Sitz der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- (BLG AG) ist Bremen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 4413 im Register des Amtsgerichts Bremen eingetragen.
Der Jahresabschluss ist gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke an dieser Stelle gemacht.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert aktiviert. Ausfallrisiken werden, soweit erforderlich, durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr: 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz herangezogen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Der Ansatz der Rückdeckungsversicherungen zu den Pensionsrückstellungen erfolgt mit den von den Versicherungsunternehmen mitgeteilten Aktivwerten der Gesamtansprüche. Der Aktivwert entspricht insoweit sowohl den fortgeführten Anschaffungskosten (Einzahlungen zzgl. angesparter Zinsen und Überschussguthaben) als auch dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag.
Der Ausweis erfolgt gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB saldiert mit dem Barwert der Pensionsverpflichtungen unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte auf der Basis der folgenden Parameter:
Diskontsatz
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2,3%
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Erwartete Lohn- und Gehaltsentwicklung
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2,0%
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Erwartete Rentenerhöhungen
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2,0%
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Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Langfristige Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
Soweit zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitraum des Abbaus der Differenz bewertet und die sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastungen als latente Steuern angesetzt.
Ausschlaggebend für die Bewertung der aktiven latenten Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren.
Das Wahlrecht gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern anzusetzen, wurde in Anspruch genommen.
Latente Steuern werden verrechnet angesetzt und nicht abgezinst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe gegen die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG). Es handelt sich mit TEUR 5.227 (Vorjahr: TEUR 5.227) um kurzfristige Darlehen. Auf Forderungen aus Cash Management entfallen TEUR 16.863 (Vorjahr: TEUR 17.101). Weitere TEUR 2.644 (Vorjahr: TEUR 2.294) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt EUR 9.984.000,00 und ist eingeteilt in 3.840.000 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft ihrer Zustimmung.
Gewinnrücklagen
Die gesetzliche Rücklage ist mit einem Betrag von EUR 998.400,00 vollständig dotiert.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine Einstellungen in oder Entnahmen aus den Gewinnrücklagen (Vorjahr: Entnahme in Höhe von TEUR 82).
Die bestehenden Gewinnrücklagen decken die nach § 253 Absatz 6 HGB (Unterschiedsbetrag betreffend Ansatz von Pensionsverpflichtungen) zur Ausschüttung gesperrten Beträge in Höhe von TEUR 1.365 (Vorjahr: TEUR 705) sowie die nach § 268 Absatz 8 Satz 2 HGB (aktive latente Steuern) zur Ausschüttung gesperrten Beträge in Höhe von TEUR 994 (Vorjahr: TEUR 407) vollständig ab.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die ausgewiesenen Rückstellungen betreffen Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands.
Die ausgewiesene Netto-Pensionsverpflichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Erfüllungsbetrag (Barwert) der Pensionsverpflichtungen
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9.813
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Marktwert derRückdeckungsversicherungen
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-5.520
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Netto-Pensionsverpflichtung
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4.293
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Die fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 1.365.
Zinsaufwendungen und Zinserträge aus der Aufzinsung wurden in Höhe von TEUR 148 (Vorjahr: TEUR 121) verrechnet.
Zum Anstieg gegenüber dem Vorjahr verweisen wir auf die Erläuterungen zum Personalaufwand.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten mit TEUR 241 (Vorjahr: TEUR 2.219) die Vergütung des Vorstands.
Weitere Rückstellungen wurden in Höhe von TEUR 303 (Vorjahr: TEUR 384) für Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, der Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Gruppenabschlusses sowie der Prüfung des Jahresabschlusses gebildet.
Für fixe Aufsichtsratsvergütungen wurden TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 178) zurückgestellt.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen TEUR 446 (Vorjahr: TEUR 131) Steuern.
Latente Steuern
Die latenten Steuern wurden mit einem Steuersatz von 15,825 Prozent bewertet.
Die aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen aus Pensionsrückstellungen.
