfasst
 
Aktive latente Steuern        
Ansatz und Bewertung von Firmenwerten und anderer immaterieller Vermögensgegenstände 1.076 -182 -35 859
Bewertung von Sachanlagevermögen 4.696 -732 0 3.964
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva 59.563 4.875 89 64.527
Ansatz von Leasingverbindlichkeiten 79.036 -5.253 0 73.783
Bewertung personalbezogener Rückstellungen 4.737 60 90 4.887
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen 1.925 83 0 2.008
Ansatz derivativer Finanzinstrumente 1.537 -51 669 2.155
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva 2.754 -263 -88 2.403
Abwertung latenter Steuern aus temporären Differenzen -13.112 -2.452 -485 -16.049
Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge 216 -85 0 131
Brutto latente Steuern 142.428 -4.000 240 138.668
Saldierung -139.955     -135.900
Bilanzierte latente Steuern 2.473     2.768
  31.12.2019   31.12.2020
TEUR   in der­
GuV­
erfasst
im Eigen-­
kapital­
erfasst
 
Passive latente Steuern        
Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände -754 243 19 -492
Bewertung von Sachanlagevermögen -63.558 9.372 3 -54.183
Aktivierung von Leasingverhältnissen -31.425 -238 0 -31.663
Ansatz und Bewertung sonstiger Aktiva -7.262 205 0 -7.057
Bewertung personalbezogener Rückstellungen -2.863 193 -367 -3.037
Ansatz und Bewertung übriger sonstiger Rückstellungen -760 642 0 -118
Ansatz und Bewertung sonstiger Passiva -33.909 -6.011 -7 -39.927
Brutto latente Steuern -140.531 4.406 -352 -136.477
Saldierung 139.955     135.900
Bilanzierte latente Steuern -576     -577

Die folgenden latenten Steuerguthaben wurden nicht aktiviert:

TEUR 2020 2019
Abziehbare temporäre Differenzen
16.049 13.112
Verlustvorträge 44.759 41.792
Gesamt 60.808 54.904

Ausschlaggebend für die Bewertung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage der Bewertung ist die Drei-Jahre-Mittelfristplanung der jeweiligen Gruppenunternehmen.

Für Tochterunternehmen, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erlitten haben, wurden aufgrund der verbesserten Ergebnisaussichten aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.339 (Vorjahr: TEUR 1.795) ausgewiesen.

Die Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2020 über steuerliche Verlustvorträge von TEUR 275.400 (Vorjahr: TEUR 256.410). Zum 31. Dezember 2020 wurden für steuerliche Verlustvorträge von TEUR 274.853 (Vorjahr: TEUR 255.550) von verschiedenen Tochterunternehmen keine latenten Steuerforderungen aktiviert. Für diese Verluste wurden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Gruppenunternehmen verwendet werden dürfen und in Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit steuerliche Verluste erwirtschaften beziehungsweise in absehbarer Zeit keine ausreichenden steuerlichen Gewinne erzielen werden.

Die abzugsfähigen Differenzen, für die zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 keine latenten Steuern aktiviert wurden, betreffen Tochterunternehmen, deren zu erwartende steuerliche Einkommenssituation voraussichtlich keine Nutzung aktiver latenter Steuern ermöglicht.

Überleitung des effektiven Steuersatzes und des effektiven Ertragssteueraufwands:

TEUR   2020   2019
Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS -116.127 37.544
Gruppensteuersatz in Prozent 16,10%   16,45%  
Erwarteter Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr   -18.696   6.176
Überleitungspositionen        
Auswirkungen von Steuersatzänderungen   593   -85
Steuerfreie Erträge / gewerbesteuerliche Kürzungen   -1.380   -6.743
Nichtabziehbare Betriebsausgaben / gewerbesteuerliche Hinzurechnungen / Effekte aus der Zinsschranke   10.980   1.808
Nutzung zusätzlicher steuerlicher Sonderbetriebsausgaben   -724   -1.689
Laufender periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag   94   -4.227
Latenter periodenfremder Steueraufwand/Steuerertrag   403   -96
Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze   352   3.962
Nutzung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge   -82   -12
Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf laufende Verluste   4.811   3.776
Ansatzkorrekturen aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen   2.452   1.133
Sonstige Auswirkungen   5.244   953
Summe der Überleitungspositionen -19,6% 22.743 -3,2% -1.220
Im Gruppenabschluss ausgewiesener Ertragsteueraufwand -3,5% 4.047 13,2% 4.956

34. Ertragsteuern auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

  2020 2019
TEUR Bruttowert Steuer-­
aufwand/­
-ertrag
Nettowert Bruttowert Steuer-­
aufwand/­
-ertrag
Nettowert
Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden            
Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen 1.195 -4 1.191 -13.697 400 -13.297
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden
629 -107 522 -12.369 1.918 -10.451
  1.824 -111 1.713 -26.066 2.318 -23.748
Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können            
Währungsumrechnung -1.273 0 -1.273 505 0 505
Bewertungsänderung von Finanzinstrumenten -4.157 -20 -4.177 -6.780 -17 -6.797
Anteil at Equity einbezogener Unternehmen an Posten, die nachfolgend in die GuV umgegliedert werden können
-2.897 0 -2.897 1.778 0 1.778
  -8.327 -20 -8.347 -4.497 -17 -4.514
Gesamt -6.503 -131 -6.634 -30.563 2.301 -28.262

35. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern

Die Steueransprüche betreffen Erstattungsansprüche für das Berichtsjahr in Höhe von TEUR 292 (Vorjahr: TEUR 164) sowie Erstattungsansprüche für Vorjahre in Höhe von TEUR 930 (Vorjahr: TEUR 777).

Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.

36. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern

TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Körperschaft- und Gewerbesteuer des Berichtsjahres
2.646 3.454
Körperschaft- und Gewerbesteuer für Vorjahre
3.414 2.157
Gesamt 6.060 5.611

Hinsichtlich der Ansprüche aus latenten Steuern wird auf die Erläuterung Nummer 33 verwiesen.