1. Grundlagen der Gruppen­rechnungs­legung

An der Spitze der BLG-Gruppe (BLG LOGISTICS) stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (BLG AG), und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG), zwei Unternehmen, die aufgrund der Organidentität und der besonderen Eigentümerstruktur rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Da die BLG AG eine Beherrschung der BLG KG i.S d. IFRS 10 als nicht gegeben ansieht, erstellt sie gemeinsam mit der BLG KG einen Gruppenabschluss (kombinierter Abschluss) unter der Bezeichnung BLG LOGISTICS mit der BLG AG und der BLG KG als einheitliches Mutterunternehmen.

Der Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten, zum 31. Dezember 2023 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die veröffentlicht und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der Europäischen Union übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind für alle im Gruppenabschluss angegebenen Perioden konsistent von allen Gruppengesellschaften angewendet worden.

Die Geschäftsjahre der BLG AG und der BLG KG sowie deren einbezogener Tochterunternehmen entsprechen dem Kalenderjahr. Der Stichtag des Gruppenabschlusses entspricht dem Abschlussstichtag der aufstellenden Gesellschaften.

Die in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragenen Gesellschaften BLG AG (HRB 4413) und BLG KG (HRA 21448) haben ihren Sitz in Bremen/Deutschland, Präsident-Kennedy-Platz 1.

Der Gruppenabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen in TEUR, sofern nicht anders angegeben.

Der Gruppenabschluss wurde grundsätzlich auf der Grundlage historischer Anschaffungskosten aufgestellt; Ausnahmen ergeben sich lediglich bei derivativen Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten der Kategorien „erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“.

Der Vorstand der BLG AG hat den Gruppenabschluss am 28. März 2024 zur Veröffentlichung und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Gruppenabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Gruppenabschluss billigt.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Abschlusserstellung in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und die Ausübung von Ermessen hinsichtlich einzelner Sachverhalte durch das Management, die Auswirkungen auf die im Gruppenabschluss ausgewiesenen Werte haben können.

Ermessensentscheidungen

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Gruppenabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Erläuterungen enthalten:

  • Bestimmung, ob Beherrschung vorliegt (Erläuterungen Nummern 38 und 39)
  • Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen (Erläuterungen Nummern 15 und 39)
  • Darstellung von Factoring (Erläuterung Nummer 32)

Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, betreffen insbesondere folgende Erläuterungen:

  • Ermittlung der Nutzungsdauern bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Kosten für Abbruchverpflichtungen bei Sachanlagen (Erläuterungen Nummern 12 und 13)
  • Überprüfung von Vermögenswerten auf Wertminderung und Bewertung des Goodwill (Erläuterung Nummer 12)
  • Schätzungen bei der Bestimmung der Laufzeit und der voraussichtlich zu leistenden Zahlungen aus Restwertgarantien sowie Zinssätze von Leasingverhältnissen (Erläuterung Nummer 14)
  • Bilanzierung aktiver latenter Steuern (Erläuterung Nummer 33)
  • Einschätzung der Parameter für Wertminderungen bei Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und auf finanzielle Vermögenswerte (Erläuterungen Nummern 4, 12, 14, 16 und 18)
  • Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen (Erläuterung Nummer 26)
  • Ermessensspielräume bei der Bemessung von Rückstellungen und ungewissen Verbindlichkeiten (Erläuterungen Nummern 24 und 29)

Die vorgenommenen Schätzungen wurden weitgehend auf Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Fortführungsprämisse vorgenommen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen.

Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente der Gruppe werden basierend auf den verwendeten Bewertungsverfahren in verschiedene Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, die wie folgt definiert sind:

  • Stufe 1: notierte (nicht berichtigte) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Inputparameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
  • Stufe 3: Verfahren, die Inputparameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in Erläuterung Nummer 32 enthalten.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Darüber hinaus hat die Gruppe die folgenden neuen/überarbeiteten und für die BLG LOGISTICS relevanten Standards angewandt, welche im Geschäftsjahr 2023 erstmalig verbindlich anzuwenden waren:

Standards

 

 

Anwendungspflicht für Geschäftsjahre ab

IFRS 17 „Versicherungsverträge“

 

1. Januar 2023

Änderungen an IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen)

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IFRS Practice Statement 2 „Vornahme von Wesentlichkeitseinschätzungen“ (Angaben zu Rechnungslegungsmethoden)

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern“ (Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen)

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ (Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen)

 

1. Januar 2023

Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ (Internationale Steuerreform – Säule 2-Modellregeln)

 

unmittelbar und
1. Januar 20231

1

Die Änderungen bezüglich der Bilanzierung sind unmittelbar anzuwenden, während die den Anhang betreffenden Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Auswirkungen der Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die neuen/überarbeiteten Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen zur Folge. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge ist insoweit nicht erfolgt.

Nicht verpflichtende Anwendung neuer oder geänderter Standards und Interpretationen

Die in der Tabelle dargestellten, bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten oder neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden.

Standards

 

 

Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab1

 

Übernahme durch EU-Kommission

Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and- Leaseback-Transaktion)

 

1. Januar 2024

 

Ja

Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig)

 

1. Januar 2024

 

Ja

Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (Langfristige Schulden mit Covenants)2

 

1. Januar 2024

 

Ja

Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen)

 

1. Januar 2024

 

Nein

Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ (Mangel an Umtauschbarkeit)

 

1. Januar 2025

 

Nein

1

Erstanwendungszeitpunkt laut EU-Recht, soweit bereits in EU-Recht übernommen.

2

Die Änderungen ergänzen die Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

BLG LOGISTICS plant, die neuen Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt der erstmalig verpflichtenden Anwendung im Gruppenabschluss zu berücksichtigen. Die für die Geschäftstätigkeit der Gruppe relevanten neuen Standards und Interpretationen werden Einfluss auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen der Gruppe haben; wesentliche Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden oder die Darstellung der Ertragslage im Gruppenabschluss werden sich hieraus jedoch nicht ergeben.

IASB
International Accounting Standards Board: Gremium, das internationale Rechnungslegungsvorschriften entwickelt und veröffentlicht.
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IFRIC
International Financial Reporting Interpretations Committee: Gremium, das Auslegungen und Interpretationen zu den Rechnungslegungsstandards IFRS veröffentlicht. Nach Genehmigung vom IASB sind die Auslegungen und Interpretationen für alle IFRS-Anwender verbindlich.
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IFRS
International Financial Reporting Standards (bis 2001 „IAS“): internationale Rechnungslegungsvorschriften, die von einer internationalen unabhängigen Fachorganisation (IASB) mit dem Ziel herausgegeben werden, eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen in der ganzen Welt angewandt werden kann.
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