Von dem Wahlrecht, einen Überhang an aktiven latenten Steuern anzusetzen, wird Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Eigenkapitalausstattung und der für die Folgejahre erwarteten positiven Ergebnisse der BLG KG nicht erkennbar.
Anteilsbesitz
Die Zusammenstellung des Anteilsbesitzes, welcher der Gesellschaft gemäß § 285 Satz 1 Nummer 11 HGB über ihre Tochtergesellschaft BLG KG zuzurechnen ist, ist Bestandteil des testierten Jahresabschlusses, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Eine komprimierte Aufstellung der in den Gruppenabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie der sonstigen Beteiligungen ist im Abschnitt Weitere Informationen enthalten.
Vergütungen der BLG KG
Der Ausweis beinhaltet die gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung (TEUR 1.047, Vorjahr: TEUR 1.061) und die Arbeitsvergütung (TEUR 256, Vorjahr: TEUR 765) für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG KG.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Erträge aus Erstattungen für Pensionsverpflichtungen
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4.270
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1.213
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Erträge aus der Weiterbelastung von Vorstandsvergütungen
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2.772
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4.646
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Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
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483
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3
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Erträge aus der Weiterbelastung von Aufsichtsratsvergütungen
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233
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236
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Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen
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52
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16
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Übrige
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78
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77
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Gesamt
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7.888
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6.191
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Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen periodenfremde Erträge.
Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft die Vergütung des Vorstands. Er enthält mit TEUR 174 (Vorjahr: TEUR 0) periodenfremde Aufwendungen für die Nachzahlung von variablen Vergütungen. Diese wurden von der BLG KG erstattet und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung betreffen in Höhe von TEUR 4.274 (Vorjahr: TEUR 1.226) Aufwendungen für die Altersversorgung.
Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert in Höhe von TEUR 3.340 aus außergewöhnlichen Aufwendungen und betrifft im Wesentlichen eine Anpassung der einzelvertraglichen Pensionszusagen. In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Administrationskosten
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660
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729
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Aufwendungen für die Rückerstattung von variablen Vergütungen
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367
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0
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Vergütungen für den Aufsichtsrat
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233
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236
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Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten
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209
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121
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Sonstige personalbezogene Aufwendungen
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96
|
119
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Übrige
|
1
|
1
|
Gesamt
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1.566
|
1.206
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Die Aufwendungen für die Rückerstattung von variablen Vergütungen betreffen periodenfremde Aufwendungen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Ausweis betrifft, wie im Vorjahr, in voller Höhe Zinserträge von verbundenen Unternehmen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Ausweis betrifft in voller Höhe Aufwendungen aus der Aufzinsung.
Außerbilanzielle Geschäfte
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte liegen zum 31. Dezember 2020 nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Abschlussprüferhonorar
Die Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2020 beträgt TEUR 56. Sie betrifft die Abschlussprüfung der Abschlüsse der BLG AG.
Transaktionen mit Gesellschaftern
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist zum 31. Dezember 2020 Mehrheitsgesellschafterin der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 50,4 Prozent. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 eine Dividende erhalten.
Im Berichtsjahr wurden mit verbundenen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen keine Transaktionen zu nicht marktüblichen Bedingungen vorgenommen.
Vorstand und Aufsichtsrat
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der BLG AG besteht nach der Satzung aus 16 Mitgliedern, und zwar aus acht Aufsichtsratsmitgliedern, deren Wahl nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erfolgt, und aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Beschäftigten, die nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaften der Aufsichtsräte in anderen Gremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 2 zum Anhang dargestellt.
In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gegenüber dem 31. Dezember 2019 haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:
Mit Wirkung zum 30. November 2019 hat Herr Martin Günthner sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist Frau Dr. Claudia Schilling nachgerückt. Frau Dr. Claudia Schilling ist durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 13. Januar 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Mit Wirkung zum 30. November 2019 hat Frau Karoline Linnert ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An ihre Stelle ist Herr Dietmar Strehl nachgerückt. Herr Dietmar Strehl ist durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 13. Januar 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 hat Herr Stefan Schubert sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist Frau Vera Visser nachgerückt. Frau Vera Visser ist durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 24. Januar 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Mit Wirkung zum 30. Juni 2020 hat Herr Dieter Strerath sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seine Stelle ist Frau Beate Pernak mit Wirkung zum 1. Juli 2020 nachgerückt. Frau Beate Pernak wurde im Jahr 2018 als Ersatzmitglied gewählt.
Zusammensetzung des Vorstands
Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Mitgliedschaften des Vorstands in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage 3 zum Anhang dargestellt.
In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 folgende Änderungen ergeben:
Der ehemalige Arbeitsdirektor, Herr Dieter Schumacher (ursprünglich bestellt bis 31. Dezember 2020), ist am 19. Februar 2020 verstorben. Seine Nachfolge als Arbeitsdirektorin hat Frau Ulrike Riedel angetreten, die seit dem1. Juli 2020 bestellt ist.
Der ehemalige Finanzvorstand, Herr Jens Bieniek (ursprünglich bestellt bis 31. Mai 2021), hat sein Mandat am 11. Dezember 2020 niedergelegt. Seine Nachfolge hat Frau Christine Hein angetreten, die seit dem 1. November 2020 Mitglied des Vorstands ist.
In seiner Sitzung am 17. September 2020 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag mit Herrn Michael Blach um fünf Jahre zu verlängern. Er ist nunmehr bestellt bis zum 31. Mai 2026.
Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat
Die Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat beschränkten sich auf die im Rahmen der Organstellung und der arbeitsvertraglichen Regelungen erbrachten Leistungen und die dafür geleistete Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2020 Bezüge in Höhe von TEUR 270 (Vorjahr: TEUR 271), die mit TEUR 165 (Vorjahr: TEUR 163) auf fixe Bestandteile entfielen. Die Sitzungsgelder trugen mit TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 59) und die Bezüge für Ausschusstätigkeiten mit TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14) zur Gesamtvergütung bei. Die Bezüge für gruppeninterne Aufsichtsratsmandate betrugen TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 35).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die die Arbeitnehmerseite vertreten, haben im Berichtsjahr TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 25) an Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.
Zum 31. Dezember 2020 sind Mitgliedern des Aufsichtsrats wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen. Reisekosten wurden im üblichen Maße erstattet.
Den aktiven Mitgliedern des Vorstands wurden für das Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge von TEUR 2.575 (Vorjahr: TEUR 4.797) gewährt, davon erfolgsunabhängige Bezüge von TEUR 2.769 (Vorjahr: TEUR 2.846) und erfolgsabhängige Bezüge von TEUR -194 (Vorjahr: TEUR 1.951). Von den erfolgsabhängigen Bezügen betreffen TEUR -368 (Vorjahr: TEUR 407) den Nachhaltigkeitsbonus und TEUR 174 (Vorjahr: TEUR 0) Nachzahlungen für Vorjahre. Weitere TEUR 5.305 (Ermittlung nach IFRS; Vorjahr: TEUR 913) wurden an Versorgungsaufwand gewährt.
Der Vorstand hat aufgrund der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 10 Prozent seiner Festvergütung freiwillig verzichtet. Daher ist der Zufluss der Festvergütung im Geschäftsjahr 2020 geringer als die gewährte Festvergütung. Der Vorstand hat Bereits Mitte des zweiten Quartals 2020 entschieden, aufgrund der sich negativ entwickelnden Ergebnisse angesichts der Pandemie, sowohl auf die variable Vergütung als auch auf den Nachhaltigkeitsbonus zu verzichten.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Pensionsansprüche eingeräumt, die zum Teil gegen Gesellschaften der BLG-Gruppe bestehen. Im Übrigen richten sich die Ansprüche gegen nahestehende Personen. Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern richten sich ebenfalls gegen nahestehende Personen.
Zum 31. Dezember 2020 betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen der aktiven Vorstände TEUR 6.995 (Vorjahr: TEUR 2.610). Ihnen steht ein Marktwert der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 1.738 (Vorjahr: TEUR 1.130) gegenüber (Ermittlung jeweils nach IAS 19).
Die Versorgungszusagen sehen eine Alters- und Invalidenrente in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts vor. Weiterhin ist eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Altersrente vorgesehen. Bei Inanspruchnahme der Altersrente vor dem 65. Lebensjahr ermäßigen sich die Renten für jeden vollen Monat des vorzeitigen Ausscheidens um 0,5 Prozentpunkte, maximal jedoch um 18 Prozent. Eine Wartezeit ist nicht vorgesehen.
In Nachträgen vom Januar 2020 wurde mit jedem einzelnen Vorstandsmitglied vereinbart, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens, ohne dass ein Leistungsfall vorliegt, bei Erfüllung der Unverfallbarkeitsbedingungen keine zeitanteilige Kürzung der zugesagten Leistungen mehr erfolgt.
Weitere Angaben und Ausführungen zur individualisierten Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats finden sich im Lagebericht im Abschnitt Vergütungsbericht.
Den früheren Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge (insbesondere Versorgungsleistungen) in Höhe von TEUR 191 gewährt. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für frühere Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt TEUR 5.202.
Zum 31. Dezember 2020 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden. Ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
Die Vergütungssysteme von Aufsichtsrat und Vorstand sind im Lagebericht im Abschnitt Vergütungsbericht dargestellt.
Director‘s Dealings
Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte der Ebene 1 und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung grundsätzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der BLG AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen.
Der Aktienbesitz dieses Personenkreises beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Angabepflichtige Käufe und Verkäufe haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden.
Stimmrechtsmitteilungen
Folgende Stimmrechtsmitteilungen von direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der BLG AG sind dem Vorstand der BLG AG gemeldet worden:
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG zum 31. Januar 2019 50,42 Prozent (entsprechend 1.936.000 Stimmrechten) betrug.
Herr Peter Hoffmeyer hat uns am 7. Februar 2019 gemäß § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Panta Re AG, Bremen, an der BLG AG am 31. Januar 2019 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG Herrn Peter Hoffmeyer zuzurechnen.
Die Waldemar Koch Stiftung, Bremen, hat uns am 18. November 2016 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG (a.F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 15. November 2016 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,23 Prozent (entsprechend 200.814 Stimmrechten) betrug.
Die Finanzholding der Sparkasse in Bremen, Bremen, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 WpHG (a.F.) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BLG AG am 1. April 2002 12,61 Prozent (entsprechend 484.032 Stimmrechten) betrug.
Weitere Detailinformationen sind auf unserer Homepage unter www.blg-logistics.com/de/investor-relations/aktie veröffentlicht.
Gewinnverwendungsvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2021 vor, den Bilanzgewinn der BLG AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 1.117 wie folgt zu verwenden:
Einen Betrag in Höhe von TEUR 422 für die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,11 je Stückaktie und den restlichen Betrag in Höhe von TEUR 695 zur Einstellung in andere Gewinnrücklagen.
Konzernabschluss
Die Gesellschaft hat gemeinsam mit der BLG KG als gemeinsames Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2020 einen Gruppenabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Absatz 3 HGB i. V. m. § 315e Absatz 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Weiter hat sie einen Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht (Abschluss nach § 315e HGB) aufgestellt. Beide Abschlüsse werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht und sind am Sitz der Gesellschaft in Bremen erhältlich.
Corporate Governance Kodex
Der Vorstand hat am 31. August 2020 und der Aufsichtsrat der BLG AG hat am 17. September 2020 die 20. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 abgegeben. Die Erklärung ist durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.blg-logistics.com/ir dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.
Nachtragsbericht
Zwischen dem Abschluss des Berichtsjahres und der Aufstellung des Abschlusses nach § 315e HGB am 30. März 2021 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf den 31. Dezember 2020 ergeben.
Bremen, 30. März 2021
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
Frank Dreeke
Michael Blach
Andrea Eck
Christine Hein
Ulrike Riedel
Jens Wollesen